So könnte man doch gleich einen Knast etwas lockerer und für die (benachteiligten) Insassen von Gefängnissen angenehmer gestalten, wenn man in den Medien die Debatten über Fußfesseln für (nicht nur) Vergewaltiger verfolgt.
963 Straftäter wurden seit Einführung der Fußfessel vor fast genau zwei Jahren auf freien Fuß gesetzt. Nicht nur "kleine Fische", die daheim elektronisch überwacht wurden und werden.
Der Verurteilte wird nur in seinem Heim von einem Sender erfasst. Verlässt er das Haus, vielleicht wegen eines Arztbesuchs (der zufällig an der Stammkneipe vorbeiführt) oder weil er arbeiten geht. Das muss der Fußfessel-Träger zwar melden, wo er aber dann aber tatsächlich ist, weiß niemand. Erst wenn er nicht zur vereinbarten Zeit daheim erscheint, schlägt die Fußfessel Alarm.
Aber unsere fortschrittliche Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) will das nun ändern. Eine Möglichkeit: GPS. Rund um die Uhr und überall können dann Freigänger überwacht werden. Bestimmte Orte wie Kindergärten, Schulen bei Pädophilen, oder die Wohnung des Opfers, können ins System eingespeist werden. Kommt der Fußfessel-Träger diesen Plätzen zu nah, schlagen die Sender Alarm. Bravo, ein herrlicher Ausweg! Oder doch nicht? Wohnen nicht in jedem Haus Frauen und Kinder? Warten nicht viele der "Zielpersonen" bei Haltestellen oder sind in Supermärkten oder anderen Läden "en passant" aufzufinden?
Vergessen wird auch die Angst der Opfer von Sexualverbrechern vor einer Begegnung mit dem Täter, der vielleicht nur mit einem zynischen Lächeln bei einem ehemaligen Opfer einen Schock und Schrecken auslösen könnte! Nicht berücksichtigt wird, dass der Täter bequem zu Hause, bei einem Glas Alkohol oder einem Joint, sich im Internet sich einen Porno reinzieht und unter einem falschen Namen in sozialen Netzwerken oder Foren nach Opfern sucht....
Nicht zu vergessen: "Strafen" werden zu einem müde erhobenen Zeigefinger degradiert. Wo bleibt auch die Gleichheit vor dem Gesetz? Wieso soll der kleine Dieb einsitzen und auf jene Annehmlichkeiten verzichten müssen, die ein Vergewaltiger oder Kinderschänder in seiner Wohnung genießen darf? Da war es im "guten, alten, Wilden Westen" doch einfacher! Dort lagen Stricke herum und Bäume musste man auch nicht lange suchen!
Was meint u.a. der Künstler Peter Weibel in einem lesenswerten Artikel auf der online-Seite von "derstandard" unter dem Header:
Fußfessel: Täter verwöhnen, Opfer verhöhnen?Wir haben uns daran gewöhnt, dass jedes Gerichtsurteil bei Strafprozessen eine Lüge ist. Wir wissen: wer zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt wird, verlässt nach 20 bis 30 Jahren das Gefängnis. Wir wissen: wer zu 30 Jahren Haft verurteilt wird, erlangt nach 15 Jahren wieder seine Freiheit, und wer sechs Jahre Gefängnis ausfasst, meist schon nach zwei bis drei Jahren. Urteile halten also nicht. Teile des österreichischen Justizsystems gehen nun aber noch einen Schritt weiter. Sie halten sich nicht nur nicht mehr an ihre Urteile, sondern setzen, wie die Fußfessel-Entscheidungen zeigen, auch ihr Urteilsvermögen und die Legalitätsprinzipien außer Kraft....
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