18 Jahre Haft (in der Regel maximal 12-13 Jahre, besonders als Unbescholtener) bekam ein 26 jähriger aufgebrummt, der eine 24jährige Bekannte erdrosselte. Angeblich war er, so seine Strategie, (ich würde es Ausrede nennen) im Crystal Meth-Rausch und dadurch nicht schuldfähig.
Natürlich deswegen, weil im Falle einer "vollen Berauschung" drohen einem Täter maximal drei Jahre Haft. Auch für Mord….
So lese ich auf KRONE.at u.a. Medien, fast stereotyp, folgendes:
….Der Richter begründete das hohe Strafausmaß damit, dass die Tat besonders grausam gewesen sei. Mildernd wurden das Geständnis und der ordentliche Lebenswandel gewertet…
12-13 Jahre sollen also ein "hohes Strafausmaß" sein, wenn ein junges, wehrloses Mädchen von einer unnötigen Scheißgeburt die niemand benötigt (ich will nichts umschreiben oder beschönigen) umgebracht wird?
Das meine ich natürlich ausschließlich für rechtskräftig verurteilte Frauen- und Kindermörder! Natürlich nicht in diesem Fall, denn für den jungen Mann ("noch" kein Mörder!) Es gilt ja noch immer die Unschuldsvermutung, da er gegen das Urteil berufen hat….
Die LeserInnen dieses Blogs kennen die Einstellung des Herausgebers zu Kinder- und Frauenmördern. Ich würde eine Verdoppelung des Strafrahmens bei Sexual-Gewalt- und Bluttaten gegen wehrlose Menschen, wie es Kinder, Frauen und Behinderte darstellen, begrüßen. Lebenslang sollte für solche Typen zumindest 35 Jahre Knast betragen, ohne der geringsten Chance auf eine vorzeitige Entlassung! Ob "eingedröhnt", vollbesoffen, verblödet oder auch nicht!
Meine Frau soll keinen "resozialisierten" Frauen-oder Kindermörder auf der Straße begegnen, und wenn, dann als alten Mann! Oder wenn sein(e) Opfer von den Toten auferstehen und dem Täter vor TV-Kameras und Zeugen persönlich verzeihen….
Natürlich deswegen, weil im Falle einer "vollen Berauschung" drohen einem Täter maximal drei Jahre Haft. Auch für Mord….
So lese ich auf KRONE.at u.a. Medien, fast stereotyp, folgendes:
….Der Richter begründete das hohe Strafausmaß damit, dass die Tat besonders grausam gewesen sei. Mildernd wurden das Geständnis und der ordentliche Lebenswandel gewertet…
12-13 Jahre sollen also ein "hohes Strafausmaß" sein, wenn ein junges, wehrloses Mädchen von einer unnötigen Scheißgeburt die niemand benötigt (ich will nichts umschreiben oder beschönigen) umgebracht wird?
Das meine ich natürlich ausschließlich für rechtskräftig verurteilte Frauen- und Kindermörder! Natürlich nicht in diesem Fall, denn für den jungen Mann ("noch" kein Mörder!) Es gilt ja noch immer die Unschuldsvermutung, da er gegen das Urteil berufen hat….
Die LeserInnen dieses Blogs kennen die Einstellung des Herausgebers zu Kinder- und Frauenmördern. Ich würde eine Verdoppelung des Strafrahmens bei Sexual-Gewalt- und Bluttaten gegen wehrlose Menschen, wie es Kinder, Frauen und Behinderte darstellen, begrüßen. Lebenslang sollte für solche Typen zumindest 35 Jahre Knast betragen, ohne der geringsten Chance auf eine vorzeitige Entlassung! Ob "eingedröhnt", vollbesoffen, verblödet oder auch nicht!
Meine Frau soll keinen "resozialisierten" Frauen-oder Kindermörder auf der Straße begegnen, und wenn, dann als alten Mann! Oder wenn sein(e) Opfer von den Toten auferstehen und dem Täter vor TV-Kameras und Zeugen persönlich verzeihen….