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Donnerstag, 12. Februar 2015

Das Geld für diese Studie....

die nichts an der Situation ändern wird, hätten wir uns ersparen können. Außerdem wusste das schon jeder nicht "gehirngewaschene" Einheimische, der keine "roten Backen" hat:
Eine brisante Studie hat jetzt der Europarat in Straßburg veröffentlicht: Im direkten Vergleich mit allen europäischen Staaten sitzen in Österreichs Gefängnissen überdurchschnittlich viele Ausländer – jeder zweite Häftling ist kein Österreicher. "Wir sind leider ein Transitland für Kriminelle", sagt dazu Staatsanwalt Gerhard Jarosch....ganzer Artikel: KRONE.at

Sonntag, 25. Januar 2015

Ein (fast) waschechter "Berliner" erstach grausam....

...eine 19jähriges, schwangeres Mädchen und verbrannte die Schwerverletzte bei lebendigen Leib. Nach einem Martyrium von Prügel und Messerstichen....
Natürlich erfuhr man in den Staats-Medien vorerst nur von einem "jungen Berliner", der eine junge Berlinerin getötet hat. "n-tv.de" berichtet unter anderem folgendes: 
Beschuldigt werden der 19 Jahre alte Ex-Freund des Opfers sowie ein Bekannter des jungen Mannes gleichen Alters, wie eine Polizeisprecherin sagte. Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft, sind alle drei Jugendlichen in Berlin geboren und lebten im Stadtteil Neukölln. Einer der tatverdächtigen jungen Männer habe einen Migrationshintergrund. Seine Familie stamme aus der Türkei. Ihnen werde gemeinschaftlicher Mord und gemeinschaftlicher Schwangerschaftsabbruch vorgeworfen. Der Frau wurde demnach auch mehrfach mit einem Messer in den Bauch gestochen. Die beiden Verdächtigen würden umgehend einem Haftrichter vorgeführt.... ganze Story
Doch es geht diesem Blog nicht um den (in anderen Medien teilweise verschwiegenen) Migrations-Hintergrund, um den Verdacht des "Ehrenmordes", sondern vielmehr dass der/die Täter vermutlich mit einer "billigen" Haftstrafe davon kommen. Denn beide werden nach dem milden "Jugendstrafgesetz" verurteilt werden und bald wieder als Freigänger oder "Urlauber" Berlin um einiges unsicherer machen...
Doch auch folgende Schlagzeile, ganz ohne Migration-Hintergrung, zeigt eine fast höhnische "Justiz-Fratze" gegenüber einem Mordopfer, natürlich wieder einmal ein Brutalo-Verbrechen an einer schwachen Frau mit geringen Folgen für den "Totmacher" (österreich.at):
Eissalon-Tragödie
Tote Ulrike: Täter läuft "frei" herum
Er tötete bestialisch: Zur Belohnung darf ein Häftling draußen seinem Hobby frönen.... 

Samstag, 4. Oktober 2014

Sollte für solche miesen Räuber nicht wieder...

das Arbeitshaus eingeführt werden? Wird nicht passieren, aber mir kamen diese Gedanken hoch, als ich auf Oe24.at. folgendes gelesen habe:
Eine der schlimmsten Räuberbanden, die sogar 90-Jährige ausraubte, wurde gefasst.
Die Bande ging immer nach demselben Muster vor: Zuerst beobachteten die bereits Vorbestraften ihr potenzielles Opfer, dann verfolgten sie es eine Weile. Sobald die Gelegenheit gekommen war, sprachen sie die ältere Person an und lenkten sie mit einer Frage ab.Dann ging alles ziemlich schnell. Das Opfer wurde brutal zu Boden gerissen – in manchen Fällen sogar geprügelt – und im Zuge dessen beraubt. Einige der Opfer kamen mit mehreren Knochenbrüchen ins Spital….ganzer Artikel

Früher hätte es für solche schweren und brutale Überfälle zwischen 8-12 Jahre schweren verschärften Kerker mir harten Lager und Fasttag samt  anschließenden Arbeitshaus gegeben. Ein Gefängnis (Suben am Inn, da wollte keiner hin) wo die Täter weitere Jahre, zumindest  18 Monate von den fünf verhängten Jahren, den dort "regierenden" Justiz- Beamten den Mastdarm lecken mussten, um wegen guter Führung frei zu kommen. Der Rest wurde bedingt nachgesehen…
(Für Bettler, Vagabunden, Huren und Zuhälter gab es übrigens auch den "kleinen Binkel", also Arbeitshaus in der Dauer von drei Jahren. Der Herausgeber dieser Zeilen bekam als nicht einmal 19 jähriger (als jüngster Österreicher) den "Kleinen" samt zwei Monaten wegen "Zuhälterei" und mit 20 Jahren zu zwanzig Monaten schweren, verschärften Kerker als "Zugabe" den "großen" Binkel. Aber das ist eine andere Geschichte, die in meinem Buch erzählt wird…. 
Da hätten diese Typen aus Rumänien auch noch aus dem Blechnapf irgend eine undefinierbare Mahlzeit fressen müssen und vielleicht einmal in der Woche fernsehen und duschen dürfen
Viele Gefangene tranken damals sogar das Wasser aus der (zwar gründlich gereinigten) Toilette, um auch "frisches" und kühles Wasser trinken zu können…
Denn im Landesgericht Wien gab es z.B. nicht nur auf dem damaligen E-Trakt keine Wasserleitungen und in den kleinen Einzel-Zellen, die oft mit drei Mann überbelegt waren (zwei mussten auf Strohsäcken am Boden liegen) wurde auch noch hinter einem Vorhang geschissen und uriniert…auch onaniert!

Das waren sicher keine "guten alten 60er-70er Zeiten", wo auch eine Justizsprecherin der ÖVP ohne medialen "Gutmenschen"- Aufschrei öffentlich meinte, ein "Häftling müsse immer ein leichtes Hungergefühl" verspüren. Leider sind (Hunger- Sex- wie auch andere) Gefühle kaum zu kategorisieren.
Damals sprach man aber in österreichischen "Häfen" auch noch ausschließlich deutsch und keine Lobbys oder NGO`s schissen sich um die oft auch von Beamten geschlagenen Inhaftierten…
Auch nicht um jene armen Hunde, die halt gefickt wurden und Zeit-Sklaven der Stärkeren waren! Jeder schaute damals weg, denn so ist es nun mal im Knast und so wird es auch bleiben!
Aber wenn man solche Berichte über die wachsende Brutalität liest, wünscht man sich für viele Gewaltverbrecher einen Hauch der "schlechten, alte Zeit" herbei…
Mehr zum Thema Arbeitshaus aus dem Archiv: 


Mittwoch, 16. Juli 2014

Update: Spinnen manche Richter?

Im Gefängnis Eisenstadt isst Häftling Georg Huß (42) seit 23. Juni keinen Bissen mehr. Der Hippie-Typ will seine drakonische Strafe (vier Jahre Haft wegen 750 Gramm Cannabis) nicht einfach schlucken. 
Das kann man als Beobachter (und Ex-Betroffener) diverser Gerichtsverhandlungen, von Gewalttaten bis zu Mordprozessen, kaum glauben, wenn man diese Strafe in Relation zu manchen Urteilen wegen Gewalt-Delikten sieht!…
Fast hätte ich es vergessen: Bei Mord gibt es ja mehrere strafmildernde Klauseln, wie "allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung"  oder der etwas andere "kulturelle oder religiöse Hintergrund"….
ganzer Artikel: Heute.at

Donnerstag, 22. November 2012

Der am längsten "dienende" Häftling Österreichs klagt..

die Republik. Er will 50.000 Euro Schmerzensgeld für „schwerwiegende, entwürdigende und erniedrigende Behandlung“ und auch einen Verdienstentgang, weil der Langzeithäftling mit Juni 2011 von seinem Schwager zum Mindestkollektivlohn angestellt worden wäre.
Der Mann war 1978 verurteilt worden. 1989 brach er mit zwei weiteren Häftlingen aus der Strafvollzugsanstalt Graz-Karlau aus, kidnappte und vergewaltigte eine Frau. Den daraus resultierenden Prozess im Juni 1991 nutzte er zu einem Plädoyer für humanen Strafvollzug. Quelle: ORF.at
Eigentlich hätte mich diese Story nicht weiter berührt, da es in diesem Fall keine Unschuldsvermutung mehr gibt und die bisher abgesessenen Jahrzehnte auch kein "Lärcherl" (Wiener Ausdruck für "keine Kleinigkeit") sind.... 
Da kein Name dabei steht, googelte ich neugierig und fand folgendes (mit Vorbehalt!) heraus: Die Geschichte mit der Vergewaltigung soll so nicht stimmen. Auf pressemitteilung.ws kann man u.a. auch folgendes lesen:

Bresofsky Chmelir - Vom Staat verhasster Häftling

....Sachverhalt:
Das ganze Land empörte sich Anfang August 1989 in Vorverurteilung und mit dramatischen Schlagzeilen darüber, das der Strafgefangene und Ausbrecher Juan Carlos Chmelir eine Mutter und Gattin eines Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung entführte und zwei Tage lang in Geiselhaft festhielt und mehrfach vergewaltigte.
Tatsache ist allerdings, das der Ausbrecher laut Urteilsausführung des Landesgerichtes Graz vom 28.6.1991, AZ 6 Vr 1998/89, das vermeintliche Opfer weder entführt hat noch als Geisel festhielt. Vielrichtiger wurde der Angeklagte wegen Nötigung nach §§105,106 StGB verurteilt.....
Nun tauchen Polizei- und Gerichtsprotokolle auf, die dramatischen und unvorstellbaren Einzelheiten beinhalten.
....
Während sich das Land lautstark empörte, spazierte der Gefängnisausbrecher mit das vermeintliche Opfer in Wirklichkeit weitgehendste in der Öffentlichkeit herum.
Sie spazierten in belebten Orten und in der Großstadt Klagenfurt herum. Sie besuchten Bauernhäuser auf und ließen sich dort bewirten. Sie suchten wiederholt Lebensmittelgeschäfte auf und kauften dort Getränke und Esswaren ein. Sie gingen in mehreren Cafelokale und tranken dort Kaffee und diverse anderen Getränke. Sie bewegten sich mehrmals bei Autostopp zwischen der einen und der anderen Ort fort u.a.m. Sie standen quasi ständig in unmittelbaren Kontakt zur Außenwelt und zu dutzenden Personen, Passanten, Gästen und Angestellten und sonstigen Privatpersonen....
Was war es nun wirklich? Eine relativ "harmlose" Nötigung oder, wie es auf der Seite des ORF nachzulesen ist, eine Vergewaltigung? (Ist ja heute auch nicht mehr ein besonders schweres Delikt, wenn (geiler) man(n) dafür schon in den Genuss eines moderaten "Hausarrestes" kommen kann, wenn auch mit Fußfesselchen....

Donnerstag, 10. Februar 2011

Wünsche reichen für eine Anklage!

Zumindest in Österreich. Da wurde nun ein geistig schwer gestörter, krimineller Häftling, wegen "beharrlicher Verfolgung" einer Richterin zu drei Monaten Haft verurteilt.
....Der wegen Nötigung und gefährlicher Drohung neunfach vorbestrafte Mann befindet sich seit 2003 in der Justizanstalt Garsten. Ein Gutachten in einem anderen laufenden Verfahren bescheinigt ihm eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Er fühlt sich "rechtswidrig der Freiheit beraubt" und müsse im Gefängnis "Zwangsarbeit" leisten...
....Deswegen schrieb er teils direkt an sie, teils an ihre Dienststelle fünf Briefe mit sexuell anzüglichem Inhalt. Unter anderem erklärte er, er kenne sie aus Swingerklubs und beschrieb ihre angeblichen sexuellen Vorlieben, die ihm sehr gefallen würden. Das brachte ihm eine Anklage wegen beharrlicher Verfolgung ein. (siehe Urteil. Quelle: Krone.at)
Nun könnte man diskutieren, ob der Mann nicht besser in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wäre, doch auch folgendes Gesetz ist eher zu diskutieren, denn es könnte jeden treffen:
Wünschen Sie nie einem Kontrahenten, miesen Nachbarn oder jemanden, den sie nicht leiden können, etwas böses! Denn auf so einen Prozess wartet der bereits Verurteilte auch noch (Krone): 
..Ihm droht noch ein weiterer Prozess wegen gefährlicher Drohung. Denn er soll die Richterin nicht nur beharrlich verfolgt, sondern auch noch erklärt haben: "Ich wünsche Ihnen den Tod oder den Rollstuhl." Auch in diesem Fall fühlt sich der Steirer unschuldig: Das sei doch keine "Drohung" gewesen, sondern nur ein "Wunsch".
Haben die Staatsanwälte und Richter wirklich nichts anderes zu tun als sich mit "Wünschen" oder "Flüchen" zu beschäftigen? Das liest sich ja fast wie eine Story aus den Zeiten der Inquisition! Also seinen Sie vorsichtig mit ihren "Wünschen", die nicht den Wünschen des "Verwunschenen" entsprechen...

Der "Strichfilosof" im neuen NEWS:

Ganze Story auf   NEWS.at Quelle: BoD.de Über das Buch Die ungewöhnliche Biografie eines nicht alltäglichen Autors,...

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