Donnerstag, 10. Februar 2011

Wünsche reichen für eine Anklage!

Zumindest in Österreich. Da wurde nun ein geistig schwer gestörter, krimineller Häftling, wegen "beharrlicher Verfolgung" einer Richterin zu drei Monaten Haft verurteilt.
....Der wegen Nötigung und gefährlicher Drohung neunfach vorbestrafte Mann befindet sich seit 2003 in der Justizanstalt Garsten. Ein Gutachten in einem anderen laufenden Verfahren bescheinigt ihm eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Er fühlt sich "rechtswidrig der Freiheit beraubt" und müsse im Gefängnis "Zwangsarbeit" leisten...
....Deswegen schrieb er teils direkt an sie, teils an ihre Dienststelle fünf Briefe mit sexuell anzüglichem Inhalt. Unter anderem erklärte er, er kenne sie aus Swingerklubs und beschrieb ihre angeblichen sexuellen Vorlieben, die ihm sehr gefallen würden. Das brachte ihm eine Anklage wegen beharrlicher Verfolgung ein. (siehe Urteil. Quelle: Krone.at)
Nun könnte man diskutieren, ob der Mann nicht besser in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wäre, doch auch folgendes Gesetz ist eher zu diskutieren, denn es könnte jeden treffen:
Wünschen Sie nie einem Kontrahenten, miesen Nachbarn oder jemanden, den sie nicht leiden können, etwas böses! Denn auf so einen Prozess wartet der bereits Verurteilte auch noch (Krone): 
..Ihm droht noch ein weiterer Prozess wegen gefährlicher Drohung. Denn er soll die Richterin nicht nur beharrlich verfolgt, sondern auch noch erklärt haben: "Ich wünsche Ihnen den Tod oder den Rollstuhl." Auch in diesem Fall fühlt sich der Steirer unschuldig: Das sei doch keine "Drohung" gewesen, sondern nur ein "Wunsch".
Haben die Staatsanwälte und Richter wirklich nichts anderes zu tun als sich mit "Wünschen" oder "Flüchen" zu beschäftigen? Das liest sich ja fast wie eine Story aus den Zeiten der Inquisition! Also seinen Sie vorsichtig mit ihren "Wünschen", die nicht den Wünschen des "Verwunschenen" entsprechen...

3 Kommentare:

  1. habe ich gelesen und dachte schon der mjo wars ;-)
    lg

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  2. Erich@: Doch kein Kriminalwissenschaftler! (laut Wikipedia)
    löG

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  3. Wünsche werden eher in Swingerclubs wahr ;-) Aber die wären auch im iran "kriminell"!
    Dr.Dr.Dr.Dr....

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