Posts mit dem Label Mordversuch werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Mordversuch werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Mittwoch, 8. August 2018

Kinder sind halt manchmal sehr impulsiv...

Screen:ORF.at

...und manche halten sich nicht an den alten Reim "Messer, Gabel, Schere Licht sind für kleine Kinder nicht". Da die beiden Buben auch etwas Farbe wie knalliges Rot ins Spiel bringen wollten stehen sie nun vor Gericht. Liebe Richter, bedenkt bitte ihre Spieltrieb und kindliche Phantasien! Aber das werden euch schon die Psychologen erklären.....
PS: Nur die hartherzigen Amis könnten solche Lausbubenstreiche als Verbrechen einstufen und die Kleinen nach dem strengen Erwachsenenstrafrecht verurteilen....


Donnerstag, 21. August 2014

Drei ähnliche Mordversuche, drei unterschiedliche Urteile...

Erste Schlagzeile: 
Durch Tür auf Nachbarn geschossen: 20 Jahre Haft
Ein Obersteirer musste sich im Landesgericht Leoben wegen zweifachen versuchten Mordes verantworten. 
Der Mann war am 11. Mai des Vorjahres in die Wohnung seines Nachbars eingedrungen und hatte mit einer Pistole siebenmal durch die Türe geschossen, hinter der sich das Opfer und seine Frau verschanzt hatten. Der 63-jährigen Nachbar war drei Mal getroffen und schwer verletzt worden. Danach hatte der Täter die leergefeuerte Waffe der Ehegattin mit den Worten an den Hals gesetzt: "Jetzt bist zu dran." Dem Schwerverletzten und seinem Vater war es gemeinsam gelungen, den Tobenden niederzuringen, ehe dieser nachladen konnte.
...Vor Gericht (Vorsitz Richard Gollner) zeigte sich der Angeklagte im Fall der Schussabgabe geständig, auch wenn er die Tötungsabsicht bestritt.ganzer Artikel: KLEINE ZEITUNG
Er wollte seinem Kontrahenten ja nur einen Denkzettel verpassen, meinte er. Dass er die Waffe auch der Frau angesetzt hat und sie bedroht hatte, wusste er nicht mehr
Die "Vergesslichkeit" und die Schüsse des 63 jährigen wurden vom Gericht mit 20 Jahren Haft quittiert (Bei Mord hätte er vielleicht sogar weniger aber nicht viel mehr bekommen). aber "Häfen" (Gefängnis) konserviert bekanntlich und zumindest ein Drittel der Strafe werden ihm ja nachgesehene werden. Diese Hoffnungen wird sich auch der nächste ältere Herr mit einem Mordversuch machen. Sogar dass er nach Verbüssung der Halbstrafe nach Hause, oder eher ins Altersheim gehen darf: 

Ehefrau angeschossen

Mordversuch: 12 Jahre Haft für 84-Jährigen

Zu der Bluttat war es in den frühen Morgenstunden am 14. Dezember 2013 im Haus des Ehepaars im Bezirk Mistelbach gekommen. Die 52-jährige Ehefrau war nach Mitternacht von einem Wien-Ausflug nach Hause gekommen und ging nach einem kurzen Gespräch mit ihrem Mann zu Bett…...

….Wenige Stunden später war der Angeklagte dann zu seinem versperrten Waffenschrank gegangen, entnahm ein kombiniertes Kipplaufgewehr und begab sich in das Zimmer der 52-Jährigen. Dort stellte er sich laut Anklage rund zwei Meter von seiner Ehefrau entfernt mit dem Gewehr im Anschlag auf, zielte auf sie und sagte: "Jetzt knall ich dich ab".


Gatte schoss durch die Türe

Die 52-Jährige versuchte noch, ihren Mann mit Worten zu besänftigen, während es ihr gleichzeitig gelang, den 84-Jährigen aus dem Zimmer zu drängen. Sie schloss die Türe und drückte gegen die Schnalle, damit ihr Mann nicht wieder hinein kommen konnte und rief gleichzeitig um Hilfe. Dadurch soll der gemeinsame Sohn, der sich im oberen Stockwerk befand, aufgewacht sein. Als er sich auf dem Weg nach unten befand, fielen zwei Schüsse durch die Türe. Dabei erlitt die Gattin schwere Verletzungen an den Oberschenkeln….
ganzer Artikel: HEUTE.at
Der "dritte im Bunde der versuchten Mörder" ist der jüngste der Täter: 
Auf Gestalt hinter Türe gefeuert….
….Das Schussattentat hatte nicht der Frau, sondern ihrem damaligen Lebensgefährten gegolten. Dieser soll nämlich gemeinsam mit dem Angeklagten versucht haben, aus einem Einbruch stammenden Schmuck für die unmittelbaren Täter im Ausland zu verkaufen….
Daraufhin soll der 34-Jährige gegenüber mehreren Leuten angekündigt haben, er werde jetzt den anderen Mann "umbringen". Auch dessen Freundin rief er an und meinte kryptisch: "Ob er das überlebt, wird sich zeigen." Danach besorgte er sich von einem Bekannten eine Pistole. Gegen 20 Uhr tauchte er damit in dem Haus auf am Schuhmeierplatz auf, in dem das Paar wohnte, platzierte sich vor der mit einer Milchglasscheibe versehenen Eingangstür, die versperrt war. Er klopfte und schrie, man möge ihm aufmachen….ganzer Artikel (HEUTE.at)
und gab zwei Schüsse durch die Milchglasscheibe der Wohnungstür ab, von denen einer die Frau schwer verletzte! Das Urteil: 33 Monate Haft brutto, denn netto hat er noch wegen dem Einbruch mit seinem verfehlten "Ziel" ein paar Monate zusätzlich abzusitzen! Vom Vorwurf des Mordversuchs wurde er jedenfalls freigesprochen.
Wie sehr sich die drei Urteile wegen Mordversuch auch unterscheiden wollen, obwohl alle Schüsse durch eine Türe gefeuert wurden, der letzte Fall verwundert etwas und zeigt dass die Wahl von Geschworenen oft ein Glücks- oder Pechfall für Angeklagte sind und Gerechtigkeit nicht immer Gerechtigkeit ist. Ich frage mich wie das Urteil für ihn mit den Geschworenen und Richtersenat des Landesgerichts Leoben (20 Jahre für den 63jährigen) wohl ausgefallen wäre?
Oder wie wäre wohl ein Urteil gegen O.J. Simpson ausgefallen, wenn andere Geschworene in der Jury gesessen wären? Gerechtigkeit kann oft von Zufall, Laune und Tagesverfassung der Richter und einiger Geschworener abhängen. Aber auch ganz einfach von Glück oder Pech beeinflusst werden...   

Mittwoch, 30. Juli 2014

Der graue Schwachsinn eines grauen Tages….

Endlich ein Grund geliefert um Kopftücher zu verbieten! Denn sie könnten als Waffe Anwendung finden. Da lese ich nämlich auf ORF.at folgendes:
In Stockerau ist, wie jetzt bekannt wurde, am Freitag ein Mordversuch verübt worden. Ein 30-jähriger Mann soll dabei versucht haben, seine Frau mit ihrem Kopftuch zu erwürgen….Quelle
Darum, liebe Gesetzmacher: Verbietet nicht nur die Kopftücher, sondern auch gleich Küchenmesser! (das meistbenutzte Mordinstrument!) Weil wir schon dabei sind, auch die Autos und Motorräder: Jeden Tag werden sehr viele Menschen damit getötet!

Sonntag, 6. April 2014

Heute in Pakistan, "morgen" in Wien oder Berlin?

Diese Frage stellte ich mir nach dem Lesen der Schlagzeile in der KRONE, wenn ich an einheimische Schulen denke, wo islamisch erzogene Kinder oft schon eine eklatante Mehrheit stellen….  
Nun wurde in Pakistan ein "ganz ein böses" Kind wegen Mordversuchs angeklagt und steht (eher sitzt oder liegt mit einem Schnuller im Mund) deswegen vor Gericht.
In dem Verfahren geht es um einen Vorfall vom 1. Februar in der pakistanischen Metropole Lahore nahe der Grenze zu Indien, bei dem Steine auf Mitarbeiter eines Gasunternehmens geworfen wurden, die mutmaßliche Diebstähle untersuchten. Der Polizist, der am Ort des Geschehens war, schrieb später in seinem Bericht, es habe sich bei dem Zwischenfall um versuchten Mord gehandelt…..
….Das Gericht suspendierte den Polizisten nun vom Dienst. Allerdings ließ es die Vorwürfe gegen das Kleinkind nicht fallen, sondern gewährte eine Freilassung auf Kaution. Der Anwalt der Familie kritisierte dies und verwies darauf, dass Strafmündigkeit in Pakistan frühestens mit dem siebten Lebensjahr eintrete….
Das ist aber noch nicht alles, was dieses fortschrittliche Land an religiösen Gerechtigkeitssinn laut "KRONE" vorweisen kann:
...Ein christliches Paar soll die angebliche Beleidigung des Propheten Mohammed in einer SMS-Nachricht an einem muslimischen Vorbeter mit dem Tode bezahlen. Gegen den Schulhausmeister Shafqat Emmanuel und seine Frau Shafgufta Kausar seien in der Ortschaft Gojra Todesurteile verhängt worden….weiterlesen auf "KRONE.at"…..
Ist ja fast schon beruhigend zu wissen, dass in Pakistan Verdächtige "erst" ab dem siebenten Lebensjahr strafmündig sind….
Mit sieben Jahren, aber scheinbar, wenn Allah gerade will, auch neunjährige Babys! Oder wegen Blasphemie zum Tode verurteilt werden! Keine Aufregung, das gab es doch in unseren Breiten, dem Abendland, auch! Aber inzwischen sind doch einige hundert Jahre vergangen….  
Auf die Handhabung anderer islamische Staaten in Sachen Todesstrafe will ich hier gar nicht verweisen... 



Dienstag, 1. April 2014

Ein Urteil, das bei uns einfach undenkbar wäre….

Da schnallt man  auch als "Normal-Ganove" ab, bei dem in Washington gefällten Schmiedehammer-Urteil: 25 Jahre für ein paar Schüsse auf das Weiße Haus, keine Verletzten. Hier Auszüge aus der KRONE.at:
Ein wegen Schüssen auf das Weiße Haus in Washington angeklagter 23-Jähriger ist von einem US-Bundesgericht in Washington am Montag zu 25 Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wurde Oscar Ramiro Ortega-Hernandez (Bild) dazu verurteilt, 94.000 Dollar (rund 68.000 Euro) Schadensersatz zu zahlen. Nach seiner Freilassung soll er laut dem Urteil außerdem noch fünf weitere Jahre überwacht werden. Als Motiv für seine Tat nannte Ortega-Hernandez seinen Zorn auf den US-Präsidenten.Der "gute" Oscar (in Wien würde man "Ossi" zu ihm sagen) hätte lieber auf das von Gauck bewohnte Berliner Schloss Bellevue oder das Parlament in Wien ballern sollen. (am besten mit Platz-Patronen) Da wäre er im schlimmsten Fall nach einem kurzen Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik auf freien Fuß angezeigt worden und hätte vielleicht eine (teil-) bedingte Strafe ausgefasst (Ironie off)Man stelle sich vor, was man in Deutschland oder Österreich alles anstellen "müsste", um so lange auf Staatskosten einquartiert zu werden! Noch dazu nicht in so ungemütlichen, engen, oft steril wirkenden Zellen wie sie in amerikanischen "Jails und Prisons" üblich sind und wo sogar Rauchen und der Besitz von Magazine mit halb nackten Frauen verboten und extra strafbar ist. "Einfache" Mörder (zu dem ja bekanntlich jeder Mensch einmal werden kann), Serien-Vergewaltiger (mit der bekannt traumatisierten Kindheit bei unnötigen Eltern oder Internaten) und ebenfalls "traumatisierte" "Kinderschänder" (da wird man schnell auch vorverurteilt, wie ein gewisser Herr "Hosenlatz"- Daniel Cohn-Bendit)  in unseren "etwas" mondäneren, fast luxuriös gestylten Justizvollzugsanstalten, können sich gratulieren nicht in den USA geboren und nicht dort zu dem wurden, was sie bei uns hinter Gittern mit Waldblick wandern ließ….Da lese ich auch auf Krone folgenden Leserbrief eines gewissen Herrn indrani den ich Ihnen, stellvertretend für andere Meinungen, nicht vorenthalten will: In Deutschland kriegen Schwerverbrecher weniger - ungerechte Welt, es gibt da sogar Rabatt für Muslime! Das verstehe wer will. Da hat ein Afghane seine deutsche Freundin erstochen, die zudem noch schwanger war und erhält dafür 15 Jahre "Eine besondere Schwere" konnte nicht festgestellt werden. Davon hat die Krone leider nicht berichtet - schade! Er fühle sich aber "nicht schuldig!!!!"Übrigens, der Herr Afghane mit dem religiös bedingten "Sonder-Rabatt" war auch diesem Blog schon aufgefallen:

Kein Bravo für diesen Richter, sondern Buhrufe!                                   oder ein etwas älterer Artikel aus dem Archiv:


Dienstag, 19. März 2013

Eigentlich keine ungewöhnliche Meldung....

Bauchschuss: Zwei Festnahmen

Bereits Montag Abend wurden zwei Tschetschenen festgenommen. Einer von ihnen gab einen Schuss zu.


....Wenn in dem Bericht nicht das "unübliche" "Tschetschenen" stehen würde, wo doch bei Schlagzeilen über Straftaten von Ausländern das neutralisierende "zwei  Männer" geschrieben steht. (Da werden Güne und Rote aber wenig Freude mit ihrem "Leibblatt" haben) 
Tschetschenen sind (vielleicht mit wenigen Ausnahmen) Asylbewerber, kassieren also (Steuer-) Geld vom Staat. 
Ich will aber auf diese Problematik nicht eingehen, da gibt es viele andere Blogs, die bei dieser Thematik Federführend sind.
Was mich (eigentlich nicht) wundert ist schnell erklärt: Wie kamen die Männer zu dem Geld, mit dem sie sich die Waffe besorgten? Arbeiteten sie vielleicht als Erntehelfer und legten sich das verdiente Geld eisern zur Seite? Kamen die "Flüchtlinge" vielleicht mit "Ersparten" nach Österreich? Man wird es kaum erfahren, denn´das verbietet schon die gemeinsame Religion oder "Ganovenehre" dieser Männer. Täter wie Opfer....
Man liest zwar öfters von Messerstechereien dieser armen Asylanten aus einem Land, wo kein Krieg geführt wird und die eigentlich Russen sind....
Dass viele von Ighnen von einem Gottesstaat träumen, ist auch einen andere Geschichte, hier geht es um "Revolverhelden".
Die Behörden werden auch man kaum erfahren, um was es bei dem Streit ging? Vielleicht nur um eine Zigarette? Ich vermute (für mich gilt auch die Unschuldsvermutung für Vermutungen) es steckt ein krimineller Hintergrund dahinter und der auslösende Moment dieses Mordversuches (das Gericht wird das auf Grund der Aussagen, auch des Opfers wenn es überlebt, anders beurteilen) hat sich kaum in ihrer Heimat zugetragen, sondern in Österreich....
Zum "drüberstreuen" einige Kommentare von Usern, für die dieser Blog keine Verantwortung übernimmt (wie oe24.at, wo Sie den ganzen Artikel lesen können)


013 20:17:51ANTWORTEN >
freunde der roten----freunde der grünen-----freunde von fröschen und quackern----
freunde von braunen gestalten die trotz grünumfärberei die gesinnung anzusehen ist----
menschen die schlimes erlebten----menschen die frieden und sicherheit suchen----menschen die die das alles bei uns haben und noch viel mehr----menschen die das recht verwirken sich in eine gesellschaft integrieren zu dürfen---menschen die keine menschen sind---jedes tier hat mehr gefühl für falsch und richtig
senfpfurzer meint am 19.03.2013 19:58:19ANTWORTEN >
A so, wen ein Österreicher begründet einen Schuss abgibt, gibts Anhörung, demühtigung und Psychtest, Waffenbeschlagnahmung bis nach der Ermittlung '' Notwehr in Österreich'', Geldstrafe usw., usw.,.
Anders bei Nichtösterreicher!, Hotelzimmer, Schadenersatz, Notfallsteam rund der Betreuung, Anwalt, Kulturhinter-Tür-ermittlung, Arbeitserschwerniss, da nicht Registriert usw..
So!, wo glaubt halt das Gesetz Österreich oder der Polizist Made in Austria, schneller den Straffbericht einen vor die Nase, dort wo er leicht und gleich Kassieren kan, das Innenministerum befriedigt mit deren Statistiken, oder dort wo nichts und wiederum nichts rauskommt als Ubezahltes Sitzen in unseren Gefängnissanstallten. Libes Österreich, wacht auf!.
Aufwärtstrend meint am 19.03.2013 18:31:33ANTWORTEN >
Die Uhr schlägt leider schon 5 vor 12 in Österreich.Unsere supertolle Regierung hat das wichtigste verabsäumt. Das einzige was uns jetzt noch effektiv schützen kann ist : GRENZEN WIEDER ZU MACHEN! HAFTSTRAFEN ÜBERARBEITEN UND NEU ANPASSEN Das gesamte Justizsystem ist ein Witz,wieso nennt man 15 Jahre Haft(die nichtmal ganz abgesessen werden) Lebenslang?
Schon 5 nach 12 (GAST) meint am 19.03.2013 19:31:15
Anstatt dass uns unsere supertolle Regierung vor denen schützt, wird von genau derselben supertollen Regierung fast wöchentlich ein Ort bestimmt, der massenhaft sogenannte Asylanten aufzunehmen hat. Nachsatz: Von den Asylos aus dem Servitenkloster hat man seit der Schlägerei nichts mehr gehört !!???? Keine neue Pressekonferenz mehr ?
Aufwärtstrend meint am 19.03.2013 18:31:02ANTWORTEN >
Und draussen brennen die Sicherungen wieder durch. Vergewaltiger,Pädophile das sind alles kranke Menschen, die leider nichts gegen ihre Krankheit tun können, gesteht euch dass doch bitte ein und sorgt nicht dafür dass solche Leute auf unsere Kinder und Frauen losgelassen werden. Solche Menschen gehören lebenslang weggesperrt,seis im Häfen oder in eine Anstalt,hauptsache sie stellen keine Gefahr da.

Dienstag, 8. November 2011

Berlin: Alzheimer mit 20? Diesmal wurde ein Hals aufgeschlitzt....

Ein "Mann" hat einfach alles vergessen, was ihn belasten könnte und 
die online-Seite von "BZ-Berlin" vergass in ihrem Bericht offensichtlich den (Vor-) Namen wie auch die Nationalität des "Mannes" (dem Täter):
Nach dem Messerangriff auf den Lebensgefährten seiner Schwester muss sich der Mann (20) vor Gericht verantworten. Ihm wird gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Der Arbeitslose soll im Juli in der Hellersdorfer Wohnung seiner Schwester deren Freund mehrfach in Hals und Nacken gestochen haben. Für den 25-Jährigen bestand vorübergehend akute Lebensgefahr...Quelle 
Im Gegensatz zu dem letzten von uns berichteten Fall über einen Bauchaufschlitzer stach dieser "Mann" mehrmals zu. Also könnte dieses mal eine Anklage wegen Mordversuch die Folge sein. 
Natürlich "könnte" und rein theoretisch, denn wenn der "Mann" sich nicht erinnern "kann", könnte diese "Vergesslichkeit" wieder nur zu einer Verurteilung wegen "gefährlicher Körperverletzung" reichen.
Sollte, wie die Redaktion des "Unautorisierten Amtes" vermutet, um muslimische Mitbürger handelt, werden die "Scharia-Vermittler" schon "Gespräche" mit dem Opfer und der Zeugin führen. Danach wird sicher nur mehr ein "Bagatell-Delikt" zu einer relativ milden Verurteilung führen...
Wie schon angedeutet, alles nur eine reine Vermutung der Redaktion! 
PS: Die Redaktion macht sich Sorgen: Hoffentlich "vergisst" der arbeitslose "Mann" in Zukunft (nach der Haft) nicht, sich sein Hartz IV Geld abzuholen... 

Einer jungen Frau den Bauch aufschlitzen ist kein Mordversuch?

Staatsanwälte und RichterInnen: Glauben viele dieser Söhne und Töchter von Dike (griech.Göttin der Gerechtigkeit) sie seien wie der Papst unfehlbar? Doch können sie in die Gedankenwelt eines Mörders oder Totschläger vordringen? Wissen sie, welcher abstrakte "Film" im vollgedröhnten Gehirn eines von Kokain und Alkohol ferngesteuerten Gewalttäters vor und während der Bluttat ablief? 
Richter und Staatsanwälte kennen zwar viele Paragraphen (natürlich nicht alle) auswendig, aber kaum das Leben jenseits einer sorglosen Akademiker-Familie,  der Universität, einem Villenviertel und Nobellokalen, also dem gewohnten Ambiente eines irdischen Vertreters der Göttin Justitia....   
Natürlich haben sie auch immer Recht! Auch in der Familie und im Freundeskreis. Dies bestätigte mir vor Jahren die Witwe eines öst. Generalstaatsanwalts. Sogar nach seinem Tod verspürte sie noch Angst vor seiner diktatorischen Rechthaberei... 
Was dachte sich wohl der Staatsanwalt beim folgenden Fall, der ab heute im Berliner Amtsgericht verhandelt wird: Ein Mann sticht seiner Ex in den Bauch und schlitzt ihr den Bauch auf. Statt einer Anklage wegen Mordversuch, muss er sich nur wegen "gefährlicher Körperverletzung" verantworten!
Bei BILD ist folgendes darüber nachzulesen:
....Die Tat schockt im Mai die Hauptstadt: Ibrahim C. (19) aus Kreuzberg lauert seiner früheren Freundin nachts mit einem Messer am Kottbusser Tor auf. Er sticht zu, drei Zentimeter unterhalb des Rippenbogens bohrt sich die Klinge in Büsras Bauch.In einer Not-OP retten Ärzte ihr in letzter Sekunde das Leben....
....Büsra hat eine 20 Zentimeter große Narbe am Bauch. Die 18-Jährige kann kaum essen, schluckt Medikamente, muss noch einmal operiert werden. Ihren Traum, Polizistin zu werden, kann sie vergessen. 
„Ibrahim hat mein Leben zerstört.“ Ihr aggressiver Ex ist seit der Tat auf freiem Fuß, jetzt könnte er sogar mit einer Bewährungsstrafe davonkommen....
Warum er nicht wegen Mordversuch angeklagt wurde?:
Er habe ja „nur“ einmal zugestochen, so die absurde Begründung!
Bravo: Also liebe künftige Mörder und Totschläger: Nur einmal zustechen (Dafür um so heftiger!), genauer schießen, (nur ein Schuss!) auf den Schädel schlagen (auch nur einmal, dafür aber mit einem schweren Gegenstand und so kräftig wie es geht!)
So wird man vom Mörder zum "harmlosen" Totschläger, und ein Mordversuch  auf eine "simple" Körperverletzung reduziert wie auch die Strafen dafür...

Mittwoch, 8. Juni 2011

Der Bursche hat ein "Freispiel" verdient: 7 Jahre wegen Mordversuch..

an einer Prostituierten. Hier ein Auszug:

Ein 16-jähriger Bursch ist  am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht wegen  versuchten Mordes an einer Prostituierten zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.
Der Jugendliche hatte am 18. September 2010 über eine Zeitungsannonce ein Callgirl in die Wohnung seiner Mutter in Wien-Favoriten bestellt, nachdem diese mit seinem jüngeren Halbbruder auf das Land gefahren war. ..

....Als die Frau - eine 25 Jahre alte, aus Rumänien stammende Frau, die ihren ersten Arbeitstag bei der Agentur absolvierte - eintraf, lockte der Bursch sie in den Keller, wo er sie zunächst mit einer Schneeschaufel zu Boden schlug.....

22 Stiche
Danach zerrte er die benommene Frau durchs Stiegenhaus zurück in die Wohnung. Aus der Küche holte er dann ein Messer mit einer Klingenlänge von 14,5 Zentimeter. Obwohl sich das am Boden liegende Opfer bekreuzigte, die Hände faltete und "Please not! Please not!" flehte, stach ihr der damals noch 15-Jährige die Klinge 22 Mal in Brust, Hals und Bauch. Danach wollte er der Frau den Hals durchschneiden, was die 25-Jährige mit - wie tiefe Schnittwunden an den Armen und Händen belegten - heftigen Abwehrbewegungen verhindern konnte.

Totgestellt
Der Bursch ließ von der Frau erst ab, als sie sich tot stellte. Er stülpte ihr einen befüllten Müllsack über den Kopf und wollte die vermeintliche Leiche aus dem Fenster in den Innenhof kippen. Das klappte nur deshalb nicht, weil eine Nachbarin aus dem Fenster sah, wie Staatsanwältin Juliane Schüller erklärte. Also wickelte der Schüler, der einen Polytechnischen Lehrgang besuchte und im Anschluss auf der Polizeiakademie Aufnahme finden wollte, um später bei der Sonder-Einheit "Cobra" zu landen, sie in einen Teppich...
....Gerichtspsychiaterin Gabriele Wörgötter konnte bei dem Angeklagten nun eine "erhebliche Fehlentwicklung auf sozialer und psychisch-emotionaler Ebene" feststellen. Diesem sei "ein recht oberflächliches Interesse an anderen Menschen" und mangelndes Empathie-Vermögen eigen, hieß es in ihrem Gutachten. Was die inkriminierte Tat betrifft, habe ihr der 16-Jährige diese "völlig emotionslos geschildert" und einen "Mangel an Gewissensbissen und Reue" gezeigt.

Gutachter für Einweisung
Wörgötter ortete eine "schwerwiegende und tiefgreifende Bewusstseinsstörung" und empfahl, den Burschen im Fall eines Schuldspruchs zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen, da laut Sachverständiger ohne entsprechende Therapie....
(Quelle: Oe24.at)

Natürlich wurde dem jungen Mann mit den 7 Jahren eine milde Strafe aufgebrummt.(Höchststrafe 10 Jahre)  Obwohl der Gutachter sich für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aussprach. Aber bei Prostituierten ist ja kein Mangel, es werden ja fast täglich "frische" "importiert" und der Richter wird auch kaum eine in seinem Bekannten- oder Freundeskreis haben. Zumindest offiziell...  
Wenn man nun ein Drittel abzieht (in diesen Genuss kommt eigentlich jeder (nicht nur) Ersttäter) kann er mit 20 Jahren, "aungschütt" (Wiener Spruch für verrückt) wie vorher, wieder mitten unter uns sein, anstatt in einer Anstalt eine Therapie zu absolvieren! 
Dann hat er noch einen Versuch, ein "Freispiel"....

Mittwoch, 30. März 2011

Wer wird schon wegen einem "Schubser" eingesperrt?

Wir berichteten bereits über das Unwort "schubsen". Nun folgte ein Paukenschlag auf das Gemüt eines weiblichen Opfers, ausgeführt von einer Richterin und Staatsanwältin, letztere sollte vielleicht lieber bei einen Kirchenchor um einen Job ansuchen....
Innenstadt – Brutal prügelt der Schläger auf das wehrlose Mädchen ein, stößt es auf die Gleise! Der feige Bahn-Schubser von der Konsti muss NICHT in den Knast – er kommt mit Anti-Aggressionskurs und Arbeitsstunden davon.... 
Die unfassbare Tat erschütterte Frankfurt letzten Mai. Morgens wartet Anna P. (20) auf die U 5. Ein junger Mann schreit sie an, schlägt ihr 2 Mal die Faust ins Gesicht – und wirft die zierliche 20-Jährige ins Gleisbett! In letzter Sekunde ziehen die U-Bahn-Wachmänner Grigori Reutmann (52) und Serhij Pataschko (41) die Verletzte raus. Tagelang jagt die Kripo den feigen Schubser – erfolglos! Als BILD Überwachungsfotos veröffentlicht, stellt sich Pakistani Hossein H. (18). Jetzt Prozess! 
Der Sossenheimer ist nur wegen Körperverletzung dran! Staatsanwältin Nadja Niesen: „Eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags scheitert am Vorsatz, den man ihm nicht nachweisen kann.“ (ähnliches geschah kürzlich in Österreich, wir berichtetenUnglaublich: Der polizeibekannte Schläger und Arbeitslose stellt sich vor Gericht selbst als Opfer dar – obwohl auf dem Überwachungsvideo klar zu sehen ist, wie er Anna P. grundlos traktiert: „Sie hat mich und meine Oma beleidigt!“ 
Da platzt der resoluten Jugendrichterin Christ der Kragen: „Sie haben ihr richtig voll eins in die Fresse gehauen! Diese Tat hätte gravierende Folgen haben können!“ Opfer Anna ruft: „Ich hätte sterben können...“ Da Hossein H. kein Tötungsvorsatz nachzuweisen ist, kommt er mit 1 Jahr Jugendstrafe (auf Bewährung), 100 Arbeitsstunden und Anti-Gewalt-Training davon....Quelle: BILD.de

Dienstag, 15. März 2011

"Kretin" Cretu: Rumänischer "Hurenabfackler" nun doch vor Geschworene!

Am Montag erklärte sich der zuständige Schöffensenat im Wiener Straflandesgericht nach zweitägiger Verhandlung für nicht zuständig für den Fall um die 36-jährige Prostituierte, die inzwischen das Land verlassen hat. "Aus unserer Sicht hat das bisherige Beweisverfahren ergeben, dass der dringende Verdacht in Richtung versuchten Mordes gegeben ist", stellte Richterin Karin Beber fest.
Damit ist klar, dass sich der Zuhälter Bogdan N. in einigen Monaten vor einem Schwurgericht verantworten muss. Dasselbe gilt für die beiden Mitangeklagten - "Cretus" Cousin und sein Chauffeur -, die dem 30-Jährigen bei der Tat wesentliche Hilfe geleistet haben sollen. Ihnen drohen damit zehn bis zwanzig Jahre oder gar lebenslange Haft. Berichtet (Auszug) KRONE.at.:
Endlich ergriff die couragierte Richterin (scheinbar keine Tag-Träumerin) die Initiative und erklärte den Schöffensenat für nicht zuständig. Die Staatsanwältin (nebenbei auch Journalistin und Autorin!) Sabine Rudas-Tschinkel hatte das Trio wegen "absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen" angeklagt und meinte damals. "Ich glaube nicht, dass sie vorhatten, diese Frau zu töten, und auch nicht, dass sie sich während der Tat damit abgefunden haben, dass sie stirbt", so die scheinbar etwas verträumte Anklage-Vertreterin beim Prozessauftakt vergangenen Dienstag. ich finde, er hätte auf alle Fälle wegen Mordversuch angeklagt werden sollen, auch wenn er angeblich einen "Handel" mit der Staatsanwaltschaft eingegangen ist....
Radio-Schwachsinn hatte sich eindringlich mit dem Fall "Kretin" befasst:

Donnerstag, 10. März 2011

Frau Staatsanwalt, oder eher eine verträumte Autorin mit Realitätsverlust?

screen: Bücher der Frau Staatsanwältin weltbild.at
Frau Staatsanwalt Dr. Rudas in Wien sah nämlich die "Verbrennungsaktion" des rumänischen, charakterlichen "Kretins" mit dem "Künstlernamen Cretu", ein aus - und eingebildeter Zuhälter, wohl in einem anderen Licht. Vielleicht sogar in einem romantischen.... Keinesfalls in dem flackernden Schein, den die menschliche Fackel einer Frau abgab....
Der durchtrainierte Feschak zündete nämlich eine rumänische Prostituierte, die sich weigerte "Standgeld" zu bezahlen, einfach an. Nachdem er (oder ein Kumpan, also Komplize) die Frau "vorsorglich" mit Benzin übergossen hatten...
Staatsanwältin, Frau Dr. Sabine Rudas-Tschinkel erhob im Namen der Republik Österreich Anklage. Aber nicht wegen versuchten Mordes. Der Mistsack muss sich nur wegen "absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen" verantworten. Strafdrohung: bis zu zehn Jahren Haft. 
Denn Frau Staatsanwältin "glaubt"
"Ich glaube nicht, dass die Angeklagten vor hatten, diese Frau zu töten, und auch nicht, dass sie sich während der Tat damit abgefunden haben, dass sie stirbt"... 
Sie glaubt, statt zu folgern! Sie glaubt einem kriminellen Zuhälter, der Frau Doktors "Glauben" mit folgenden Worten bestätigt: 
"Hätten wir was Schlimmeres machen wollen, hätten wir sie von der Straße weggebracht und in den Wald gebracht und niemand hätte etwas gemerkt."
Ich denke auch (ohne zu glauben), er wollte sie nicht still und heimlich in einem Wald umbringen! Denn dann hätte dieses Verbrechen keine Schock-Wirkung auf andere Opfer gehabt! Es sollte sich doch "im Milieu herumsprechen", in den Medien prangen und nicht als Randnotiz erscheinen! Das war im Rotlicht-Milieu immer schon ein probates und wirksames Mittel um Konkurrenten einzuschüchtern und Frauen stumm zu halten! (Der Herausgeber war leider über 25 Jahre im Milieu, als dort noch "wienerisch" gesprochen wurde, "zu Hause") Der Zuhälter nahm auf alle Fälle den Tod der Prostituierten in Kauf und wäre mit diesem, (wenn auch bedingten) Vorsatz, auf Mordversuch anzuklagen gewesen....
Folgendes steht dazu im Strafgesetzbuch:

§ 75 des StGB-Österreich lautet:

„Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.“ Mord ist nach österreichischem Recht jede vorsätzliche Tötung. Der Täter muss es nach der Vorsatzdefinition des öStGB zumindest ernstlich für möglich halten und sich damit abfinden, dass seine Handlung (bzw. unter weiteren Voraussetzungen auch sein Unterlassen) zum Tod eines Menschen führt. ...
Als Vorsatzdelikt kann Mord nach österr Recht auch versucht (§ 15 öStGB) werden, als Erfolgsdelikt kann Mord durch Unterlassung (§ 2 öStGB) begangen werden, eine Beteiligung (§ 12 öStGB) daran ist ebenso möglich...

Ich denke, dass man da kaum Jus studiert haben muss, um den Gesetzestext richtig zu interpretieren und der auf das Verhalten des "Kretins" auch anzuwenden sei! In schönen Velden am Wörthersee, von dem Frau Autorin, Journalistin und Staatsanwältin Dr.Rudas mit prominenter Unterstützung (siehe screen) so sehr (mit Recht) schwärmt, werden solche Typen auch kaum anzutreffen sein...
Montag soll  das Urteil im Wiener Landesgericht gesprochen werden und dem Opfer noch ein Tritt versetzt werden..
Aber es ist ja "nur" eine für ihr Leben gezeichnete, rumänische Hure...(weiterer Bericht)
Andere Angeklagte haben halt "Pech" mit der Besetzung in der Staatsanwaltschaft. Dazu (zum Vergleich) dieser Artikel über einen Mordversuch in der KRONE:












Neues zum Fall: Nun doch Mordversuch!
Frau Staatsanwalt & "little Britain" in Wien?

Montag, 22. November 2010

Alles ist sauteuer "wuarn". Billiger wuarn: Nur die "Huarn"...

(worden und Huren reimt sich nicht) Apropos Huren:
Wieder einmal wurde ein Mordversuch an einer "Horizontalen" verübt. In Graz, und es war, wie gewohnt, wieder einmal kein Österreicherin.
Die sind aber auch schon eine Rarität im Alpenland. Sie stehen vor dem Aussterben und sind nur mehr auf Sozialämtern vorzufinden. Wo bleibt da ein "Artenschutz-Gesetz"?

Dienstag, 15. Juni 2010

Netter Asylant! Nach Mordversuch an seiner Schwester gibt er sich als 14 jähriger aus!

Junger Somalier wegen versuchten Mordversuchs nicht rechtskräftig verurteilt - Täter will zum Tatzeitpunkt erst 14 gewesen sein
Wien - "Das hängt nur von Gott ab, ob jemand stirbt oder nicht", sagt Mohamed H. auf die Frage des Richters Norbert Gerstberger, was denn passieren könne, wenn man auf jemand einsticht. Ob man jemand mit einem Stich in die Brust töten könne, hakt Gerstberger nach. Das wisse er nicht, sagt Mohamed H. Und warum er dann noch gegen den Kopf seiner Schwester getreten habe, als sie schon am Boden lag und eine Lehrerin versuchte, ihn zurückzureißen? "Als ich das Blut sah, wurde mir richtig übel", sagt der Angeklagte. Deshalb habe er getreten.
Der junge Somalier sagt, er sei jetzt 15 Jahre alt - der Amtsarzt hat ihn im Zuge der Erhebungen allerdings deutlich älter geschätzt: Auf 25 bis 30 Jahre. Papiere, die sein Alter belegen könnten, gibt es keine - die gab es auch nicht im Zuge seines Asylverfahrens, das mit einem positiven Bescheid abgeschlossen wurde.
Mohamed H. war mit seiner Familie 2007 nach Österreich gekommen. Danach lebten sie in einer Fünf-Zimmer-Wohnung in Simmering und doch beengt - Mohamed H. hat neun Geschwister. Aufgrund seiner Altersangaben besucht er die 4. Klasse einer Hauptschule - vor Gericht braucht er allerdings einen Dolmetsch.
Daheim gab es mehr und mehr Probleme. Immer wieder kam es zu Streit - vor allem mit seiner Schwester Sawda. Er sei ein sehr streng gläubiger Moslem und "wollte nicht, dass ich mich mit anderen treffe", hatte die junge Frau bei der Zeugenbefragung durch die Polizei berichtet. Er habe sie auch immer wieder geschlagen. Ende Oktober 2009 kam Mohamed H. ins Krisenzentrum - er selbst habe das in die Wege geleitet, sagt der Angeklagte.
Die Schwester, mit der er immer so viel gestritten hatte, sah er trotzdem noch fast jeden Tag - sie besuchten weiterhin die selbe Schule. Und als der Bruder ein Telefonat mithörte, bei dem herauskam, dass sie einen heimlichen Freund hatte, sei die Situation eskaliert, berichtete Sawda.
Am 11. Dezember 2009 passte Mohamed H. seine Schwester nach der Schule ab, als sie gerade zum Bus gehen wollte, berichtet der Staatsanwalt. Er schrie sie an, schlug ihr ins Gesicht. Eine Lehrerin, die dazu kam, sah noch, wie Mohamed H. noch zweimal "mit voller Wucht" zuschlug. Mit der Faust - einmal gegen den Kopf, einmal gegen den Oberkörper. Was die Zeugin nicht sah: Der Bruder hatte dabei ein Messer in der Hand. Sawda erlitt einen Schnitt am Ohr und eine lebensgefährliche Verletzung des Zwerchfells.
Der Angeklagte gibt vor dem Geschworenengericht zu, dass er auf seine Schwester eingestochen habe - aber alles andere leugnet er. Seine Schwester habe immer mit ihm geschimpft, weil sie geglaubt habe, er esse Schweinefleisch, sagt er aus. Sie habe ihn deswegen geschlagen, behauptet er.
So auch am 11. Dezember: Er habe nach der Schule auf der Straße ein Messer gefunden - er habe dies wegwerfen wollen. Fünf Minuten habe er schon einen Mistkübel gesucht, als er die Schwester traf, die auf ihn gewartet habe.
Sie habe ihn erneut geschimpft, weil er Schweinefleisch esse, und ihn wieder geschlagen. Da habe er zurückgeschlagen - und zugestochen. "Ist das nicht ein bisserl komisch, Ihre Verantwortung?", fragt Richter Gerstberger. "Ja, das ist eigenartig", gibt der Angeklagte zu.
Die Schwester erscheint schwer verschreckt und verstört vor Gericht: "Ich will nicht aussagen - aber ich will, dass er bestraft wird", sagt sie. Das heißt, dass die Geschworenen ihre Aussagen vom Vorverfahren auch nicht berücksichtigen dürfen. Das Urteil: acht Jahre Haft wegen versuchten Mordes, nicht rechtskräftig: Staatsanwalt und Verteidigung legten Berufung ein. (Roman David-Freihsl/DER STANDARD, Printausgabe, 16. Juni 2010)
Quelle:derstandard.at

Wie kann eine Familie mit falschen Angaben Asyl erhalten? Da müssen auch die Eltern ordentlich gelogen haben! Eine Mutter sollte doch das Alter der Kinder wissen, ebenso die Geschwister! Die Schwester durfte wahrscheinlich unter dem Druck von "Papa" nicht die Wahrheit sagen. Der "Mist", der vergeblich nach einem Mistkübel gesucht haben soll (sofort die MA 48 abstrafen, sie ist für die Mistkübeln verantwortlich) um das "zufällig gefundene" Messer reinzuwerfen, sollte selbst darin verfrachtet und nach Somalia zurück gesendet werden....
Oder gleich zur Müllentsorgung! Die arme Schwester sollte Möglichkeiten bekommen, ohne diese Familie, die wahrscheinlich vom Staat (also uns) lebt, hier zu bleiben. Die FPÖ wird wieder ein paar Stimmen dazu gewinnen und Herr Bürgermeister Häupl aus Verzweiflung ein achterl Rot mehr trinken...
Denn meiner Meinung nach war dies ein versuchter "Ehrenmord, vielleicht sogar im "Familienrat" beschlossen"!

Der "Strichfilosof" im neuen NEWS:

Ganze Story auf   NEWS.at Quelle: BoD.de Über das Buch Die ungewöhnliche Biografie eines nicht alltäglichen Autors,...

Mehr als SEX beliebte Postings