Ein "Mann" hat einfach alles vergessen, was ihn belasten könnte und
die online-Seite von "BZ-Berlin" vergass in ihrem Bericht offensichtlich den (Vor-) Namen wie auch die Nationalität des "Mannes" (dem Täter):
Nach dem Messerangriff auf den Lebensgefährten seiner Schwester muss sich der Mann (20) vor Gericht verantworten. Ihm wird gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Der Arbeitslose soll im Juli in der Hellersdorfer Wohnung seiner Schwester deren Freund mehrfach in Hals und Nacken gestochen haben. Für den 25-Jährigen bestand vorübergehend akute Lebensgefahr...Quelle
Im Gegensatz zu dem letzten von uns berichteten Fall über einen Bauchaufschlitzer stach dieser "Mann" mehrmals zu. Also könnte dieses mal eine Anklage wegen Mordversuch die Folge sein.
Natürlich "könnte" und rein theoretisch, denn wenn der "Mann" sich nicht erinnern "kann", könnte diese "Vergesslichkeit" wieder nur zu einer Verurteilung wegen "gefährlicher Körperverletzung" reichen.
Sollte, wie die Redaktion des "Unautorisierten Amtes" vermutet, um muslimische Mitbürger handelt, werden die "Scharia-Vermittler" schon "Gespräche" mit dem Opfer und der Zeugin führen. Danach wird sicher nur mehr ein "Bagatell-Delikt" zu einer relativ milden Verurteilung führen...
Wie schon angedeutet, alles nur eine reine Vermutung der Redaktion!
PS: Die Redaktion macht sich Sorgen: Hoffentlich "vergisst" der arbeitslose "Mann" in Zukunft (nach der Haft) nicht, sich sein Hartz IV Geld abzuholen...
die online-Seite von "BZ-Berlin" vergass in ihrem Bericht offensichtlich den (Vor-) Namen wie auch die Nationalität des "Mannes" (dem Täter):
Nach dem Messerangriff auf den Lebensgefährten seiner Schwester muss sich der Mann (20) vor Gericht verantworten. Ihm wird gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Der Arbeitslose soll im Juli in der Hellersdorfer Wohnung seiner Schwester deren Freund mehrfach in Hals und Nacken gestochen haben. Für den 25-Jährigen bestand vorübergehend akute Lebensgefahr...Quelle
Im Gegensatz zu dem letzten von uns berichteten Fall über einen Bauchaufschlitzer stach dieser "Mann" mehrmals zu. Also könnte dieses mal eine Anklage wegen Mordversuch die Folge sein.
Natürlich "könnte" und rein theoretisch, denn wenn der "Mann" sich nicht erinnern "kann", könnte diese "Vergesslichkeit" wieder nur zu einer Verurteilung wegen "gefährlicher Körperverletzung" reichen.
Sollte, wie die Redaktion des "Unautorisierten Amtes" vermutet, um muslimische Mitbürger handelt, werden die "Scharia-Vermittler" schon "Gespräche" mit dem Opfer und der Zeugin führen. Danach wird sicher nur mehr ein "Bagatell-Delikt" zu einer relativ milden Verurteilung führen...
Wie schon angedeutet, alles nur eine reine Vermutung der Redaktion!
PS: Die Redaktion macht sich Sorgen: Hoffentlich "vergisst" der arbeitslose "Mann" in Zukunft (nach der Haft) nicht, sich sein Hartz IV Geld abzuholen...