Dienstag, 8. November 2011

Einer jungen Frau den Bauch aufschlitzen ist kein Mordversuch?

Staatsanwälte und RichterInnen: Glauben viele dieser Söhne und Töchter von Dike (griech.Göttin der Gerechtigkeit) sie seien wie der Papst unfehlbar? Doch können sie in die Gedankenwelt eines Mörders oder Totschläger vordringen? Wissen sie, welcher abstrakte "Film" im vollgedröhnten Gehirn eines von Kokain und Alkohol ferngesteuerten Gewalttäters vor und während der Bluttat ablief? 
Richter und Staatsanwälte kennen zwar viele Paragraphen (natürlich nicht alle) auswendig, aber kaum das Leben jenseits einer sorglosen Akademiker-Familie,  der Universität, einem Villenviertel und Nobellokalen, also dem gewohnten Ambiente eines irdischen Vertreters der Göttin Justitia....   
Natürlich haben sie auch immer Recht! Auch in der Familie und im Freundeskreis. Dies bestätigte mir vor Jahren die Witwe eines öst. Generalstaatsanwalts. Sogar nach seinem Tod verspürte sie noch Angst vor seiner diktatorischen Rechthaberei... 
Was dachte sich wohl der Staatsanwalt beim folgenden Fall, der ab heute im Berliner Amtsgericht verhandelt wird: Ein Mann sticht seiner Ex in den Bauch und schlitzt ihr den Bauch auf. Statt einer Anklage wegen Mordversuch, muss er sich nur wegen "gefährlicher Körperverletzung" verantworten!
Bei BILD ist folgendes darüber nachzulesen:
....Die Tat schockt im Mai die Hauptstadt: Ibrahim C. (19) aus Kreuzberg lauert seiner früheren Freundin nachts mit einem Messer am Kottbusser Tor auf. Er sticht zu, drei Zentimeter unterhalb des Rippenbogens bohrt sich die Klinge in Büsras Bauch.In einer Not-OP retten Ärzte ihr in letzter Sekunde das Leben....
....Büsra hat eine 20 Zentimeter große Narbe am Bauch. Die 18-Jährige kann kaum essen, schluckt Medikamente, muss noch einmal operiert werden. Ihren Traum, Polizistin zu werden, kann sie vergessen. 
„Ibrahim hat mein Leben zerstört.“ Ihr aggressiver Ex ist seit der Tat auf freiem Fuß, jetzt könnte er sogar mit einer Bewährungsstrafe davonkommen....
Warum er nicht wegen Mordversuch angeklagt wurde?:
Er habe ja „nur“ einmal zugestochen, so die absurde Begründung!
Bravo: Also liebe künftige Mörder und Totschläger: Nur einmal zustechen (Dafür um so heftiger!), genauer schießen, (nur ein Schuss!) auf den Schädel schlagen (auch nur einmal, dafür aber mit einem schweren Gegenstand und so kräftig wie es geht!)
So wird man vom Mörder zum "harmlosen" Totschläger, und ein Mordversuch  auf eine "simple" Körperverletzung reduziert wie auch die Strafen dafür...

1 Kommentar:

  1. Wenn ein Migrant das macht, ist das natürlich kein Mordversuch, sondern allerhöchstens versuchter Totschlag (kann man nicht überhaupt gleich Notwehr draus machen?). Der inzwischen selbstverständliche Migrationsbonus. Ist ja auch in Wien so: Ein Türke hat seiner Frau, weil sie sich scheiden lassen wollte, über 20 mal in Oberkörper, Bauch und Hals gestochen, mit dem Messer, dann noch versucht sie mit einem Eisenrohr zu erschlagen, bis sich einer seiner Söhne dazwischen warf.
    Mordversuch? Nein, Richter Andreas Böhm berücksichtigte selbstverständlich den Migrationsbonus und verurteilte den Mann nur wegen versuchten Totschlags (in Österreich: "...allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung...). Der arme Mann war ja erst seit 30 Jahren in Österreich und hatte erst seit 15 Jahren die österr. Staatsbürgerschaft. Wie sollte er in so kurzer Zeit seine orientalischen kulturellen Gepflogenheiten ablegen? Wo diese Kultur doch ungemein bereichernd für uns alle ist. Das sagen uns zumindest unsere Eliten ständig vor.
    Migrationsbonus interessanterweise nur auf seiten des Mannes, was aber wiederum durchaus im Sinne der Scharia ist, welche Richter Böhm als weitblickender, sich auf die Zukunft vorbereitender Mensch dabei schon im Hinterkopf hatte.

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