Vielleicht reagierte Frau Staatsanwalt Sabine Rudas bei der ersten Begegnung mit dem feschen Zuhälter und Frauenanzünder Cretu so ähnlich? Wie sang schon einst der berühmte Startenor Plácido Domingo?
Ein bisschen Spass muss sein...;-) Aber nicht für "Kretins"!
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Mittwoch, 16. März 2011
Dienstag, 15. März 2011
"Kretin" Cretu: Rumänischer "Hurenabfackler" nun doch vor Geschworene!
Am Montag erklärte sich der zuständige Schöffensenat im Wiener Straflandesgericht nach zweitägiger Verhandlung für nicht zuständig für den Fall um die 36-jährige Prostituierte, die inzwischen das Land verlassen hat. "Aus unserer Sicht hat das bisherige Beweisverfahren ergeben, dass der dringende Verdacht in Richtung versuchten Mordes gegeben ist", stellte Richterin Karin Beber fest.
Damit ist klar, dass sich der Zuhälter Bogdan N. in einigen Monaten vor einem Schwurgericht verantworten muss. Dasselbe gilt für die beiden Mitangeklagten - "Cretus" Cousin und sein Chauffeur -, die dem 30-Jährigen bei der Tat wesentliche Hilfe geleistet haben sollen. Ihnen drohen damit zehn bis zwanzig Jahre oder gar lebenslange Haft. Berichtet (Auszug) KRONE.at.:
Endlich ergriff die couragierte Richterin (scheinbar keine Tag-Träumerin) die Initiative und erklärte den Schöffensenat für nicht zuständig. Die Staatsanwältin (nebenbei auch Journalistin und Autorin!) Sabine Rudas-Tschinkel hatte das Trio wegen "absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen" angeklagt und meinte damals. "Ich glaube nicht, dass sie vorhatten, diese Frau zu töten, und auch nicht, dass sie sich während der Tat damit abgefunden haben, dass sie stirbt", so die scheinbar etwas verträumte Anklage-Vertreterin beim Prozessauftakt vergangenen Dienstag. ich finde, er hätte auf alle Fälle wegen Mordversuch angeklagt werden sollen, auch wenn er angeblich einen "Handel" mit der Staatsanwaltschaft eingegangen ist....
Radio-Schwachsinn hatte sich eindringlich mit dem Fall "Kretin" befasst:
Donnerstag, 10. März 2011
Frau Staatsanwalt, oder eher eine verträumte Autorin mit Realitätsverlust?
screen: Bücher der Frau Staatsanwältin weltbild.at |
Der durchtrainierte Feschak zündete nämlich eine rumänische Prostituierte, die sich weigerte "Standgeld" zu bezahlen, einfach an. Nachdem er (oder ein Kumpan, also Komplize) die Frau "vorsorglich" mit Benzin übergossen hatten...
Staatsanwältin, Frau Dr. Sabine Rudas-Tschinkel erhob im Namen der Republik Österreich Anklage. Aber nicht wegen versuchten Mordes. Der Mistsack muss sich nur wegen "absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen" verantworten. Strafdrohung: bis zu zehn Jahren Haft.
Denn Frau Staatsanwältin "glaubt":
"Ich glaube nicht, dass die Angeklagten vor hatten, diese Frau zu töten, und auch nicht, dass sie sich während der Tat damit abgefunden haben, dass sie stirbt"...
Sie glaubt, statt zu folgern! Sie glaubt einem kriminellen Zuhälter, der Frau Doktors "Glauben" mit folgenden Worten bestätigt:
"Hätten wir was Schlimmeres machen wollen, hätten wir sie von der Straße weggebracht und in den Wald gebracht und niemand hätte etwas gemerkt."
Ich denke auch (ohne zu glauben), er wollte sie nicht still und heimlich in einem Wald umbringen! Denn dann hätte dieses Verbrechen keine Schock-Wirkung auf andere Opfer gehabt! Es sollte sich doch "im Milieu herumsprechen", in den Medien prangen und nicht als Randnotiz erscheinen! Das war im Rotlicht-Milieu immer schon ein probates und wirksames Mittel um Konkurrenten einzuschüchtern und Frauen stumm zu halten! (Der Herausgeber war leider über 25 Jahre im Milieu, als dort noch "wienerisch" gesprochen wurde, "zu Hause") Der Zuhälter nahm auf alle Fälle den Tod der Prostituierten in Kauf und wäre mit diesem, (wenn auch bedingten) Vorsatz, auf Mordversuch anzuklagen gewesen....
Folgendes steht dazu im Strafgesetzbuch:
§ 75 des StGB-Österreich lautet:
„Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.“ Mord ist nach österreichischem Recht jede vorsätzliche Tötung. Der Täter muss es nach der Vorsatzdefinition des öStGB zumindest ernstlich für möglich halten und sich damit abfinden, dass seine Handlung (bzw. unter weiteren Voraussetzungen auch sein Unterlassen) zum Tod eines Menschen führt. ...
Als Vorsatzdelikt kann Mord nach österr Recht auch versucht (§ 15 öStGB) werden, als Erfolgsdelikt kann Mord durch Unterlassung (§ 2 öStGB) begangen werden, eine Beteiligung (§ 12 öStGB) daran ist ebenso möglich...
Ich denke, dass man da kaum Jus studiert haben muss, um den Gesetzestext richtig zu interpretieren und der auf das Verhalten des "Kretins" auch anzuwenden sei! In schönen Velden am Wörthersee, von dem Frau Autorin, Journalistin und Staatsanwältin Dr.Rudas mit prominenter Unterstützung (siehe screen) so sehr (mit Recht) schwärmt, werden solche Typen auch kaum anzutreffen sein...
Montag soll das Urteil im Wiener Landesgericht gesprochen werden und dem Opfer noch ein Tritt versetzt werden..
Aber es ist ja "nur" eine für ihr Leben gezeichnete, rumänische Hure...(weiterer Bericht)
Montag soll das Urteil im Wiener Landesgericht gesprochen werden und dem Opfer noch ein Tritt versetzt werden..
Aber es ist ja "nur" eine für ihr Leben gezeichnete, rumänische Hure...(weiterer Bericht)
Andere Angeklagte haben halt "Pech" mit der Besetzung in der Staatsanwaltschaft. Dazu (zum Vergleich) dieser Artikel über einen Mordversuch in der KRONE:
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