screen: Bücher der Frau Staatsanwältin weltbild.at |
Der durchtrainierte Feschak zündete nämlich eine rumänische Prostituierte, die sich weigerte "Standgeld" zu bezahlen, einfach an. Nachdem er (oder ein Kumpan, also Komplize) die Frau "vorsorglich" mit Benzin übergossen hatten...
Staatsanwältin, Frau Dr. Sabine Rudas-Tschinkel erhob im Namen der Republik Österreich Anklage. Aber nicht wegen versuchten Mordes. Der Mistsack muss sich nur wegen "absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen" verantworten. Strafdrohung: bis zu zehn Jahren Haft.
Denn Frau Staatsanwältin "glaubt":
"Ich glaube nicht, dass die Angeklagten vor hatten, diese Frau zu töten, und auch nicht, dass sie sich während der Tat damit abgefunden haben, dass sie stirbt"...
Sie glaubt, statt zu folgern! Sie glaubt einem kriminellen Zuhälter, der Frau Doktors "Glauben" mit folgenden Worten bestätigt:
"Hätten wir was Schlimmeres machen wollen, hätten wir sie von der Straße weggebracht und in den Wald gebracht und niemand hätte etwas gemerkt."
Ich denke auch (ohne zu glauben), er wollte sie nicht still und heimlich in einem Wald umbringen! Denn dann hätte dieses Verbrechen keine Schock-Wirkung auf andere Opfer gehabt! Es sollte sich doch "im Milieu herumsprechen", in den Medien prangen und nicht als Randnotiz erscheinen! Das war im Rotlicht-Milieu immer schon ein probates und wirksames Mittel um Konkurrenten einzuschüchtern und Frauen stumm zu halten! (Der Herausgeber war leider über 25 Jahre im Milieu, als dort noch "wienerisch" gesprochen wurde, "zu Hause") Der Zuhälter nahm auf alle Fälle den Tod der Prostituierten in Kauf und wäre mit diesem, (wenn auch bedingten) Vorsatz, auf Mordversuch anzuklagen gewesen....
Folgendes steht dazu im Strafgesetzbuch:
§ 75 des StGB-Österreich lautet:
„Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.“ Mord ist nach österreichischem Recht jede vorsätzliche Tötung. Der Täter muss es nach der Vorsatzdefinition des öStGB zumindest ernstlich für möglich halten und sich damit abfinden, dass seine Handlung (bzw. unter weiteren Voraussetzungen auch sein Unterlassen) zum Tod eines Menschen führt. ...
Als Vorsatzdelikt kann Mord nach österr Recht auch versucht (§ 15 öStGB) werden, als Erfolgsdelikt kann Mord durch Unterlassung (§ 2 öStGB) begangen werden, eine Beteiligung (§ 12 öStGB) daran ist ebenso möglich...
Ich denke, dass man da kaum Jus studiert haben muss, um den Gesetzestext richtig zu interpretieren und der auf das Verhalten des "Kretins" auch anzuwenden sei! In schönen Velden am Wörthersee, von dem Frau Autorin, Journalistin und Staatsanwältin Dr.Rudas mit prominenter Unterstützung (siehe screen) so sehr (mit Recht) schwärmt, werden solche Typen auch kaum anzutreffen sein...
Montag soll das Urteil im Wiener Landesgericht gesprochen werden und dem Opfer noch ein Tritt versetzt werden..
Aber es ist ja "nur" eine für ihr Leben gezeichnete, rumänische Hure...(weiterer Bericht)
Montag soll das Urteil im Wiener Landesgericht gesprochen werden und dem Opfer noch ein Tritt versetzt werden..
Aber es ist ja "nur" eine für ihr Leben gezeichnete, rumänische Hure...(weiterer Bericht)
Andere Angeklagte haben halt "Pech" mit der Besetzung in der Staatsanwaltschaft. Dazu (zum Vergleich) dieser Artikel über einen Mordversuch in der KRONE:
Frau Staatsanwalt sollte NGO werden oder Frau Ute Bock unterstützen!
AntwortenLöschenMag.Quargel
Gute Idee, aber die Dame kann auch unsanftere Krallen zeigen, wenn es gegen die Interessen der Genannten geht:
AntwortenLöschenhttp://wien.orf.at/stories/69523/
Hallo Freddy!
AntwortenLöschenGuter Beitrag dem nicht mehr beizufügen ist. Respekt!
LG
Erich
Hallo Erich, Danke und übrigens: Deine Story zum Thema Cretu ist ja auch nicht "von schlechten Eltern" ;-)
AntwortenLöschenLG
und niemand fragt sich wovon dieser mann bis jetzt gelebt hat, ob er nicht vielleicht die prostituierten, die man immer wieder verbrannt gefunden hat, gekannt hat. und niemand fragt sich wie er sich nach der verbüßung der haftstrafe ernähren wird. das ist ein psychopat der weggesperrt gehört. aber eine publicitygeile staatsanwältin, die noch nie durch besonderes fragen aufgefallen ist, interessiert das natürlich nicht. is jo nit in kärntn.
AntwortenLöschenhommt jo lei a bisl getschinkelt - zu deutsch haben ja nur ein wenig gezündelt - also höchstens ein lausbubenstreich.
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