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Mittwoch, 18. November 2015

sexuelle Missbräuche, drastisch milde Urteile. Bis auf eines....

Das folgende Urteil finde ich schon sehr, sehr "üppig" und nicht verständlich! Keine Gewalt, die "Opfer" waren junge Buben (Burschen) die sicher schon wussten was da zwischen ihren Beinen baumelt und für was man "das" alles verwenden kann. Sie werden vielleicht auch schon sexuelle Fantasien entwickelt haben und vielleicht auch schon "handwerklich" umsetzten. 
Vielleicht, aber vielleicht auch nicht! Jedenfalls sollte man so etwas nicht mit Fällen vergleichen, wo (kleine) Mädchen das Opfer eines männlichen Vergewaltigers wurden. Wie z.B. der miese Bubenschänder im zweiten Fall. Bei der dritten Story wünsche ich wem zum Teufel. Natürlich auch den Täter... 
Hier ein Auszug:

Zu vier Jahren Haft ist am Dienstag eine 31-jährige Lehrerin aus der Steiermark in Leoben verurteilt worden. Die Frau gestand den schweren sexuellen Missbrauch von mehreren Schülern sowie das Ausnutzen ihres Autoritätsverhältnisses. Sie hatte mit den Minderjährigen auch Sex und machte davon mit ihrem Handy Aufnahmen. Der Prozess fand weitestgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung kündigten Strafberufung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig....
ganze Story KRONE.at

Ein "Soft-Hämmerchen" ist dieses Urteil:

Mild anmutendes Urteil gegen einen 39-jährigen Salzburger: Weil er die beiden kleinen Söhne seiner damaligen Freundin von 2003 bis 2007 immer wieder zu geschlechtlichen Handlungen gezwungen hat, ist der Angeklagte am Donnerstag zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Zwei Monate muss er absitzen, der Rest wird auf Bewährung ausgesetzt....
ganze Story KRONE.at

und zum drüberstreuen diese "Strafe", die ich nicht als "gerechte Strafe" sehe:

OGH reduziert Strafe nach Vergewaltigung
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Strafe nach einer Vergewaltigung und schwerem sexuellen Missbrauch auf fünf Jahre reduziert. Ein britischer Elitesoldat war im Juli am Landesgericht Innsbruck zunächst zu neun Jahren Haft verurteilt worden.
Die erstinstanzliche Strafe sei dem Richter zu streng gewesen, weil der Strafrahmen zwei bis zehn Jahre betrage, sagte der Rechtsanwalt des britischen Soldaten, Laszlo Szabo gegenüber der APA. Das Urteil ist rechtskräftig....
ganze Story ORF.at

Samstag, 21. April 2012

So eine dumme Frage über ein echt lasches Gesetz!

Menschenhandel strenger bestrafen?


Da wurde doch im Zwangsgebühren- Staatsrundfunk (ORF) diese wirklich dumme Frage gestellt, zu der nur wenige mit einem "Nein" antworten würden. Nämlich nur die "Händler", rekrutiert aus Ost- und Südbanden, deren lukratives Geschäft darin besteht Frauen oder Kinder als (Lust-) Sklaven anzubieten oder nur einfach über offene Grenzen zu schleppen.. 
In Österreich ein lukrativen Geschäft ohne viel Risiko für längere Zeit im Knast zu landen. Nach der "Schlagzeile" mit der unnötigen Frage erscheint der Artikel darunter nicht mehr so dumm. Auszüge:


.....Opferschutzorganisationen hatten der Justiz vorgeworfen, Menschenhandel werde in Österreich als „Kavaliersdelikt“ betrachtet....

....Die Kritik hatte sich nach einigen Prozessen gegen Menschenhändler mit milden Urteilen entzündet. Zuletzt kritisierte die Wiener Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel, LEFÖ, ein Urteil gegen sechs Angeklagte, die 31 Bulgarinnen auf brutale Weise zur Prostitution gezwungen hatten. Nur ein Beschuldigter war zu vier Jahren unbedingter Haft, die anderen fünf zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Da die Untersuchungshaft angerechnet wird, waren einige direkt nach dem Urteil wieder auf freiem Fuß - mehr dazu in oesterreich.ORF.at.

Verurteilte applaudierten

Evelyn Probst von LEFÖ empörte das besonders, denn es habe lückenlose Beweise der Polizei gegeben: „Die Angeklagten hatten mit Strafen im Rahmen von fünf Monaten bis zehn Jahren zu rechnen. Sie applaudierten im Gerichtssaal, als die Richterin das milde Urteil verkündete.“ Auch Opferanwältin Elisabeth Vlasaty sagte: „Das Urteil ist durch seine Milde sehr überraschend.“ Vor allem, dass die Strafen bedingt verhängt wurden, ist für Vlasaty „nicht begreiflich“...weiterlesen auf ORF.at
PS: Wer getraut sich nach solchen "fremd-schäm-Strafen" noch als (Kron-) Zeuge auszusagen, Frau Ministerin für Justiz? 

Donnerstag, 16. Januar 2014

Ein Urteil einfach zum nachdenken, nicht zum kotzen…..

Was denken sich oft Richter, wenn Sie zu einem Urteil kommen? Vielleicht was es zum Abendessen gibt oder wann der nächste Theaterbesuch fällig ist? Man weiß es nicht. Genau so wenig, was ein Gewalttäter zum Zeitpunkt der Tat dachte….
Dann kommen Psychologen und Psychiater zu Wort, die ebenfalls auch nichts wissen, außer einigen Thesen und aufgestellten Vermutungen, aber dafür gut honoriert werden.
Da lese zufällig ich folgendes, was mich berührte:
Jacintha B. liegt seit dem 11. Mai 2013 auf der Palliativstation des LKH Vöcklabruck im Wachkoma. Die junge Frau aus Lenzing gilt als hundertprozentiger Pflegefall. „Sie kann nicht essen, nicht trinken und muss durch einen Luftröhrenschnitt künstlich beatmet werden“, sagt Opferanwältin Gerlinde Füssel. Alle 30 Minuten wird B. von Pflegekräften umgedreht, damit ihr Körper nicht wund liegt. Der Gesundheitszustand der 18-Jährigen ist trist. „Sie kann allein nur die Augen auf- und zumachen.“…weiterlesen auf KURIER.at
Der Täter, dem allerdings alles "extrem leid tat", wurde zu neun Jahren Haft verurteilt. 
Neun Jahre, die bei seiner Unbescholtenheit eigentlich nur sechs Jahre bedeuten. Bei guter Führung sogar nur die Hälfte, und die Hälfte der Hälfte vielleicht als Freigänger oder im offenen Vollzug….
Die paar Jahre im Knast kann er lesen, fernsehen, Sport betreiben, Besuche empfangen, onanieren, lachen, weinen, sich unterhalten und arbeiten…..
Was kann Jacintha in dieser Zeit, und dann weiter bis zu ihrem Tod, der sie erlösen wird? Dachte der Richter (oder Richterin) auch an dieses Mädchen, dessen Leben mit 18 Jahren ausgelöscht wurde und nun mit Schläuchen, Kathedern und Windeln versehen, für den Rest ihres Lebens in einem Krankenbett liegen wird? Dachte er/sie an die Eltern und Verwandten dieser jungen Frau? An die engsten Angehörigen, die in einigen Jahren vielleicht den "Lebensauslöscher" auf der Straße begegnen werden? Vielleicht bestens gelaunt mit einem jungen Mädchen im Arm? Ich frage mich: Warum wurde nicht einmal eine Verwahrung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zusätzlich ausgesprochen? Bei solchen Taten gegen schwache Menschen denke ich mir auch: Warum darf kein Richter bei Gewalttaten (zumindest gegen Frauen, Kinder, alten Menschen) nicht schon beim Urteil eine vorzeitige Entlassung ausschließen?
Ich hoffe, Herr (Frau) Richter haben nach einem wenigstens für sie selbst befriedigenden Urteil am gleichen Abend bestens gespeist, und am nächsten Tag ein interessantes Theaterstück genossen…um abzuschalten. 

Donnerstag, 22. November 2012

(Auch) eine Meinung zum Urteil über die "Eis-Lady"...

Im Wiener Gauner-Jargon sagt man zu "Lebenslang" einfach "Frack". Nun bekam die (noch immer vermutliche) Doppelmörderin (es gilt bei einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung) viel "Schmalz" (Gefängnisjahre) statt Eis zugeteilt: Lebenslang plus Einweisung. Aber die zarte Eisproduzentin passt ja gar nicht in den eigentlich für Männer "angemessenen" Frack! Was tun? Schlüpft sie vielleicht in ein gestreiftes "Abendkleid"?
Jedenfalls brachten ihr die beiden Top-Anwälte, der Rudi Mayer und der Werner Tomanek, nichts. Aber den beiden Anwälten doch sehr viel: Allein die kostenlose "Reklame" in den Medien und vom ("leicht") ungesättigten Ego Tomanek`s soll hier nicht die Rede sein ;-)
Hier soll vielmehr ein Leserbrief zum Urteil im Forum von Oe24.at im Zentrum des Interesses stehen:

Verteidiger (GAST) meint am 22.11.2012 17:40:17ANTWORTEN >
Bin mit dem Verteidiger einer Meinung, sie war davor unbescholten, hatte auch normale Beziehungen...es gibt grauenhafteres als das was sie gemacht hat...sie hat die Männer nicht gefoltert...sie starben ganz schnell...und sie hat eben nur die Leichen beseitigen wollen, da ist sie eben drauf gekommen sie zu zersägen...da machen aber alle Fleischesser in Österreich nichts anderes, die töten und zerteilen auch unschuldige gutmütige Tiere die sich nicht wehren konnten gefühlskalt, und essen sie dann auf!!
Tut mir leid, aber als vegan lebender (Un-?) Mensch sehe ich auch einen (etwas versteckten, aber tieferen) Sinn in diesem (für die Mehrheit der Leser unsinnigen) Posting....

Montag, 3. November 2014

Planen schon achtjährige bewaffnete Überfälle?

würde ich gerne die Richterin und natürlich den "Sachverständigen" fragen, die für dieses Urteil verantwortlich sind. (Der Titel zu diesem Blog wurde von der Redaktion nach Einlangen einer anonymen, aber zutreffenden Lesermeinung geändert):
Ein Bursch, der am Landesgericht Wien wegen versuchten Raubes vor Gericht gestanden war, - der Jugendliche war im Mai 2013 als 14-Jähriger in der Jugendabteilung der Justizanstalt Josefstadt von einem älteren Mithäftling* vergewaltigt worden - ist am Montag vom imkriminierten Vorwurf freigesprochen worden. Als Begründung für das Urteil gab Richterin Daniela Zwangsleitner Unreife des Angeklagten an. Wegen geringfügiger Delikte setzte es acht Wochen Haft auf drei Jahre bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Prozess war unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt worden… ganzer Artikel KRONE.atEine Art Freibrief für "Depperte", Pardon, nämlich "Unreife"? Laut Gutachten eines "Alleswissers", der scheinbar auch in Gehirne schauen kann, sei er damals auf dem Entwicklungsniveau eines Achtjährigen gewesen.(wie kommt man auf so ein exaktes "Alter"? Nicht sieben- oder neun- oder zehnjährig?)Soll der "Unreife" Jung-Kriminelle mit Migranten-Hintergrund jetzt einen Beruf erlernen und brav arbeiten gehen? Da lob ich mir (leider) die Amis, die auch Kinder nach dem Erwachsenenstrafrecht anklagen. Natürlich stimme ich dem nur bei Gewaltverbrechen zu, aber ein bewaffneter Raub ist nun mal auch ein Kapitalverbrechen und kein Kavaliersdelikt! Auch wenn es sich "nur" um ein Handy handelte: Es war ein Messer im Spiel, mit dem der Unreife scheinbar schon umzugehen wusste...Übrigens: Vergewaltigung und Erniedrigung von Vollkoffern und schwächeren "Dodeln" gab es immer und wird es in Knästen immer geben. Der "Häfen" ist nun mal kein Mädcheninternat und nichts für Mimosen und Schwächlinge... Vielleicht noch ein "Insider-Tipp": Wenn man als junger, unerfahrener Mensch eine kriminelle Laufbahn einschlägt, sollte man vorher auch bedenken was auf einem im Gefängnis zukommen kann und sich dann so geben, dass man kein Opfer wird…* der "ältere" Mithäftling war 17 Jahre alt...

Montag, 22. Juni 2015

Prostituierten-Mord nach 21 Jahren aufgeklärt und...

ein unfassbares Urteil....
Heute sah ich mir mal auf "RTL Nitro" die Doku "Anwälte der Toten" an. Der Inhalt:
Prostituiertenmord nach 21 Jahren aufgeklärt: 
Am 30. November 1985 wird eine Edelprostituierte in ihrem Termin-Appartement in Hamburg tot aufgefunden. Die Tür steht einen Spalt weit offen. Die hübsche Frau liegt in Rückenlage auf ihrem Bett. Sie ist nackt. Ihre Beine sind verhakt. Ihr Körper ist von zahlreichen Messerstichen geradezu durchsiebt. Die spätere Obduktion ergibt: Es sind 28 Einstiche. Und als die verschränkten Beine auseinander gebogen werden, finden die Rechtsmediziner auch Einstiche im Genitalbereich, von denen einige wohl auch erst postmortal gesetzt worden sind. Das heißt, der Mörder hat sein Opfer umgebracht, sie dann im Genitalbereich verletzt und abschließend die Beine verhakt. Warum? Fest steht, dass sie vor ihrem Tod Geschlechtsverkehr hatte. Mit ihrem Mörder? Es gibt mehrere Spermaspuren - Sperma verschiedener Personen. Allerdings lässt sich eingrenzen, dass es sich offenbar rund um die Leiche um das Sperma einer einzigen Person handelt - das des letzten Freiers und vermutlich das des Mörders. Doch die DNS kann 1985 daraus noch nicht gewonnen werden. Damit sind diese Spuren zunächst wertlos, die Ermittlungen werden nach anderthalb Jahren eingestellt. Jetzt, mehr als 20 Jahre später, gibt es Hoffnung, den Fall dank neuester Technik doch noch aufzuklären...
Der Fall wird auch aufgeklärt und auch ein Urteil gefällt: 7 (in Worten: SIEBEN Jahre) Haf für den Mörder....
Da werde ich glatt ein Fan von Lynch-Justiz...
Lächerliche Sieben Jahre, ein sogenanntes "Totschlag-Urteil" für einen brutalen Mord! Da fasst ein Bankräuber, Serieneinbrecher oder Dealer oft viel mehr Knast aus....

Donnerstag, 21. August 2014

Drei ähnliche Mordversuche, drei unterschiedliche Urteile...

Erste Schlagzeile: 
Durch Tür auf Nachbarn geschossen: 20 Jahre Haft
Ein Obersteirer musste sich im Landesgericht Leoben wegen zweifachen versuchten Mordes verantworten. 
Der Mann war am 11. Mai des Vorjahres in die Wohnung seines Nachbars eingedrungen und hatte mit einer Pistole siebenmal durch die Türe geschossen, hinter der sich das Opfer und seine Frau verschanzt hatten. Der 63-jährigen Nachbar war drei Mal getroffen und schwer verletzt worden. Danach hatte der Täter die leergefeuerte Waffe der Ehegattin mit den Worten an den Hals gesetzt: "Jetzt bist zu dran." Dem Schwerverletzten und seinem Vater war es gemeinsam gelungen, den Tobenden niederzuringen, ehe dieser nachladen konnte.
...Vor Gericht (Vorsitz Richard Gollner) zeigte sich der Angeklagte im Fall der Schussabgabe geständig, auch wenn er die Tötungsabsicht bestritt.ganzer Artikel: KLEINE ZEITUNG
Er wollte seinem Kontrahenten ja nur einen Denkzettel verpassen, meinte er. Dass er die Waffe auch der Frau angesetzt hat und sie bedroht hatte, wusste er nicht mehr
Die "Vergesslichkeit" und die Schüsse des 63 jährigen wurden vom Gericht mit 20 Jahren Haft quittiert (Bei Mord hätte er vielleicht sogar weniger aber nicht viel mehr bekommen). aber "Häfen" (Gefängnis) konserviert bekanntlich und zumindest ein Drittel der Strafe werden ihm ja nachgesehene werden. Diese Hoffnungen wird sich auch der nächste ältere Herr mit einem Mordversuch machen. Sogar dass er nach Verbüssung der Halbstrafe nach Hause, oder eher ins Altersheim gehen darf: 

Ehefrau angeschossen

Mordversuch: 12 Jahre Haft für 84-Jährigen

Zu der Bluttat war es in den frühen Morgenstunden am 14. Dezember 2013 im Haus des Ehepaars im Bezirk Mistelbach gekommen. Die 52-jährige Ehefrau war nach Mitternacht von einem Wien-Ausflug nach Hause gekommen und ging nach einem kurzen Gespräch mit ihrem Mann zu Bett…...

….Wenige Stunden später war der Angeklagte dann zu seinem versperrten Waffenschrank gegangen, entnahm ein kombiniertes Kipplaufgewehr und begab sich in das Zimmer der 52-Jährigen. Dort stellte er sich laut Anklage rund zwei Meter von seiner Ehefrau entfernt mit dem Gewehr im Anschlag auf, zielte auf sie und sagte: "Jetzt knall ich dich ab".


Gatte schoss durch die Türe

Die 52-Jährige versuchte noch, ihren Mann mit Worten zu besänftigen, während es ihr gleichzeitig gelang, den 84-Jährigen aus dem Zimmer zu drängen. Sie schloss die Türe und drückte gegen die Schnalle, damit ihr Mann nicht wieder hinein kommen konnte und rief gleichzeitig um Hilfe. Dadurch soll der gemeinsame Sohn, der sich im oberen Stockwerk befand, aufgewacht sein. Als er sich auf dem Weg nach unten befand, fielen zwei Schüsse durch die Türe. Dabei erlitt die Gattin schwere Verletzungen an den Oberschenkeln….
ganzer Artikel: HEUTE.at
Der "dritte im Bunde der versuchten Mörder" ist der jüngste der Täter: 
Auf Gestalt hinter Türe gefeuert….
….Das Schussattentat hatte nicht der Frau, sondern ihrem damaligen Lebensgefährten gegolten. Dieser soll nämlich gemeinsam mit dem Angeklagten versucht haben, aus einem Einbruch stammenden Schmuck für die unmittelbaren Täter im Ausland zu verkaufen….
Daraufhin soll der 34-Jährige gegenüber mehreren Leuten angekündigt haben, er werde jetzt den anderen Mann "umbringen". Auch dessen Freundin rief er an und meinte kryptisch: "Ob er das überlebt, wird sich zeigen." Danach besorgte er sich von einem Bekannten eine Pistole. Gegen 20 Uhr tauchte er damit in dem Haus auf am Schuhmeierplatz auf, in dem das Paar wohnte, platzierte sich vor der mit einer Milchglasscheibe versehenen Eingangstür, die versperrt war. Er klopfte und schrie, man möge ihm aufmachen….ganzer Artikel (HEUTE.at)
und gab zwei Schüsse durch die Milchglasscheibe der Wohnungstür ab, von denen einer die Frau schwer verletzte! Das Urteil: 33 Monate Haft brutto, denn netto hat er noch wegen dem Einbruch mit seinem verfehlten "Ziel" ein paar Monate zusätzlich abzusitzen! Vom Vorwurf des Mordversuchs wurde er jedenfalls freigesprochen.
Wie sehr sich die drei Urteile wegen Mordversuch auch unterscheiden wollen, obwohl alle Schüsse durch eine Türe gefeuert wurden, der letzte Fall verwundert etwas und zeigt dass die Wahl von Geschworenen oft ein Glücks- oder Pechfall für Angeklagte sind und Gerechtigkeit nicht immer Gerechtigkeit ist. Ich frage mich wie das Urteil für ihn mit den Geschworenen und Richtersenat des Landesgerichts Leoben (20 Jahre für den 63jährigen) wohl ausgefallen wäre?
Oder wie wäre wohl ein Urteil gegen O.J. Simpson ausgefallen, wenn andere Geschworene in der Jury gesessen wären? Gerechtigkeit kann oft von Zufall, Laune und Tagesverfassung der Richter und einiger Geschworener abhängen. Aber auch ganz einfach von Glück oder Pech beeinflusst werden...   

Mittwoch, 13. Mai 2015

"Studierte" sehen Morde nicht immer als Morde....

Besonders wenn "weise Auswendig-Lerner von Paragraphen" aus bestens situierten (Akademiker-) Familien den "losen" Umgang mit Menschenleben oft etwas verständnisvoller sehen, als Angehörige der Opfer. Nun sprachen wieder einmal Menschen in Talaren (Leute, die auch mal furzen, in der Nase bohren, onanieren etc.) "Recht", was viele Unbeteiligte auch als Unrecht sehen werden. Da lese ich auf "WELT.de" u.a. folgendes:
Die Tötung einer Studentin schockte im Sommer 2013 die Insel Juist. Der BGH bestätigte nun das Totschlag-Urteil gegen den Täter. Die Familie des Opfers hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert....
...."Es wurden Zärtlichkeiten ausgetauscht, dann kam es zum Streit", fasste Becker die Tatrekonstruktion des Landgerichts Aurich zu der lauen Sommernacht vom 25. Juli 2013 zusammen. Es sei zu einem Gerangel im Sand gekommen, schließlich habe der 24-jährige Täter den Kopf der jungen Frau in den Sand gedrückt. Die Studentin erstickte...
vollständiger Artikel
Das "Daunen-Urteil" (sieben Jahre und neun Monate Haft) das den armen, nicht "ganz verstandenen" Täter viel zu "hart" schien, wurde nun vom BGH bestätigt. Also kann man schon nach der Hälfte, bzw. zwei Dritteln der Strafe, den "Mann" in der Freiheit zu seinem Alkoholgenuss vor (?) der Tat gratulieren. 
Das Fragezeichen steht dafür, das es auch zahlreiche Gewalttäter gibt, die sich "danach" noch schnell ordentlich ansaufen oder Drogen zu sich nehmen, weil sie noch nüchtern mit diversen Milderungsgründen, Verständnis, oder gar mit einer "Unzurechnungsfähigkeit"  nur wegen StGB § 323a, also "Vollrausch"  (StGB § 323a Vollrausch) davonkommen...
Ein Urteil, ganz nach dem Motto "Gib auch Mördern und Totschlägern von schwachen und wehrlosen Frauen eine Chance"....
Stereotyp wiederhole ich in diesem Blog den Vorschlag an den Gesetzgeber, dass die gültigen Strafrahmen bei Gewaltakten gegen Frauen, Kinder und ältere Menschen, zur Abschreckung zu verdoppeln wären! Auch sollten endlich zwei Stufen von Lebenslang in der Gesetzgebung Anwendung finden: Ein "einfaches" Lebenslang sollte zumindest 30 Jahre einen Täter hinter Schloss und Riegel bringen, und ein "verschärftes Lebenslang", das bei einer "besonderer Schwere der Tat" ausgesprochen werden, und auch im Knast enden soll....
Natürlich sollten auch bei jugendlichen Kriminellen die Strafrahmen bei Mord, Totschlag, Vergewaltigung, und schweren Raub, also bei kapitalen Gewalttaten, neu überdacht werden. Auch an eine Novellierung der Strafmündigkeit von jugendlichen Gewalt- und Serienverbrechern sollte zumindest überdacht werden. Wie die (sehr umstrittene) Einführung von "Bootcamps" für besonders schlagfreudige Gewalttäter.....
http://de.wikipedia.org/wiki/Rauschtat    

Freitag, 24. Februar 2012

der außerirdische Gerichtshof für Menschenrechte....

fällt ein Urteil, das den Rechtsruck in Europa (vermutlich) enorm verstärken wird. Das Problem hat ja nicht nur Italien, denn diese "Flüchtlinge" benutzen Italien ja nur als Terminal zu uns und Deutschland, das ja schon offiziell ein Teil des Islams ist...
...Abschiebungen nicht menschenrechtskonform - UNHCR: "Richtungsweisendes Urteil" Straßburg/Rom - Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) könnte den Umgang von EU-Ländern mit Flüchtlingen aus Afrika nachhaltig verändern: Der EGMR hat Italien am Mittwoch gleich wegen mehrerer Verstöße gegen die Menschenrechtskonvention verurteilt.
Das Land hat demnach Flüchtlinge unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ausgesetzt, ihnen ein faires Asylverfahren vorenthalten und sie abgeschoben, ohne auf ihre individuelle Situation einzugehen. Geklagt hatten 24 Flüchtlinge aus Somalia und Eritrea, die von Libyen aus über das Mittelmeer nach Italien gelangen wollten. Sie waren von der italienischen Küstenwache in internationalen Gewässern aufgegriffen und umgehend nach Libyen zurück geführt worden. Laut Italiens Innenminister Roberto Maroni wurden 2009 insgesamt neun solcher Operationen durchgeführt und hunderte Migranten nach Libyen gebracht.
Italien muss den Klägern nun je 15.000 Euro Entschädigung zahlen...ganzer Artikel: derstandard.at
Einige gemischte Meinungen im Forum:



des geyers schwarzer haufen
24.02.2012 09:21
ich frage mich
was die damen und herren richter sich bei solchen entscheidungen denken ?
na die denken sich vermutlich nicht viel ausser dass sie die von den damen und herren politikern festgelegten gesetze umsetzen. womit sie auch völlig recht haben.

das heisst hier konkret, dass es offenbar keinen anderen weg geben wird, diesen wahnsinn endlich zu stoppen, als anderen politikern die verantwortung zu übertragen.
24.02.2012 06:34
In Afrika wollen vermutlich Millionen nach Europa. Wenn diese dann auf die Arbeitslosenheere in Europa, die selbst ums reine überleben kämpfen, treffen kann man sich schon mal ausmalen wann es richtig blutig wird. Und solche Urteilen, vor allem die 15.000 Euro welche in diesen Ländern ein Vermögen sind und von der Schleppermafia sicher beworben werden, sind nur Brandbeschleuniger. Bessere Werbung kann man für die extreme Rechte gar nicht machen.

24.02.2012 04:03

[2]
Was sich die Leute hier aufregen
wegen den 15.000 Euro. Als ob dieses Geld jemals für die Italiener bestimmt gewesen wäre. Wenns es nicht die Flüchtlinge bekommen würden dann hätte sich das Geld halt eine italienische Version von Meischberger Hochegger und KHG eingenäht. 


Da freut es mich ja richtig, dass dieses Geld jetzt Menschen in die Hand bekommen die sonst schon kein großes Glück im Leben hatten. Z.b weil sie nicht in Österreich geboren wurden vor x Jahren.

Der elegante Herr von nebenan
 
24.02.2012 09:22
Sie kriegen einen Einser in Betragen, kommen zweifelsfrei in den Himmel, alle Menschen lieben Sie. Sie gehören zu den Guten.
24.02.2012 08:42
15.000,- , wer bekommt die tatsächlich?
Die Asylantendebatte leidet unter jeweils verschobener Optik: die Einen stellen sich vor, dass die Bedauernswerten quasi im Kugelhagel, verfolgt und bedroht im letzten Moment entwischt sind und sich auch z.B.: Ö durchgeschlagen haben. 
Die Anderen meinen, die wollen nur Sozialleistungen kassieren oder zumindest einen Job. 
Es wird wohl ein Mix sein. Aber eines darf man nicht vergessen! Es ist das Schlepperbusiness, das diese Leute an bestimmten Stellen Europas (ausgetüftelt wo am besten) landen lässt. Ich denke auch, dass ein Großteil der 15.000 bei den Schlepperorganisationen landen.

Der "Strichfilosof" im neuen NEWS:

Ganze Story auf   NEWS.at Quelle: BoD.de Über das Buch Die ungewöhnliche Biografie eines nicht alltäglichen Autors,...

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