Mittwoch, 18. November 2015

sexuelle Missbräuche, drastisch milde Urteile. Bis auf eines....

Das folgende Urteil finde ich schon sehr, sehr "üppig" und nicht verständlich! Keine Gewalt, die "Opfer" waren junge Buben (Burschen) die sicher schon wussten was da zwischen ihren Beinen baumelt und für was man "das" alles verwenden kann. Sie werden vielleicht auch schon sexuelle Fantasien entwickelt haben und vielleicht auch schon "handwerklich" umsetzten. 
Vielleicht, aber vielleicht auch nicht! Jedenfalls sollte man so etwas nicht mit Fällen vergleichen, wo (kleine) Mädchen das Opfer eines männlichen Vergewaltigers wurden. Wie z.B. der miese Bubenschänder im zweiten Fall. Bei der dritten Story wünsche ich wem zum Teufel. Natürlich auch den Täter... 
Hier ein Auszug:

Zu vier Jahren Haft ist am Dienstag eine 31-jährige Lehrerin aus der Steiermark in Leoben verurteilt worden. Die Frau gestand den schweren sexuellen Missbrauch von mehreren Schülern sowie das Ausnutzen ihres Autoritätsverhältnisses. Sie hatte mit den Minderjährigen auch Sex und machte davon mit ihrem Handy Aufnahmen. Der Prozess fand weitestgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung kündigten Strafberufung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig....
ganze Story KRONE.at

Ein "Soft-Hämmerchen" ist dieses Urteil:

Mild anmutendes Urteil gegen einen 39-jährigen Salzburger: Weil er die beiden kleinen Söhne seiner damaligen Freundin von 2003 bis 2007 immer wieder zu geschlechtlichen Handlungen gezwungen hat, ist der Angeklagte am Donnerstag zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Zwei Monate muss er absitzen, der Rest wird auf Bewährung ausgesetzt....
ganze Story KRONE.at

und zum drüberstreuen diese "Strafe", die ich nicht als "gerechte Strafe" sehe:

OGH reduziert Strafe nach Vergewaltigung
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Strafe nach einer Vergewaltigung und schwerem sexuellen Missbrauch auf fünf Jahre reduziert. Ein britischer Elitesoldat war im Juli am Landesgericht Innsbruck zunächst zu neun Jahren Haft verurteilt worden.
Die erstinstanzliche Strafe sei dem Richter zu streng gewesen, weil der Strafrahmen zwei bis zehn Jahre betrage, sagte der Rechtsanwalt des britischen Soldaten, Laszlo Szabo gegenüber der APA. Das Urteil ist rechtskräftig....
ganze Story ORF.at

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