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Mittwoch, 20. April 2016

Ich darf das nicht kommentieren, sonst stehe ich vor einem Richter...

und bekomme wahrscheinlich mehr Strafe als der brutale Vergewaltiger, der bei der Vergewaltigung zu der 12jährigen folgendes keuchte: "schwarzer Schwanz ist teuer". Aber bilden Sie sich ihre eigene Meinung:
screen und ganze Story: freiheiten.net

Das sollten sich besonders Eltern von Töchtern zu Herzen nehmen und nachdenken! So etwas kann auch euch treffen. Egal wo in Europa...

Mittwoch, 18. November 2015

sexuelle Missbräuche, drastisch milde Urteile. Bis auf eines....

Das folgende Urteil finde ich schon sehr, sehr "üppig" und nicht verständlich! Keine Gewalt, die "Opfer" waren junge Buben (Burschen) die sicher schon wussten was da zwischen ihren Beinen baumelt und für was man "das" alles verwenden kann. Sie werden vielleicht auch schon sexuelle Fantasien entwickelt haben und vielleicht auch schon "handwerklich" umsetzten. 
Vielleicht, aber vielleicht auch nicht! Jedenfalls sollte man so etwas nicht mit Fällen vergleichen, wo (kleine) Mädchen das Opfer eines männlichen Vergewaltigers wurden. Wie z.B. der miese Bubenschänder im zweiten Fall. Bei der dritten Story wünsche ich wem zum Teufel. Natürlich auch den Täter... 
Hier ein Auszug:

Zu vier Jahren Haft ist am Dienstag eine 31-jährige Lehrerin aus der Steiermark in Leoben verurteilt worden. Die Frau gestand den schweren sexuellen Missbrauch von mehreren Schülern sowie das Ausnutzen ihres Autoritätsverhältnisses. Sie hatte mit den Minderjährigen auch Sex und machte davon mit ihrem Handy Aufnahmen. Der Prozess fand weitestgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung kündigten Strafberufung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig....
ganze Story KRONE.at

Ein "Soft-Hämmerchen" ist dieses Urteil:

Mild anmutendes Urteil gegen einen 39-jährigen Salzburger: Weil er die beiden kleinen Söhne seiner damaligen Freundin von 2003 bis 2007 immer wieder zu geschlechtlichen Handlungen gezwungen hat, ist der Angeklagte am Donnerstag zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Zwei Monate muss er absitzen, der Rest wird auf Bewährung ausgesetzt....
ganze Story KRONE.at

und zum drüberstreuen diese "Strafe", die ich nicht als "gerechte Strafe" sehe:

OGH reduziert Strafe nach Vergewaltigung
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Strafe nach einer Vergewaltigung und schwerem sexuellen Missbrauch auf fünf Jahre reduziert. Ein britischer Elitesoldat war im Juli am Landesgericht Innsbruck zunächst zu neun Jahren Haft verurteilt worden.
Die erstinstanzliche Strafe sei dem Richter zu streng gewesen, weil der Strafrahmen zwei bis zehn Jahre betrage, sagte der Rechtsanwalt des britischen Soldaten, Laszlo Szabo gegenüber der APA. Das Urteil ist rechtskräftig....
ganze Story ORF.at

Donnerstag, 2. Juli 2015

Er ist doch ein "christlicher" Amokfahrer....

und kein Moslem, triumphieren fast alle Linken auf "Facebook". Nun schaut nämlich alles ganz anders und verständnisvoller aus, denn der Amokfahrer von Graz soll ja "katholisch" sein. Trotz seiner vielen "Freunde" aus Saudi-Arabien, trotz seiner brutalen Haltung zu seiner Ehefrau, der er auch ein Kopftuch aufzwang, sie verprügelte, und sklavische Demut verlangte....
(Ist doch auch der "Kopfabschneider" von Lyon kein IS-Anhänger oder "einfacher" Jihadist, wenn man seinen "Beteuerungen" glauben schenkt....) 
Dann beten wir doch für die "Vergebung seiner Sünden" ein paar "Vater unser", dass er mal, so richtig resozialisiert, auch in den "Himmel" kommt. Beten wir für ihn, dass er auch auf Erden eine milde Strafe, so eine Art "Fegefeuer" ausfasst. Vielleicht sagt er dann auch ein dankbares "Vergelts Gott" zum Richter-Senat...
screen:
Alen R. hat gegenüber seiner Anwältin ausgepackt >>>

Donnerstag, 27. November 2014

und die Fans solcher Urteile sind mitten unter uns...

und wie viel "Publikum" haben wir schon mitten unter uns, die solche Urteile als gerecht ansehen und dazu applaudieren und vielleicht sogar eine Steinigung für gerecht ansehen würden? Ich denke, sämtliche Stadien und Sportplätze in Österreich wären rammelvoll...Vielleicht bezahlt mir ein Ministerium eine Studie zu dem Vermutung? 26 Jahre Gefängnis – so lautet das harte Urteil eines pakistanischen Gerichts gegen den 30-jährigen Bollywood-Star Veena Malik. Grund für die drakonische Strafe: Die Schauspielerin spielte in einer TV-Hochzeitsszene mit, dabei sei der Prophet Mohammed beleidigt worden.ganze Story

Dienstag, 21. Oktober 2014

Was einer Richterin ein Menschenleben wert ist….

besonders wenn der Angeklagte so etwas wie ein vermögender Promi ist. Nach fast 50 Tagen Verhandlung verkündete Richterin Thokozile Masipa heute das "Ramsch-Urteil": 
Oscar Pistorius muss wegen "fahrlässiger Tötung" für nur fünf Jahre in den Knast. Ein "fahrlässiges Urteil" für das "unautorisierte Amt"! Außerdem verurteilte sie den Sportler zu drei Jahren Haft wegen rücksichtsloser Benutzung einer Waffe. Dieser Teil der "Strafe" wurde natürlich zur Bewährung ausgesetzt um den armen Täter nicht zu sehr zu belasten...
Nach der Urteilsverkündung wurde Pistorius von der Polizei abgeführt.
Dieser Blog hat schon viel über "Pistolius" geschrieben, ein mildes Urteil bereits geahnt, daher will ich mich hier nicht wiederholen, aber Links setzen:

Mittwoch, 13. Juni 2012

10 Jahre: Für einen Raub, Mord oder Totschlag?

weit gefehlt! Dieses Urteil im Landesgericht Feldkirch (Vbg) erging gegen einen  Mann (46) im Rollstuhl, dem auf Grund einer Erbkrankheit beide Beine amputiert wurden. Er hatte sich wegen eines regen Drogenhandels zu verantworten: Der Angeklagte transportierte jahrelang Cannabis von Spanien und Holland Richtung Schweiz. Insgesamt 1118 Kilogramm, also über eine Tonne. (Hatte der Mann ein "Fahrten- oder Tagebuch" geführt?) Als Drogenversteck nutzte der Mann sein behindertengerecht umgebautes Fahrzeug. 
Für all das kassierte er über Jahre 5000 Euro plus Spesen. Der 47-Jährige gab auch an, wegen starker Schmerzen aufgrund seiner Erkrankung selbst zum Joint gegriffen zu haben......
Bei seiner Einvernahme zeigte sich der 47-Jährige voll geständig und gab, wie schon erwähnt, zu, über Jahre hinweg Schmuggelfahrten unternommen zu haben. Er nannte Namen und Adressen der Hintermänner, zwei der Komplizen sitzen bereits in Haft. Der Mann "pfiff" und "twitscherte" vor der Polizei wie ein redseliger Papagei. (auf wienerisch: Ein echter "Wamser*", der unterging)
Dieses Journal, das für eine entkriminalisierung von weichen Drogen eintritt, ist dieses Urteil ein Hammer! (Darauf reimt sich: ein Jammer) Es gab kein einziges Opfer, dem Leid geschah, oder gar ums Leben kam. (Mehr zum Thema "Marihuana-Lüge")
Viele Gewalttäter, Totschläger und Mörder kommen sehr (zu!) oft vor Gericht viel "billiger" davon. Besonders Kinderschänder und Vergewaltiger sind von solchen drastischen Strafen praktisch ausgeschlossen! Auch Strafen gegen Heroin-Dealer fallen im Vergleich viel zu milde aus, wen man bedenkt, wie viele Menschen täglich dieser fiesen Droge zum Opfer fallen!
Fast wie ein Hohn hört sich die Urteilsbegründung für den "Sängerknaben" an:

....Mildernd bei der Haftstrafe von zehn Jahren wirkte sich vor allem das Geständnis aus. Der Behinderte hat die Namen der Abnehmer offen gelegt. Über 200 Kilo Suchtgift konnten außerdem sicher gestellt werden. Erschwerend waren die horrenden Mengen, acht Vorstrafen und die Gewinnsucht. „Letztere ist zu relativieren“, so Richter Wilfried Marte. Der Mann hat sich das schwere Leben zumindest etwas erleichtern wollen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ob der schwerbehinderte Mann diese Strafe überhaupt antreten kann, ist wegen seines Gesundheitszustandes fraglich...
*wamsen, = deunzieren, verpfeifen, verraten

Mittwoch, 26. Oktober 2011

Das kann vielleicht wirklich nur ein Türke verstehen! Nun das "strenge Urteil":

"Nur ein Türke kann verstehen, warum ich das gemacht habe.“ und "Ihm sei es um Ehre und Stolz gegangen, davon hätten Deutsche keine Ahnung" schrieb der Mörder der hochschwangeren Zorica H. aus der U-Haft an seine Familie.
Als einen "Fehler" bezeichnete der "unverstandene" junge Mann, ebenfalls in einem Brief, dieses blutige Gemetzel und die Schwangerschaft kommentierte er mit den Worten, "keiner habe das Recht, sein Leben zu versauen..." mehr im Archiv
Nun wurde heute das Urteil gesprochen und die "Höchststrafe" ausgesprochen: 10 Jahre Jugendhaft! Eine glatte Verhöhnung der Opfer und deren Familie! Aber die beiden "Jungmörder" werden nach einigen Jahren wieder mitten unter uns sein, denn eine bedingte Entlassung ist nach zwei Dritteln der "Strafe" immer "drinnen".
Nun frage ich mich: Ab 18 ist man volljährig und Vertragsfähig, aber vor dem Strafrichter noch immer "ein Jugendlicher"? 
Zorica wäre in diesem Zeitraum eine junge Mutter ihres Kindes, das gerade in die Schule gehen würde...
Wahrscheinlich können das wirklich nur Türken mit ihrer Ansicht von "Ehre" verstehen (aber nur, wenn es einen von ihnen betrifft) 

Montag, 30. Mai 2011

Mordversuch und Mord reichen nicht für Lebenslang!

Besonders wenn man besonders feinfühlige und verständnisvolle Richter mit etwas Glück und den richtigen Namen im Alphabet, "zugelost" bekommt... 
Denn durch den Anfangsbuchstaben des Namens wird der Richter bestimmt. 
Jener Mann, der am 3. August 2010 in einer Wohnung in Wien-Währing seine geschiedene Frau und deren Mutter niedergestochen hatte, ist am Montag im Straflandesgericht wegen Mordes und versuchten Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig. Der 32-Jährige nahm die Strafe zwar an, doch die Staatsanwältin, die lebenslang gefordert hatte, legte Berufung ein...Quelle Oe24.at
20 Jahre: Also ist der Mörder nach ca. 13- 14 Jahren wieder unter uns. Ob der Richter bei der Strafbemessung den kulturellen und islamischen Background des Täters als "mildernd" eingestuft hat?  
Bekanntlich benötigen Frauen in islamischen Ländern vier männliche, moslemische Zeugen, wenn sie z.B. wegen einer Vergewaltigung Anzeige erstatten wollen.... 


...Aber so wichtig war sie. Und die falschen Anschuldigungen gegen sie waren die Ursache für die Erfordernis, daß vier männliche moslemische Zeugen herbeigebracht werden müssen, um einen Ehebruch oder ein ähnliches Vergehen zu beweisen. Das islamische Recht erfordert noch immer das Zeugnis von vier männlichen Zeugen, um sexuelle Verbrechen zu begründen (Vers 13). Folglich ist es sogar heute buchstäblich unmöglich, eine Vergewaltigung in Ländern, die dem Diktat der Scharia folgen, zu beweisen. Sogar noch schlimmer ist es, wenn eine Frau einen Mann der Vergewaltigung beschuldig. Das könnte damit enden, daß sie sich selber belastet. Wenn die erforderlichen männlichen Zeugen nicht gefunden werden können, wird das Opfers wegen Ehebruch angeklagt. (Das ist aber nach der Scharia ein ganz "schändliches" Verbrechen)

Das erklärt auch die schreckliche Tatsache, daß ganze 75% der inhaftierten Frauen in Pakistan tatsächlich wegen des Verbrechens, ein Opfer von Vergewaltigung zu sein, hinter Gittern sind....Quelle

Dienstag, 15. Februar 2011

Der Islam ist super und Mohammed ist der Grösste!

screen: Oe24.at
Ich hoffe nach diversen Artikeln über Religionen nun nicht auch wie die Vortragende eines Seminars über den Islam, wegen "Herabwürdigung religiöser Lehren " verurteilt zu werden! (Sicherheitshalber lasse ich mir je ein T-Shirt mit dem Aufdruck einer Sure aus dem Koran und eines mit einem netten (gibt es den?) Bibelspruch anfertigen)
Ob ich das noch erleben werde, wenn tausende "Andersdenkende", also Christen, Atheisten, Juden und nicht-Muslime etc. auf die Strassen gehen werden um für "Freiheit der Gedanken" zu demonstrieren und von einer Religions-Polizei niedergeknüppelt werden....?


Mittwoch, 9. Februar 2011

Türsteher verwehren Ihnen den Eintritt ins Münchner "P1" oder "Take Five" in Wien?

Dann klagen Sie ganz einfach! Denn Ihnen kann der Eintritt nicht verwehrt werden! So gesehen in "derstandard:at":
"Kein Eintritt für Schwarze": 1000 Euro Schadensersatz"
.....Ein Wiener schwarzer Hautfarbe, der in einem Favoritner Irish Pub nicht eingelassen wurde, während seine "weißen" FreundInnen das Lokal betreten durften, bekam nun endgültig Recht: Bereits im März des Vorjahres waren ihm 1000 Euro Schadensersatz wegen unmittelbarer Diskriminierung zugesprochen worden (derStandard.at berichtete). Der Pub-Betreiber weigerte sich jedoch, das Urteil zu akzeptieren, und ging in Berufung. Nun ist es fix: Laut Urteil des Handelsgerichts Wien handle es sich um einen "eindeutigen Verstoß" gegen das Grundrecht auf Würde des Menschen... 
Also kramen sie ihre alten Laufschuhe aus dem Kasten, schlüpfen Sie in den Jogger, den sie beim günstigen Chinesen ums Eck erstanden haben und es geht ab in die nächste Nobel-Disco. (Bitte mit Zeugen!) Nachdem Sie von Türstehern abgewiesen wurden (die auch den gleichen Jogger in der Freizeit tragen) holen Sie sich ein ärztliches Attest, wie sehr sie nach dieser menschenunwürdigen Abweisung gekränkt waren und klagen Sie!
Nicht nur Menschen anderer Hautfarbe fühlen sich erniedrigt und diskriminiert, sondern auch Leute aus Problembezirken, Plattenbauten, oder mit der Meldeadresse "Brückenpfeiler drei"...
Aber Vorsicht: Zumindest eine Rechtsschutzversicherung sollten Sie abgeschlossen haben, denn hinter ihnen steht kein Verein wie bei dem betroffenen Kläger, denn 
....der Wiener wurde auf dem Rechtsweg vom Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern unterstützt.....
Noch ein Tipp an Lokalbesitzer: Geben sie auch frierenden Kokain-Dealern "Asyl" in ihrer  geheizten "Hütte". Sonst droht ihnen eine Strafe....

Der "Strichfilosof" im neuen NEWS:

Ganze Story auf   NEWS.at Quelle: BoD.de Über das Buch Die ungewöhnliche Biografie eines nicht alltäglichen Autors,...

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