Dann klagen Sie ganz einfach! Denn Ihnen kann der Eintritt nicht verwehrt werden! So gesehen in
"derstandard:at":
"Kein Eintritt für Schwarze": 1000 Euro Schadensersatz"
.....Ein Wiener schwarzer Hautfarbe, der in einem Favoritner Irish Pub nicht eingelassen wurde, während seine "weißen" FreundInnen das Lokal betreten durften, bekam nun endgültig Recht: Bereits im März des Vorjahres waren ihm 1000 Euro Schadensersatz wegen unmittelbarer Diskriminierung zugesprochen worden (derStandard.at berichtete). Der Pub-Betreiber weigerte sich jedoch, das Urteil zu akzeptieren, und ging in Berufung. Nun ist es fix: Laut Urteil des Handelsgerichts Wien handle es sich um einen "eindeutigen Verstoß" gegen das Grundrecht auf Würde des Menschen...
Also kramen sie ihre alten Laufschuhe aus dem Kasten, schlüpfen Sie in den Jogger, den sie beim günstigen Chinesen ums Eck erstanden haben und es geht ab in die nächste Nobel-Disco.
(Bitte mit Zeugen!) Nachdem Sie von Türstehern abgewiesen wurden
(die auch den gleichen Jogger in der Freizeit tragen) holen Sie sich ein ärztliches Attest, wie sehr sie nach dieser menschenunwürdigen Abweisung gekränkt waren und klagen Sie!
Nicht nur Menschen anderer Hautfarbe fühlen sich erniedrigt und diskriminiert, sondern auch Leute aus Problembezirken, Plattenbauten, oder mit der Meldeadresse
"Brückenpfeiler drei"...
Aber Vorsicht: Zumindest eine Rechtsschutzversicherung sollten Sie abgeschlossen haben, denn hinter ihnen steht kein Verein wie bei dem betroffenen Kläger, denn
....der Wiener wurde auf dem Rechtsweg vom Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern unterstützt.....
Noch ein Tipp an Lokalbesitzer: Geben sie auch frierenden Kokain-Dealern "Asyl" in ihrer geheizten "Hütte". Sonst droht ihnen eine Strafe....