Posts mit dem Label Zeugen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Zeugen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Samstag, 2. Februar 2013

Eine linke "Fotze"?

Wieder einmal eine bemerkenswerte Aussage in der BILD nachzulesen: 
„Ich wurde selbst schon als ‚linke Fotze’ bezeichnet. So eine Aussage kann man auch strafrechtlich verfolgen lassen“, sagt Grünen-Chefin Roth
Die "linke" Spitzenverdienerin Claudia Roth, wahrscheinlich "schon länger" des Nachts in diversen U- oder S-Bahnhöfen Berlins abwesend, (wie oft auch Polizisten, die so eine Anzeige entgegen nehmen könnten, damit sie auch "strafrechtlich" verfolgt werden kann. Dazu benötigt man aber auch Zeugen und ich getraue mich darauf zu wetten, dass sich zahlreiche Fahrgäste dazu bereit finden würden gegen eine Gang auszusagen) muss "leibgeschützt" keine bis wenig Angst haben, übelste Schimpfwörter (wie "Nazi-Fotze"  oder "deutsche Schlampe" etc.) zitternd über sich ergehen zu lassen. Frau Roth wird auch kaum Sorgen haben, niedergeschlagen, getreten, bespuckt oder gar vergewaltigt zu werden....
Wie so manch andere weibliche Benutzerinnen der Öffis, die oft von "Gewaltbereichern" wie ein "Tschurifetzn" behandelt und benutzt" werden.....


Montag, 30. Mai 2011

Mordversuch und Mord reichen nicht für Lebenslang!

Besonders wenn man besonders feinfühlige und verständnisvolle Richter mit etwas Glück und den richtigen Namen im Alphabet, "zugelost" bekommt... 
Denn durch den Anfangsbuchstaben des Namens wird der Richter bestimmt. 
Jener Mann, der am 3. August 2010 in einer Wohnung in Wien-Währing seine geschiedene Frau und deren Mutter niedergestochen hatte, ist am Montag im Straflandesgericht wegen Mordes und versuchten Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig. Der 32-Jährige nahm die Strafe zwar an, doch die Staatsanwältin, die lebenslang gefordert hatte, legte Berufung ein...Quelle Oe24.at
20 Jahre: Also ist der Mörder nach ca. 13- 14 Jahren wieder unter uns. Ob der Richter bei der Strafbemessung den kulturellen und islamischen Background des Täters als "mildernd" eingestuft hat?  
Bekanntlich benötigen Frauen in islamischen Ländern vier männliche, moslemische Zeugen, wenn sie z.B. wegen einer Vergewaltigung Anzeige erstatten wollen.... 


...Aber so wichtig war sie. Und die falschen Anschuldigungen gegen sie waren die Ursache für die Erfordernis, daß vier männliche moslemische Zeugen herbeigebracht werden müssen, um einen Ehebruch oder ein ähnliches Vergehen zu beweisen. Das islamische Recht erfordert noch immer das Zeugnis von vier männlichen Zeugen, um sexuelle Verbrechen zu begründen (Vers 13). Folglich ist es sogar heute buchstäblich unmöglich, eine Vergewaltigung in Ländern, die dem Diktat der Scharia folgen, zu beweisen. Sogar noch schlimmer ist es, wenn eine Frau einen Mann der Vergewaltigung beschuldig. Das könnte damit enden, daß sie sich selber belastet. Wenn die erforderlichen männlichen Zeugen nicht gefunden werden können, wird das Opfers wegen Ehebruch angeklagt. (Das ist aber nach der Scharia ein ganz "schändliches" Verbrechen)

Das erklärt auch die schreckliche Tatsache, daß ganze 75% der inhaftierten Frauen in Pakistan tatsächlich wegen des Verbrechens, ein Opfer von Vergewaltigung zu sein, hinter Gittern sind....Quelle

Der "Strichfilosof" im neuen NEWS:

Ganze Story auf   NEWS.at Quelle: BoD.de Über das Buch Die ungewöhnliche Biografie eines nicht alltäglichen Autors,...

Mehr als SEX beliebte Postings