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Montag, 12. März 2018

Wiener Disco-Nostalgien.....

Dieses Lied (unten) erinnert mich an die Zeiten, wo Türsteher noch deutsch oder wienerisch sprachen. Männer, die weniger auf die Person sondern zuerst einen prüfenden Blick auf die Schuhe des Gastes warfen, ob ihre Träger überhaupt den Boden des "Tempels" betreten durften. Wenn deren Blick noch Klarheit versprach....
Diese Herren erkannten noch die Details von echten Accessoires und Fakes und waren freundlich und diskret. Wie im alten, leider ehemaligen und einmaligen "TAKE FIVE" in der Annagasse. Gleich daneben lag das "MONTE" von Oliver Riebenbauer und immer einen feuchten und lustigen Abend wert. Wie auch das legendäre "QUEEN ANNE", als Peter Wajda dort der "King" war.
Das "Queen Ann" existiert nicht mehr, ist zu irgend einer "Alm" umgestylt worden, und das Take Five"ist heute eine Konditorei. Diese ehemalige "Szene- und In- Disco" ähnelte, als ich sie vor zwei Jahren besuchte, eher einer billigen, ramponierten Vorstadt-Hütte.
Dort hatte ich in den 90ern stets eine Flasche "Absolut-Wodla" deponiert. Wie auch im benachbarten "Monte", wo ich auch meine CD präsentierte..
Das "Monte" endete in einen wirtschaftlichen "Bergrutsch" und heute kann man dort, in einem sterilen Lokal, "Fast Food" konsumieren. Oder wenn ich wehmütig an die ehrwürdige "CAMERA" in der Neubaugasse zurück denke.....
Nur wenn das Licht ausging landeten viele Joints und diverse Behältnisse am Boden der Disco...

Seufz, Gedanken zu Wien, als es noch "mein" Wien war....

Mittwoch, 9. Februar 2011

Türsteher verwehren Ihnen den Eintritt ins Münchner "P1" oder "Take Five" in Wien?

Dann klagen Sie ganz einfach! Denn Ihnen kann der Eintritt nicht verwehrt werden! So gesehen in "derstandard:at":
"Kein Eintritt für Schwarze": 1000 Euro Schadensersatz"
.....Ein Wiener schwarzer Hautfarbe, der in einem Favoritner Irish Pub nicht eingelassen wurde, während seine "weißen" FreundInnen das Lokal betreten durften, bekam nun endgültig Recht: Bereits im März des Vorjahres waren ihm 1000 Euro Schadensersatz wegen unmittelbarer Diskriminierung zugesprochen worden (derStandard.at berichtete). Der Pub-Betreiber weigerte sich jedoch, das Urteil zu akzeptieren, und ging in Berufung. Nun ist es fix: Laut Urteil des Handelsgerichts Wien handle es sich um einen "eindeutigen Verstoß" gegen das Grundrecht auf Würde des Menschen... 
Also kramen sie ihre alten Laufschuhe aus dem Kasten, schlüpfen Sie in den Jogger, den sie beim günstigen Chinesen ums Eck erstanden haben und es geht ab in die nächste Nobel-Disco. (Bitte mit Zeugen!) Nachdem Sie von Türstehern abgewiesen wurden (die auch den gleichen Jogger in der Freizeit tragen) holen Sie sich ein ärztliches Attest, wie sehr sie nach dieser menschenunwürdigen Abweisung gekränkt waren und klagen Sie!
Nicht nur Menschen anderer Hautfarbe fühlen sich erniedrigt und diskriminiert, sondern auch Leute aus Problembezirken, Plattenbauten, oder mit der Meldeadresse "Brückenpfeiler drei"...
Aber Vorsicht: Zumindest eine Rechtsschutzversicherung sollten Sie abgeschlossen haben, denn hinter ihnen steht kein Verein wie bei dem betroffenen Kläger, denn 
....der Wiener wurde auf dem Rechtsweg vom Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern unterstützt.....
Noch ein Tipp an Lokalbesitzer: Geben sie auch frierenden Kokain-Dealern "Asyl" in ihrer  geheizten "Hütte". Sonst droht ihnen eine Strafe....

Der "Strichfilosof" im neuen NEWS:

Ganze Story auf   NEWS.at Quelle: BoD.de Über das Buch Die ungewöhnliche Biografie eines nicht alltäglichen Autors,...

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