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Dienstag, 27. März 2012

Eine "Klage" gegen Kontrollen der Polizei. Und wer hat...

...sie wohl bezahlt? Da lese ich auf Yahoo.de folgendes:
Die Bundespolizei darf Bahnreisende auf bestimmten Strecken auch aufgrund ihres Aussehens ohne konkreten Verdacht kontrollieren. Auf Bahnstrecken, die Ausländern zur unerlaubten Einreise oder zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz dienten, dürften Beamte "verdachtsunabhängig" kontrollieren, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Bei Stichprobenkontrollen könnten sie die Auswahl dabei auch "nach dem äußeren Erscheinungsbild" vornehmen.
Das Gericht wies damit die Klage eines Bahnreisenden zurück, der von Polizeibeamten kontrolliert worden war. In einem späteren Verfahren wegen Beleidigung gegen den Kläger hatte demnach ein Beamter ausgesagt, ein Kriterium bei der Kontrolle sei auch die Hautfarbe. Der betroffene Reisende wollte nun vor Gericht feststellen lassen, dass dieses Vorgehen rechtswidrig war.....
So ein Verfahren kostet Geld und es ist kaum anzunehmen, dass es sich beim Kläger um einen gut verdienenden Akademiker oder Geschäftsmann handelt. (Das wäre bei den "staatstreuen" Medien sicher triumphierend verlautbart worden....)
Also bleibt (wieder einmal) die Frage offen: Wer hat den Anwalt bezahlt? Vielleicht gar Sie, lieber deutscher Nachbar, ohne es zu ahnen?
Diese Frage stellten sich bei Klagen. die in die Öffentlichkeit dringen (sollen!) schon viele Leute: Wie einst die des muslimischen Regalbetreuers im Supermarkt:
http://radio-schwachsinn.blogspot.com.es/2011/02/regalbetreuer-im-supermarkt-weigert.html
oder jene Französin, die gegen das Burka-Verbot (Stoffkäfig-Haltung) klagte. Natürlich ohne Zutun und Antrieb von wem auch immer... 
http://radio-schwachsinn.blogspot.com.es/2011/04/muslimische-emanze-klagt-gegen-das.html
auch die (abgewiesene) Klage eines muslimischen Schülers sei hier ins Gedächtnis gerufen: Er wollte in der Schule beten...
http://www.heute.at/news/welt/art23661,629761
Als Abschluss noch eine Klage gegen das Bettelverbot in Wien, dessen Kosten wohl erst "erbettelt" werden musste:
http://radio-schwachsinn.blogspot.com.es/2012/02/eine-politisch-orientierte-und.html
Von den zahlreichen Klagen mittelloser Asylanten ganz abgesehen....

Mittwoch, 9. Februar 2011

Türsteher verwehren Ihnen den Eintritt ins Münchner "P1" oder "Take Five" in Wien?

Dann klagen Sie ganz einfach! Denn Ihnen kann der Eintritt nicht verwehrt werden! So gesehen in "derstandard:at":
"Kein Eintritt für Schwarze": 1000 Euro Schadensersatz"
.....Ein Wiener schwarzer Hautfarbe, der in einem Favoritner Irish Pub nicht eingelassen wurde, während seine "weißen" FreundInnen das Lokal betreten durften, bekam nun endgültig Recht: Bereits im März des Vorjahres waren ihm 1000 Euro Schadensersatz wegen unmittelbarer Diskriminierung zugesprochen worden (derStandard.at berichtete). Der Pub-Betreiber weigerte sich jedoch, das Urteil zu akzeptieren, und ging in Berufung. Nun ist es fix: Laut Urteil des Handelsgerichts Wien handle es sich um einen "eindeutigen Verstoß" gegen das Grundrecht auf Würde des Menschen... 
Also kramen sie ihre alten Laufschuhe aus dem Kasten, schlüpfen Sie in den Jogger, den sie beim günstigen Chinesen ums Eck erstanden haben und es geht ab in die nächste Nobel-Disco. (Bitte mit Zeugen!) Nachdem Sie von Türstehern abgewiesen wurden (die auch den gleichen Jogger in der Freizeit tragen) holen Sie sich ein ärztliches Attest, wie sehr sie nach dieser menschenunwürdigen Abweisung gekränkt waren und klagen Sie!
Nicht nur Menschen anderer Hautfarbe fühlen sich erniedrigt und diskriminiert, sondern auch Leute aus Problembezirken, Plattenbauten, oder mit der Meldeadresse "Brückenpfeiler drei"...
Aber Vorsicht: Zumindest eine Rechtsschutzversicherung sollten Sie abgeschlossen haben, denn hinter ihnen steht kein Verein wie bei dem betroffenen Kläger, denn 
....der Wiener wurde auf dem Rechtsweg vom Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern unterstützt.....
Noch ein Tipp an Lokalbesitzer: Geben sie auch frierenden Kokain-Dealern "Asyl" in ihrer  geheizten "Hütte". Sonst droht ihnen eine Strafe....

Montag, 15. Februar 2010

Gute Nachricht für schwarze Nazis in Großbritannien!


London - Der British National Party (BNP) können jetzt theoretisch auch Briten afro-karibischer und asiatischer Herkunft beitreten. Auf einem Sonderparteitag strich die rechtsextremistische Organisation am Sonntag einen Passus aus ihrer Satzung, wonach nur Weiße als Mitglieder aufgenommen werden sollten. Das Zentrale Bezirksgericht in London hatte der Partei mit einer einstweiligen Verfügung gedroht, da diese Regel gegen das britische Anti-Diskriminierungsgesetz verstößt. (Quelle: derstandard.at)
Das wird die Rassisten mit schwarzer Hautfarbe und Nationalisten aus Israel aber freuen! Mit Skinheads gemeinsam teutsche Lieder grölen, die Nazi Keulen schwunghaft schwingen, an Sonnwendfeiern als Wendehälse teilzunehmen und ein paar Asylantenheime abfackeln.Lustig wird es im Land der "Engel", in Engeland... Auch der Arnie hat seine Freude daran...

Der "Strichfilosof" im neuen NEWS:

Ganze Story auf   NEWS.at Quelle: BoD.de Über das Buch Die ungewöhnliche Biografie eines nicht alltäglichen Autors,...

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