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Donnerstag, 9. März 2017

Der Vergleich macht sicher: Butterweiche "Höchststrafen".....

in Deutschland und Österreich, aber knallharte Urteile für Jugendliche in den USA. Da lese ich z.B:
...Mit zwei Schuldsprüchen hat der Prozess gegen zwei junge Syrer geendet, die einen 30-jährigen Mann getötet haben sollen. Der mutmaßliche Haupttäter wurde wegen Mordes, Raubes und versuchter Erpressung zu 15 Jahren Haft verurteilt.
Es ist die Höchststrafe für den 19-jährigen Syrer, der gemeinsam mit seinem gleichaltrigen Komplizen den Serben gefesselt, beraubt und erwürgt haben soll. Gegen den Komplizen wurde wegen schweren Raubes und versuchter schwerer Erpressung eine Haftstrafe von zwölf Jahren verhängt.....
ganze Story ORF.at
Interessant ist auch die "Kriminal-Geschichte" des "kleinen Ahmed" (14 Jahre). Ein wahrer "Hoffnungsträger". Dazu lese ich u.a. 
....Afghane verübte 140 Straftaten
...Nun ist ein Fall aus Linz bekannt geworden, bei dem man sich einige Fragen stellen muss. Es handelt sich um einen afghanischen Burschen, der bis zu seinem 14. Lebensjahr 140 Straftaten, darunter sogar 22 Raubüberfälle, verübte.....
.....Ahmed beteiligte sich am verbrecherischen Treiben einer fünfköpfigen Jugendbande, der 65 Straftaten mit 60.000 Euro an angerichtetem Schaden angelastet werden. Der jugendliche Afghane soll beispielsweise gemeinsam mit einem 15-jährigen Rumänen in Linz-Ebelsberg eine Trafikantin zusammengeschlagen und verletzt haben, um deren neues Auto zu rauben.... Quelle: unzensuriert.at
Ein "kleiner" Vergleich: 
Vor wenigen Tagen sah ich auf RTL-NITRO ("Medical Detectives") einen Mordfall, in dem eine 15jährige ihre Eltern erschossen hatte. 
Das Mädchen wurde nach dem Erwachsenen-Strafrecht zu 2x Lebenslang verurteilt...
Die Höchststrafe von 15 Jahren für einen Raubmord wird in den Medien als "hart" bezeichnet. Ende Realität wird das "harte Urteil" natürlich "weichgespült" und nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe in kuscheligen Haftanstalten kann man mit der frühzeitigen Enthaftung der Täter spätestens nach 10 bzw. 8 Jahren rechnen, damit sie ihre Mindestsicherung wieder in Anspruch nehmen können...

Mittwoch, 13. Juni 2012

10 Jahre: Für einen Raub, Mord oder Totschlag?

weit gefehlt! Dieses Urteil im Landesgericht Feldkirch (Vbg) erging gegen einen  Mann (46) im Rollstuhl, dem auf Grund einer Erbkrankheit beide Beine amputiert wurden. Er hatte sich wegen eines regen Drogenhandels zu verantworten: Der Angeklagte transportierte jahrelang Cannabis von Spanien und Holland Richtung Schweiz. Insgesamt 1118 Kilogramm, also über eine Tonne. (Hatte der Mann ein "Fahrten- oder Tagebuch" geführt?) Als Drogenversteck nutzte der Mann sein behindertengerecht umgebautes Fahrzeug. 
Für all das kassierte er über Jahre 5000 Euro plus Spesen. Der 47-Jährige gab auch an, wegen starker Schmerzen aufgrund seiner Erkrankung selbst zum Joint gegriffen zu haben......
Bei seiner Einvernahme zeigte sich der 47-Jährige voll geständig und gab, wie schon erwähnt, zu, über Jahre hinweg Schmuggelfahrten unternommen zu haben. Er nannte Namen und Adressen der Hintermänner, zwei der Komplizen sitzen bereits in Haft. Der Mann "pfiff" und "twitscherte" vor der Polizei wie ein redseliger Papagei. (auf wienerisch: Ein echter "Wamser*", der unterging)
Dieses Journal, das für eine entkriminalisierung von weichen Drogen eintritt, ist dieses Urteil ein Hammer! (Darauf reimt sich: ein Jammer) Es gab kein einziges Opfer, dem Leid geschah, oder gar ums Leben kam. (Mehr zum Thema "Marihuana-Lüge")
Viele Gewalttäter, Totschläger und Mörder kommen sehr (zu!) oft vor Gericht viel "billiger" davon. Besonders Kinderschänder und Vergewaltiger sind von solchen drastischen Strafen praktisch ausgeschlossen! Auch Strafen gegen Heroin-Dealer fallen im Vergleich viel zu milde aus, wen man bedenkt, wie viele Menschen täglich dieser fiesen Droge zum Opfer fallen!
Fast wie ein Hohn hört sich die Urteilsbegründung für den "Sängerknaben" an:

....Mildernd bei der Haftstrafe von zehn Jahren wirkte sich vor allem das Geständnis aus. Der Behinderte hat die Namen der Abnehmer offen gelegt. Über 200 Kilo Suchtgift konnten außerdem sicher gestellt werden. Erschwerend waren die horrenden Mengen, acht Vorstrafen und die Gewinnsucht. „Letztere ist zu relativieren“, so Richter Wilfried Marte. Der Mann hat sich das schwere Leben zumindest etwas erleichtern wollen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ob der schwerbehinderte Mann diese Strafe überhaupt antreten kann, ist wegen seines Gesundheitszustandes fraglich...
*wamsen, = deunzieren, verpfeifen, verraten

Samstag, 14. April 2012

Ob der Typ nach 5 Jahren einen Haftausgang bekommt?

wie es gerade in Deutschland diskutiert wird? Eventuell nach 50 Jahren, aber wahrscheinlich wird er schon früher den Knast verlassen: Im Sarg...
US-RICHTER VERHÄNGT DRAKONISCHE HAFTSTRAFE 
Fast 600 Jahre Gefängnis für Sex-Verbrecher

Richard Heeringa (57) verbringt den Rest seines Lebens hinter Gittern. Auch wenn er der älteste Mensch der Welt würde, seinen Entlassungstag wird er nicht erleben, denn der liegt laut Akte im Jahr 2588.
Verbrecher Heeringa soll ein Mädchen drei Jahre lang sexuell missbraucht haben. Die Übergriffe begannen, als sein Opfer zwölf Jahre alt war! Verurteilt wurde Heeringa wegen sexuellen Missbrauchs in 17 Fällen.... weiterlesen
Er lachte, bei der Urteilsverkündigung. Da hätte er vielleicht in Deutschland (oder Österreich) vor Gericht stehen sollen: "Experten", die ihm irgend ein psychisches Leiden attestiert hätten, und Richter, die oft den Täter als Opfer sehen. Von den exklusive Haftbedingungen für ein paar Jährchen, die er hier bekommen hätte, ganz zu schweigen...
Ich persönlich finde die Strafe schon zu hart. 60 Jahre hätten auch gereicht... 



Der "Strichfilosof" im neuen NEWS:

Ganze Story auf   NEWS.at Quelle: BoD.de Über das Buch Die ungewöhnliche Biografie eines nicht alltäglichen Autors,...

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