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Mittwoch, 13. Mai 2015

"Studierte" sehen Morde nicht immer als Morde....

Besonders wenn "weise Auswendig-Lerner von Paragraphen" aus bestens situierten (Akademiker-) Familien den "losen" Umgang mit Menschenleben oft etwas verständnisvoller sehen, als Angehörige der Opfer. Nun sprachen wieder einmal Menschen in Talaren (Leute, die auch mal furzen, in der Nase bohren, onanieren etc.) "Recht", was viele Unbeteiligte auch als Unrecht sehen werden. Da lese ich auf "WELT.de" u.a. folgendes:
Die Tötung einer Studentin schockte im Sommer 2013 die Insel Juist. Der BGH bestätigte nun das Totschlag-Urteil gegen den Täter. Die Familie des Opfers hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert....
...."Es wurden Zärtlichkeiten ausgetauscht, dann kam es zum Streit", fasste Becker die Tatrekonstruktion des Landgerichts Aurich zu der lauen Sommernacht vom 25. Juli 2013 zusammen. Es sei zu einem Gerangel im Sand gekommen, schließlich habe der 24-jährige Täter den Kopf der jungen Frau in den Sand gedrückt. Die Studentin erstickte...
vollständiger Artikel
Das "Daunen-Urteil" (sieben Jahre und neun Monate Haft) das den armen, nicht "ganz verstandenen" Täter viel zu "hart" schien, wurde nun vom BGH bestätigt. Also kann man schon nach der Hälfte, bzw. zwei Dritteln der Strafe, den "Mann" in der Freiheit zu seinem Alkoholgenuss vor (?) der Tat gratulieren. 
Das Fragezeichen steht dafür, das es auch zahlreiche Gewalttäter gibt, die sich "danach" noch schnell ordentlich ansaufen oder Drogen zu sich nehmen, weil sie noch nüchtern mit diversen Milderungsgründen, Verständnis, oder gar mit einer "Unzurechnungsfähigkeit"  nur wegen StGB § 323a, also "Vollrausch"  (StGB § 323a Vollrausch) davonkommen...
Ein Urteil, ganz nach dem Motto "Gib auch Mördern und Totschlägern von schwachen und wehrlosen Frauen eine Chance"....
Stereotyp wiederhole ich in diesem Blog den Vorschlag an den Gesetzgeber, dass die gültigen Strafrahmen bei Gewaltakten gegen Frauen, Kinder und ältere Menschen, zur Abschreckung zu verdoppeln wären! Auch sollten endlich zwei Stufen von Lebenslang in der Gesetzgebung Anwendung finden: Ein "einfaches" Lebenslang sollte zumindest 30 Jahre einen Täter hinter Schloss und Riegel bringen, und ein "verschärftes Lebenslang", das bei einer "besonderer Schwere der Tat" ausgesprochen werden, und auch im Knast enden soll....
Natürlich sollten auch bei jugendlichen Kriminellen die Strafrahmen bei Mord, Totschlag, Vergewaltigung, und schweren Raub, also bei kapitalen Gewalttaten, neu überdacht werden. Auch an eine Novellierung der Strafmündigkeit von jugendlichen Gewalt- und Serienverbrechern sollte zumindest überdacht werden. Wie die (sehr umstrittene) Einführung von "Bootcamps" für besonders schlagfreudige Gewalttäter.....
http://de.wikipedia.org/wiki/Rauschtat    

Montag, 11. Mai 2015

Ich kann es nicht ändern, ich verspürte reinen Hass!

Wieder einmal "Medical Detectives" angesehen und wieder nur Hass verspürt: Gegen Frauenmörder! Eine 16jährige von einem Mann vergewaltigt und grausam getötet worden. 
Dieser Mann war schon einmal wegen Mordes verurteil worden (mit bedingten Vorsatz, was auch immer man daraus "lesen" kann?) Wäre ich ein bezahlter Journalist, hätte ich es recherchiert...
Jedenfalls kam der Mann nach sechs Jahren wieder frei und ermordete das junge Mädchen, das einmal Sängerin oder Rechtsanwältin werden wollte....
Eine kleine Genugtuung: Er wurde endlich zum Tode verurteilt. Ein Mörder, den Psychologen in Österreich oder Deutschland bald wieder in die Freiheit entlassen haben, obwohl er schon einmal gemordet hatte...
Ich bleibe bei meinem Standpunkt: Wer Frauen oder Mädchen, also ziemlich wehrlose Geschöpfe, vergewaltigt, quält, verletzt, tot schlägt oder ermordet, sollte viel strenger bestraft werden, als es derzeit üblich ist. Lebenslang sollte für solche perversen Tätern auch Lebenslang sein! Für zumindest 30 Jahre und eine bedingte Entlassung sollte frühestens mit 70 Jahren möglich in Erwägung gezogen werden, aber nicht fix datiert sein. (Ebenso sollte so ein strenger  Strafrahmen auch bei Mord an alten, hilflosen Menschen, Behinderten oder Kindern)
Übrigens, ich freute mich, als eigentlicher Gegner der Todesstrafe, ziemlich, dass der Anfangs beschriebene Fall mit der Todesstrafe für den Mädchenmörder endete. Also wird er mal 8-20 Jahre in der Todeszelle schmoren, also eine Zeit, nach deren Ablauf er in Europa wieder Leben gefährden könnte, da diese Kübeln* bald frei kommen...

Das soll eine "harte"Strafe sein?

*Eimer, in die man scheisst oder kotzt....



Freitag, 1. Mai 2015

Ein unfassbares Urteil für ein Massaker an einem Mädchen..

...und ich hoffe nicht einer Minderheit anzugehören:
SCHÜLERIN GESCHLAGEN, ERSTOCHEN, AUF DER STRASSE LIEGEN GELASSEN|
Mehr als 13 Jahre Haft für Alyssas Manga-Mörder
Internetfreund Maurice M. tötete die Schülerin (14) aus Brandenburg mit 78 Messerstichen
Cottbus – Es war eine unvorstellbare Bluttat: 
Mit 78 Messerstichen tötete Maurice M. Schülerin Alyssa († 14).
Am Donnerstag verurteilte ihn das Cottbuser Landgericht wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft....ganzer Artikel auf BILD.de
"Schlappe" 13 Jahre Haft für den grausamen Mord an einem sehr jungen Mädchen, das noch eine Knospe war, die noch nicht erblüht war, weil der "Sommer" ihres Lebens noch nicht angebrochen war...
Wenn man "die Vorbereitung" also "Resozialisierung" des Täters auf die relativ bald bevorstehende Entlassung wie Ausgänge, Urlaube oder Freigänge von diesen "Rechnung" einbezieht und das übliche Strafdrittel auch noch von diesen 13,5 Jahren abzieht, was bleibt eigentlich an "netto- Strafzeit" übrig? Vier, fünf oder sechs Jahre?  
Ich persönlich bin bei solchen Mordfällen ein glühender Verfechter sehr harter Strafen, die schmerzen, wenn es um den Schutz von alten Menschen, Behinderten, Kindern, und besonders Mädchen und Frauen geht! Also die schwächsten und auch am meisten gefährdeten Menschen.
Aber man soll die Macht und den Einfluss von "Psychologen", Psychiatern, "Humanisten" und "Experten" nicht unterschätzen. Angeblich gebildete Leute, die von der Resozialisierung und Vorbereitungen einer erneuten Eingliederung in die Gesellschaft etc. erzählen und davon auch gut leben. 
Die ermordete Alyssa  kann nicht mehr ins Leben eingegliedert werden, sie hat keine zweite Chance wie ihr Mörder und ich würde als betroffener Angehöriger eines Opfers auf solche "Ideen" scheissen!
Wilde Tiere schützen in der Natur ihren Nachwuchs und Rudeln mit Gewalt, das soll auch der Mensch, weil er kein Geschöpf eines Gottes ist, sondern auch nur, wie alle Lebewesen auf diesem Planeten, ein Produkt vieler phantastischer Zufälle...(verweise wieder einmal auf Stephen Hawking)  
Darum sollte auch die Strafrahmen bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen drastisch erhöht werden. Die gültigen Strafrahmen verdoppelt werden und auch der Maßnahmenvollzug sollte auch bei jungen Gewalttätern, die besonders Frauen und Mädchen schwer verletzen, vergewaltigen oder ermorden, stärker Verwendung finden.
Bei Mord sollte es, wie in den USA, Lebenslang ohne die Möglichkeit einer bedingten Entlassung geben! Aber da heulen wieder jenen Träumern auf, die von Resozialisierung träumen, von unmenschlicher Bestrafung labbern wenn um die lebenslange Freiheitsstrafe debattiert wird. Diese "unmenschliche" Strafe verletze Menschenrechte, und führe zu langfristigen psychischen Schäden. Soziale Fähigkeiten, wie das Selbstwertgefühl und die Selbstwahrnehmung gingen ja verloren, der arme Gefangene isoliert sich, sieht keine Perspektive mehr, vereinsamt und verkümmert.....
Er soll verkümmern, wie in russischen oder amerikanischen Gefängnissen, die dort oft noch Zuchthäuser sind.
In Russsland z.B. kann Lebenslang nur gegen Männer verhängt werden, wenn sie noch nicht das 65e Lebensjahr erreicht haben. Ein Jahr Knast dort zerbricht jeden "harten" Arsch!
In Ungarn schaut es mit der Milde und dem "Resozialisierungsgedanken" bei Mördern auch etwas strenger aus. Nach dem "Todesstrafe-Rülpser" Orbans kann man als Angehöriger eines Opfers wenigstens die peinigenden Rachegefühle, die Angehörige oft das ganze Leben quälen, ein klein wenig befriedigen: Dort gibt es noch ein "echtes" Lebenslänglich ohne eine Chance auf vorzeitige Entlassung. Und wenn, dann nach mindestens vierzig Jahren...
So ein Lebenslang sollte Standard bei der Bestrafung von Mördern die sich an Kindern, alten oder behinderten Menschen und ganz besonders besonders Frauen und Mädchen in ganz Europa blutig vergriffen!
Abschliessend:So ein reformiertes Gesetz sollte es auch bei Terrorismus geben. Isoliert in Gefängnissen a la Guantanamo (natürlich ohne Folter, aber um keine neuen Terroristen zu rekrutieren)
PS: Auch das Strafrecht für jugendliche Gewalttäter gehört bei Mord und Totschlag teils drastisch erhöht und die Strafmündigkeit wie in der Schweiz oder England auf 10 Jahre gesenkt. Da hat man wenigstens bei manchen Fällen noch die Hoffnung, dass eine Resozialisierung auch wirkt... 
In den USA? Da lese ich auf Wikipedia u.a. folgendes: In den Vereinigten Staaten unterscheiden sich die Regelungen über den Beginn der Strafmündigkeit von Bundesstaat zu Bundesstaat. Nur 15 Staaten haben Gesetze verabschiedet, in denen der Beginn der Strafmündigkeit explizit festgelegt wird (je nach Bundesstaat zwischen der Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres). In den übrigen Staaten gibt es keine entsprechenden Gesetze; stattdessen wird dort das Common Law zugrundegelegt, das davon ausgeht, dass bei Kindern zwischen 7 und 14 Jahren Verantwortungsfähigkeit zwar noch nicht vorausgesetzt werden kann, dass sie aber dennoch zur Verantwortung gezogen werden dürfen.[4] Das Alter der Strafmündigkeit auf Bundesebene ist das 10. Lebensjahr.



Dienstag, 3. Februar 2015

Er wollte sie ja nur "erschrecken".....

und scheinbar "tötete er aus reinen Versehen"! Denn ein geschiedene Mann griff zu einem Nudelwalker und drosch auf seine Ex-Frau ein, mit der er noch im gemeinsamen Haushalt lebte. (Statt sich wie ein Lausbub sich hinter einer Tür zu verstecken und laut "Huuuu" zu schreien, wenn sie den Raum betreten sollte. Das hätte sie garantiert erschreckt!)
Als an dem Küchengerät durch die Wucht der Schläge, beide Griffe abbrachen, griff der "einfallsreiche" Gewalttäter, Pardon, "Erschreckungs-Experte" zu Kabelbindern, fesselte und knebelte die Verletzte, und erdrosselte sie schließlich mit einem Schuhband. 
Wahrscheinlich nur, dass die wehrlose Frau mit einem ganz "gehörigen Schreck", den sie nie im Leben vergessen sollte, nur zu "erschrecken" ....? (ob er sich das lange genug eingeredet hat, um das auch selbst zu glauben?)
Hier ein kleiner Ausschnitt über die Gerichtsverhandlung auf KRONE.at:
Weil er seine Ex-Frau im April 2014 geschlagen und dann erdrosselt hat, ist ein Obersteirer am Dienstag im Landesgericht Leoben von einem Geschworenensenat zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte sich zwar zur Tat selbst schuldig bekannt, leugnete aber jede Tötungsabsicht: "Ich wollte sie erschrecken", lautete seine Rechtfertigung.... weiterlesenIch denke dass bei Gewalt gegen Frauen, Kinder, alte Menschen oder Behinderte ein eigener, verschärfter Strafrahmen im Strafgesetz verankert gehört.Bei einer lebenslangen Strafe, wie in dem Fall, kann man nichts dagegen einwenden, (wenn der "resozialisierte" Täter, wie einst Jack Unterweger, nicht schon nach 15 Jahren entlassen wird) aber der Gesetzgeber sollte schon allein durch die Androhung eines doppelten Strafrahmens bei Gewalt gegen Wehrlose (wie es eben Frauen, Kinder, alte Menschen und Behinderte sind) diese besonders gefährdete und fast schutzlose Personengruppe auch verstärkt und gesetzlich schützen.....

Donnerstag, 5. Dezember 2013

Das älteste "Kulturgut" der Menschheit, die Prostitution….

wird nun als gesetzlich anerkannte Leimrute einer legalen Geldbeschaffung-Aktion Frankreichs benützt. Nur werden damit keine Vögel gefangen, sondern Männer, die einfach nur mal "vögeln" wollen. Das spült zwar Geld in leere Staats-Kassen, wird aber die Vergewaltigungs-Statistiken in die Höhe schrauben…
Ich verstehe diese Naivität nicht, wenn man z.B. in Paris, der stets besungenen "Stadt der Liebe" darüber nur nachdachte, die explosive "Bombe" Geilheit mit Strafen zu entschärfen.
Ich frage mich auch, warum Moral-Apostelin Alice Schwarzer, zweifellos eine kluge Frau, mit dem Thema "Anti-Prostitution" da kräftig die Werbetrommel für sich (ihre Bücher und die Zeitschrift "Emma") rühren darf?
Frau Schwarzer, ich toleriere sie und ihre Gedanken, doch akzeptieren kann ich sie nicht. Da geht es mir wie bei Religionen…..(Toleranz, Akzeptanz)
Natürlich sind Frauen besonders zu schützen und ich finde die geltenden Strafrahmen bei Gewalt gegen Frauen (und Kinder) sollten verdoppelt werden und (Kinder-) Frauenmörder sollten Lebenslang auch bis zu ihrem Ende absitzen! Für Zuhälterei und Menschenhandel sollte das "gute, alte" Arbeitshaus wieder als Zusatzstrafe eingeführt werden. 
PS:
Frau Schwarzer wurde zu einer einflussreichen Ikone geformt und ich finde dass es solche Frauen mit einer lauten Stimme für Frauen auch geben soll, aber sie sollte nicht alle Huren zu Sklavinnen stempeln. Wenn wir schon beim "stempeln" sind: Sollten die zumeist ungebildeten Huren am Arbeitsamt "stempeln" oder auf das Sozialamt gehen? Oder mit Hilfe von subventionierten AMS-Kursen auf Betrügerinnen, Diebinnen oder Dealer "umsatteln"? 
Masseure verdienen Geld damit, dass wir uns wohlfühlen, warum nicht auch Prostituierte, die auch alten, gebrechlichen, nicht besonders ansehnlichen oder einfach nur geilen Männern auf ihre Art helfen? Noch dazu sind sie oft hervorragende Psychologinnen und auch prinzipiell billiger als ihre Kolleginnen im weißen Kittel, die oft keine Ahnung von "tuten und blasen" haben….Besonders der letzte Begriff ist fast garantiert getroffen! Lieber ein unbarockes "Blasengerl" als ein barocker….  

Sonntag, 6. Oktober 2013

Milderungsgrund "sexueller Notstand"?

Wieder einmal wurde ein bildhübsches Mädchen ermordet. Mitten in Mannheim. So lese ich auf BILD.de u.a. folgendes:
Mitten in der Mannheimer Innenstadt ist am Freitagabend eine Frauenleiche entdeckt worden. Studentin Gabriele Z. (20) lag tot im Gebüsch an einer Brückenauffahrt.....
Wieder einmal wurde eine (relativ) wehrlose Frau Opfer eines Arschlochs, für den die "Unschuldsvermutung" gilt, sollte er inzwischen verhaftet worden sein.
Wieder einmal ein hoffnungsvolles Leben skrupellos ausgelöscht, nur weil ein mieser Scheißkerl seinen Sperma loswerden wollte. Weil ER (auch "Gott" wird oft als "ER" beschrieben) vielleicht die Todesangst sexuell anregend fand...
Warum wird die Sicherheit, Gesundheit, und besonders das Leben von Frauen, Kindern und Behinderten, vom Gesetz nicht besonders geschützt? 
Warum gibt es für solche Täter nicht einen doppelten Strafrahmen? Da sollte Lebenslang seinen Namen "alle Ehre machen"! Raus nur mit einem Sarg!
Doch leider werden bei vielen Richtern "Ehren-Kodexe" oder auch  "kulturell bedingte Ansichten" als mildernd gewertet. Bald auch der "sexuelle Notstand"? 
Direkter Link: BILD.de
Hier ein älteres Blog: Frauen leben immer gefährlicher

Der "Strichfilosof" im neuen NEWS:

Ganze Story auf   NEWS.at Quelle: BoD.de Über das Buch Die ungewöhnliche Biografie eines nicht alltäglichen Autors,...

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