würde ich gerne die Richterin und natürlich den "Sachverständigen" fragen, die für dieses Urteil verantwortlich sind. (Der Titel zu diesem Blog wurde von der Redaktion nach Einlangen einer anonymen, aber zutreffenden Lesermeinung geändert):
Ein Bursch, der am Landesgericht Wien wegen versuchten Raubes vor Gericht gestanden war, - der Jugendliche war im Mai 2013 als 14-Jähriger in der Jugendabteilung der Justizanstalt Josefstadt von einem älteren Mithäftling* vergewaltigt worden - ist am Montag vom imkriminierten Vorwurf freigesprochen worden. Als Begründung für das Urteil gab Richterin Daniela Zwangsleitner Unreife des Angeklagten an. Wegen geringfügiger Delikte setzte es acht Wochen Haft auf drei Jahre bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Prozess war unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt worden… ganzer Artikel KRONE.atEine Art Freibrief für "Depperte", Pardon, nämlich "Unreife"? Laut Gutachten eines "Alleswissers", der scheinbar auch in Gehirne schauen kann, sei er damals auf dem Entwicklungsniveau eines Achtjährigen gewesen.(wie kommt man auf so ein exaktes "Alter"? Nicht sieben- oder neun- oder zehnjährig?)Soll der "Unreife" Jung-Kriminelle mit Migranten-Hintergrund jetzt einen Beruf erlernen und brav arbeiten gehen? Da lob ich mir (leider) die Amis, die auch Kinder nach dem Erwachsenenstrafrecht anklagen. Natürlich stimme ich dem nur bei Gewaltverbrechen zu, aber ein bewaffneter Raub ist nun mal auch ein Kapitalverbrechen und kein Kavaliersdelikt! Auch wenn es sich "nur" um ein Handy handelte: Es war ein Messer im Spiel, mit dem der Unreife scheinbar schon umzugehen wusste...Übrigens: Vergewaltigung und Erniedrigung von Vollkoffern und schwächeren "Dodeln" gab es immer und wird es in Knästen immer geben. Der "Häfen" ist nun mal kein Mädcheninternat und nichts für Mimosen und Schwächlinge... Vielleicht noch ein "Insider-Tipp": Wenn man als junger, unerfahrener Mensch eine kriminelle Laufbahn einschlägt, sollte man vorher auch bedenken was auf einem im Gefängnis zukommen kann und sich dann so geben, dass man kein Opfer wird…* der "ältere" Mithäftling war 17 Jahre alt...
Ein Bursch, der am Landesgericht Wien wegen versuchten Raubes vor Gericht gestanden war, - der Jugendliche war im Mai 2013 als 14-Jähriger in der Jugendabteilung der Justizanstalt Josefstadt von einem älteren Mithäftling* vergewaltigt worden - ist am Montag vom imkriminierten Vorwurf freigesprochen worden. Als Begründung für das Urteil gab Richterin Daniela Zwangsleitner Unreife des Angeklagten an. Wegen geringfügiger Delikte setzte es acht Wochen Haft auf drei Jahre bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Prozess war unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt worden… ganzer Artikel KRONE.atEine Art Freibrief für "Depperte", Pardon, nämlich "Unreife"? Laut Gutachten eines "Alleswissers", der scheinbar auch in Gehirne schauen kann, sei er damals auf dem Entwicklungsniveau eines Achtjährigen gewesen.(wie kommt man auf so ein exaktes "Alter"? Nicht sieben- oder neun- oder zehnjährig?)Soll der "Unreife" Jung-Kriminelle mit Migranten-Hintergrund jetzt einen Beruf erlernen und brav arbeiten gehen? Da lob ich mir (leider) die Amis, die auch Kinder nach dem Erwachsenenstrafrecht anklagen. Natürlich stimme ich dem nur bei Gewaltverbrechen zu, aber ein bewaffneter Raub ist nun mal auch ein Kapitalverbrechen und kein Kavaliersdelikt! Auch wenn es sich "nur" um ein Handy handelte: Es war ein Messer im Spiel, mit dem der Unreife scheinbar schon umzugehen wusste...Übrigens: Vergewaltigung und Erniedrigung von Vollkoffern und schwächeren "Dodeln" gab es immer und wird es in Knästen immer geben. Der "Häfen" ist nun mal kein Mädcheninternat und nichts für Mimosen und Schwächlinge... Vielleicht noch ein "Insider-Tipp": Wenn man als junger, unerfahrener Mensch eine kriminelle Laufbahn einschlägt, sollte man vorher auch bedenken was auf einem im Gefängnis zukommen kann und sich dann so geben, dass man kein Opfer wird…* der "ältere" Mithäftling war 17 Jahre alt...
Ein 8 jähiger Österreicher kommt nicht auf die Idee jemand Erwachsenen zu überfallen und sein Handy zu klauen... Das Urteil ist bescheuert, sonst nix..
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