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Freitag, 14. Dezember 2012

Sein Leben lang hat er den falschen "Job" ausgeübt....

Seine tatsächlich gelebte Lebenszeit beträgt bei dem 75 jährigen "Einbrecherkönig" Ernst Walter Stummer kaum 46 Jahre, denn fast dreißig verbrachte er im "Häfen" (Knast) Mediale Aufmerksamkeit erheischte der Dieb mit seinen 0815- "Hock`n" (kriminelle Handlungen) weniger. (Er verübte seine Einbrüche auch stets ohne Waffe)
Aber als er beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Klage gegen die Republik eingebracht hatte, mit der er einen Pensionsanspruch für insgesamt 28 Jahre im Gefängnis geleisteter Arbeit geltend machte, wurde er für die Medien interessant. Der EGMR stellte aber keine Verletzung der Menschenrechtskonvention fest und wies die Klage im Juli 2011 ab. 
Er schrieb auch (oder ließ es schreiben) ein Buch über sein Leben. Bezeichnenderweise mit dem Titel "Der Einbrecherkönig". 
Nun "feierte" Stummer (natürlich stumm) im Wiener Straflandesgericht seine zwanzigste Vorstrafe und in der Haft vielleicht sein "dreißigstes Jubiläum" hinter Gittern.... 
Er fasste nämlich 18 Monate unbedingtes "Schmalz" aus, da der greise Stummer vergangenen September in einen Kindergarten eingestiegen war und ein Laptop gestohlen hatte. (Das andere Spielzeug ließ er aber liegen) Der "(Neu-)Wert": 600 Euro.....
Besser wäre es für ihn (und vielleicht spannender für die Leser seines Buches) gewesen, er wäre "umgesattelt" und ein "Ausbrecherkönig" geworden....

Samstag, 9. Juli 2011

Für das bestehlen von Leuten auch noch Rente einklagen?

Ein "Einbrecherkönig" den man nicht einmal als "Panzer- oder Safeknacker" bezeichnen kann, klagte die Republik Österreich: Der Grund seines Begehrens: Er wollte ein Rente, die er sich seiner Ansicht nach für seine "Knast-Arbeit" (28 Jahre!) "redlich" verdient habe....
So steht heute u.a. zu lesen:

Österreichischer Ex-Häftling klagte auf Anrechenbarkeit und verwies auf Verbot der Sklaverei

Straßburg/Brüssel - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am Donnerstag die Beschwerde des ehemaligen österreichischen Häftlings Ernst Walter Stummer (73) abgewiesen, wonach seine 28 Jahre im Gefängnis geleistete Arbeit auf seinen Pensionsanspruch anrechenbar wären. Der EGMR stellte keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention bezüglich Schutz des Eigentums sowie des Verbots der Sklaverei und Zwangsarbeit fest...Quelle: derstandard.at
Ein früherer Artikel über den Mann, der in einfache Wohnungen bei einfachen Menschen einbrach und sich eine Papierkrone aufsetzte:

Der "Strichfilosof" im neuen NEWS:

Ganze Story auf   NEWS.at Quelle: BoD.de Über das Buch Die ungewöhnliche Biografie eines nicht alltäglichen Autors,...

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