So steht heute u.a. zu lesen:
Österreichischer Ex-Häftling klagte auf Anrechenbarkeit und verwies auf Verbot der Sklaverei
Straßburg/Brüssel - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am Donnerstag die Beschwerde des ehemaligen österreichischen Häftlings Ernst Walter Stummer (73) abgewiesen, wonach seine 28 Jahre im Gefängnis geleistete Arbeit auf seinen Pensionsanspruch anrechenbar wären. Der EGMR stellte keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention bezüglich Schutz des Eigentums sowie des Verbots der Sklaverei und Zwangsarbeit fest...Quelle: derstandard.at
Ein früherer Artikel über den Mann, der in einfache Wohnungen bei einfachen Menschen einbrach und sich eine Papierkrone aufsetzte:
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