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Dienstag, 16. September 2014

Das wird sicher Schule im Flüchtlings-Unwesen machen...

und man muss sich auch fragen, ob diese Polizisten aus Osnabrück, von denen diese Story handelt überhaupt in der Lage sind, einen echten Gewalttäter zu verhaften? Sie sollten vielleicht auf "Kindergarten-Cops" umgeschult werden und die Verantwortlichen der Landesaufnahmebehörde Oldenburg sollten den erfolgreichen Verhinderer seine Abschiebung bei sich zu Hause aufnehmen und durchfüttern... 
Hier ein Auszug von noz.de:
Osnabrück. Ein junger Somalier, der nach Rom abgeschoben werden soll, hat am Montagmorgen offenbar erheblichen Widerstand geleistet. Deshalb verzichtete die Landesaufnahmebehörde Oldenburg zunächst auf die Rückführung….weiterlesen
Wieder einmal versagen die Behörden, obwohl der Flüchtling (vor was er genau flüchtete ist eine andere Frage) nach den Regeln des Dublin III- Abkommens in Italien bleiben müsste. Doch das Abkommen ist scheinbar so viel wert wie die Versprechungen der Politiker: Wie benütztes Klopapier! Denn sonst wäre Österreich und auch Deutschland fast ohne Flüchtlinge!
Österreich und Deutschland lassen sich erpressen, das machte schon die Flüster-Runde in diversen Lehmhütten und Krals...

Dienstag, 9. September 2014

Schweiz: Wenn Flüchtlinge nicht kooperieren….

Der Nationalrat hat entschieden, dass renitente Asylsuchende künftig in Haft genommen werden sollen. Besonders dann, wenn man sie nicht an die zuständigen Dublin-Staaten überstellen kann…..
….Der Nationalrat hiess die «Haft wegen unkooperativen Verhaltens» für renitente Asylsuchende heute mit 126 gegen 56 Stimmen gut. SP und Grüne lehnten die Haftform ab, die der Bundesrat im Rahmen der Anpassung des Asyl- und Ausländergesetzes an Dublin III beantragt hat….weiterlesen auf "blick.ch"
Erklärung zum Dublin III-Abkommen (Auszug Wikipedia): 
…..Wie auch die Dublin-II-Verordnung sieht Dublin-III eine Inhaftnahme (Abschiebehaft) vor. Es sind folgende sechs Haftgründe vorgesehen:[5]
  1. ungeklärte Identität,
  2. Beweissicherung im Asylverfahren,
  3. Prüfung des Einreiserechtes,
  4. verspätete Asylantragsstellung,
  5. aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
  6. Dublinverfahren.
Deutschland setzte sich bei den Verhandlungen insbesondere für Haftgründe (4.) und (6.) ein.
Im Zuge der Verhandlungen um die neue Richtlinie wurde die frühere Auffassung des Europaparlaments, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht inhaftiert werden dürften, nicht umgesetzt.[5]
Zu den Unterschieden zur Dublin-II-Verordnung wird nun das System EURODAC, in dem Fingerabdrücke Asylsuchender gespeichert werden, mit zusätzlichen Daten beliefert. Zudem haben nun die Polizei und andere Sicherheitsbehörden Zugang zu den gespeicherten Daten.[6]…..
Die politisch rechts angesiedelte Internet-Plattform "pi-news.de" sieht das ganze "Abkommen" naturgemäß "etwas" anders als etwa die linke "Gutmenschen-Fraktion":
Dublin-System bedeutet, das EU-Land, dessen Boden ein Flüchtling zuerst betreten hat, ist für die Unterbringung und das Asylverfahren zuständig. Dies ist geltendes Recht in der EU. Eingehalten wird es nicht. Wie üblich ist Deutschland der Dumme, wobei die rotversiffte Justiz hier im Land immer mal wieder zu unseren Ungunsten entschieden hat. So sei es z.B. Flüchtlingen, die freiwillig aus einer … .hütte in Afrika kamen, nicht zumutbar, in Italien oder Griechenland in einem Flüchtlingsheim zu wohnen, sie bräuchten notfalls ein Hotelzimmer bei uns. Trotzdem! Der gefundene Artikel erstaunt, in mehrerer Hinsicht…
….Viele EU-Länder scheinen das Regelwerk aber auch bewusst zu unterwandern, indem sie ihre Zuständigkeit für Flüchtlinge trotz der Nachweise wie Fingerabdruckvergleiche, Tickets oder den Aussagen der Betroffenen bestreiten und sich weigern, die Flüchtlinge wieder aufzunehmen. Das geschah 2013 in etwa 16 Prozent aller Fälle…. ganzer Artikel zum weiterlesen
Aber auch "politisch korrekte" Medien in Deutschland schreiben manches, das auf die politisch Verantwortlichen ein "aufhellendes Licht wirft:
Deutschland hat immer mehr Asylanträge zu bearbeiten, für die es nach geltender Rechtslage in der EU eigentlich gar nicht zuständig ist. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, über die die "Berliner Zeitung" berichtet. Demnach geht die Regierung davon aus, dass für jedes dritte Asylgesuch 2013 ein anderer EU-Staat zuständig gewesen wäre….Auszug von N24.de….

Der "Strichfilosof" im neuen NEWS:

Ganze Story auf   NEWS.at Quelle: BoD.de Über das Buch Die ungewöhnliche Biografie eines nicht alltäglichen Autors,...

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