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Dienstag, 12. Juli 2016

Können Hühner lachen? Sexualverbrecher auf alle Fälle!

Da lese ich auf Abendzeitung-muenchen.de folgendes:
Bewährungstrafe für Sex-TäterIn der U-Bahn: 

Mann ejakuliert Frau auf den Rock
Da lachen die Hühner und selbstverständlich die scheinbar an Gedächtnisschwund leidenden "Notgeilen", wenn die Justiz Bewährungsstrafen verhängt

So "nebenbei" sei von mir angedacht:
  ....Täter wissen nur, sie müssen nicht rein in den Knast und ob sie bereits schon vorbestraft, vielleicht sogar Mörder oder geflohene Häftlinge sind, oder auch nicht, weiß keine Mensch und auch keine Sau. Vielleicht Allah. 
Schon gar nicht ein europäischer Polizist oder Richter...
Wer dies liest, liest auch https://unautorisiertesamt.wordpress.com

Sonntag, 13. Juli 2014

Man darf natürlich wieder, eigentlich wie immer bei solchen Meldungen...

nicht wissen, wie ein "vermutlicher" Sexualverbrecher wenigstens mit dem Vornamen heisst und aus welcher Ortschaft im ländlichen Raum stammt. Künftige Opfer könnten ja ahnen, wer ihnen gegenüber sitzt oder in den Nachbarschaft wohnt. Darum helfen die gelenkten Medien jungen Vergewaltigern (Räubern, Gewalttätern etc) ihre "Karriere" nach kurzer Haft fortzusetzen. Diesmal ein Vergewaltiger in einem Bundesland, wo es ein ordentliches Wählerpotential für Rot und Grün von türkischen Migranten gibt. Falls der junge Mann (rätseln wird man ja noch dürfen, wenn man diese wichtige Information aus der Pressemitteilung nicht erfährt) aus diesem Dunstkreis stammen sollte. Hier ein Auszug:
Die junge Frau aus dem Vorarlberger Unterland war am Sonntag zwischen 3.15 Uhr und 3.30 Uhr nach einer Großveranstaltung in Gaißau vergewaltigt worden. Sie erlitt dabei schwere Verletzungen im Gesicht sowie im Unterleibsbereich und musste im Krankenhaus notoperiert werden. Die Tat ereignete sich nur 300 Meter von dem Zeltfest entfernt vor einem unbewohnten Haus. Eine Nachbarin fand die schwer verletzte Frau etwa eine Stunde später und alarmierte sowohl Rettung als auch Polizei…..
….Bei seiner Einvernahme gab der Verdächtige an, dass er die 20-Jährige beim Zeltfest kennengelernt habe und die beiden die Feier gemeinsam gegen 3 Uhr verlassen hätten. Zu diesem Zeitpunkt sei er alkoholisiert gewesen, erklärte der 16-Jährige. Danach sei es am nahe gelegenen Tatort zunächst zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen, bevor ein Streit zur Eskalation führte. Der bislang völlig unbescholtene 16-Jährige habe sich bei der Befragung reumütig und von seiner eigenen Tat schockiert gezeigt, hieß es….ganze Story: KRONE.at
Sind diese letzten Zeilen nicht fast entschuldigend lieb, rührend und nett und werden das Opfer im Spital zu Tränen rühren! Zeigen sie doch schon jetzt ein fast entschuldbares Verhalten von diesem vermutlich kleinen Arschlochs: Der bislang völlig unbescholtene 16-Jährige habe sich bei der Befragung reumütig und von seiner eigenen Tat schockiert gezeigt, hieß es

Freitag, 11. Februar 2011

(Natürlich mutmasslicher) Sexualmörder weint bei der Urteilsverkündung...

screen & ganze Story: Krone.at
Warum "mutmasslicher"? Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.....
Durch Schlampereien der Behörden (wir berichteten) wurde der Prozess für über 18 Jahre "vertagt". Nun das Urteil: Nur 19 Jahre Haft für ein junges, ausgelöschtes Leben...
Der Täter (schon 5 Sexualdelikte "genossen") Anton W. beteuerte (wie schon 1992) "unschuldig" zu sein, doch der Leser dieser Zeilen soll sich über den Fall selbst informieren. (Link links unten)
Ich kann nur raten, warum der "Mann" heulte: Sexualverbrechern geht es in der Haft nicht besonders gut.
Zwar ist die Prügelstrafe und auch Folter verboten, doch das hat sich das noch nicht so umfassend, hinter den Mauern von JVA`s herum gesprochen....
Da hat er dann genug Zeit, aus "blauen" Augen zu weinen....

Donnerstag, 13. Januar 2011

Das böse Gesetz der Sicherheitsverwahrung, meint der...

Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und hat die Praxis der Sicherheitsverwahrung erneut gerügt.
Die Straßburger Richter gaben vier Sexualverbrechern Recht, die trotz Verbüßung ihrer Freiheitsstrafen nicht auf freien Fuß gesetzt wurden, weil sie als gefährlich gelten. Der Gerichtshof stellte Verstöße gegen das Grundrecht auf Freiheit und das sogenannte Rückwirkungsverbot ("Keine Strafe ohne Gesetz") fest.
(Quelle: yahoo.de)
Kein Verständnis hat der Autor dieser Zeilen für die extra-Anhaltung von Dieben oder Betrügern. Aber bei Gewalttätern und besonders Sexualstrolchen gehört eine Barriere aus "Stacheldraht" gezogen, die potentielle Opfer (besonders Frauen, Kinder, Alte) vor diesen Mieslingen schützt.

Im Prinzip wäre ein Strafrahmen bis Lebenslang das beste Instrument um diese Nudeldrucker in Talaren (aber wer hat noch nie eine Nudel gedrückt, wenn auch nur im Hals runter gedrückt?) zum schweigen zu bringen. Oder, wie es in den USA üblich ist, sollten Sexualstrolche und Konsorten für jede Straftat extra verurteilt werden. 

Der Richter sollte vielleicht einen Frack samt Fliege tragen, einen Zettel hervorholen und die "Rechnung" ausstellen:
"Drei Vergewaltigungen, lieber Herr? Einen Moment, ergibt unterm Strich brutto mindestens 30 Jahre bis drei mal Lebenslang. Bitte, hier ist die Rechnung!"
Mit oder ohne Aussicht auf Begnadigung. Aber nur bei Delikten wie Mord, wiederholt schweren Gewalttaten, und natürlich Vergewaltigung oder schwere Misshandlung von Kindern.

Nicht wie in den USA oft gehandhabt, nach drei Ladendiebstählen, Zechprellerei oder anderen Dummheiten gleich für 30 Jahre oder Lebenslang in den Bau zu "wandern"...

Die Opfer, dazu zähle ich auch Hinterbliebene und Angehörige, haben vielleicht das Leben, ihre Gesundheit, Job, Ersparnisse, die Lust am Leben oder ihre Rechte durch jene ethischen Missgeburten verloren, die auf die Menschenrechte anderer gepinkelt oder ausradiert haben, aber nun auf "IHR" Recht pochen...

Der "Strichfilosof" im neuen NEWS:

Ganze Story auf   NEWS.at Quelle: BoD.de Über das Buch Die ungewöhnliche Biografie eines nicht alltäglichen Autors,...

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