Donnerstag, 13. Januar 2011

Das böse Gesetz der Sicherheitsverwahrung, meint der...

Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und hat die Praxis der Sicherheitsverwahrung erneut gerügt.
Die Straßburger Richter gaben vier Sexualverbrechern Recht, die trotz Verbüßung ihrer Freiheitsstrafen nicht auf freien Fuß gesetzt wurden, weil sie als gefährlich gelten. Der Gerichtshof stellte Verstöße gegen das Grundrecht auf Freiheit und das sogenannte Rückwirkungsverbot ("Keine Strafe ohne Gesetz") fest.
(Quelle: yahoo.de)
Kein Verständnis hat der Autor dieser Zeilen für die extra-Anhaltung von Dieben oder Betrügern. Aber bei Gewalttätern und besonders Sexualstrolchen gehört eine Barriere aus "Stacheldraht" gezogen, die potentielle Opfer (besonders Frauen, Kinder, Alte) vor diesen Mieslingen schützt.

Im Prinzip wäre ein Strafrahmen bis Lebenslang das beste Instrument um diese Nudeldrucker in Talaren (aber wer hat noch nie eine Nudel gedrückt, wenn auch nur im Hals runter gedrückt?) zum schweigen zu bringen. Oder, wie es in den USA üblich ist, sollten Sexualstrolche und Konsorten für jede Straftat extra verurteilt werden. 

Der Richter sollte vielleicht einen Frack samt Fliege tragen, einen Zettel hervorholen und die "Rechnung" ausstellen:
"Drei Vergewaltigungen, lieber Herr? Einen Moment, ergibt unterm Strich brutto mindestens 30 Jahre bis drei mal Lebenslang. Bitte, hier ist die Rechnung!"
Mit oder ohne Aussicht auf Begnadigung. Aber nur bei Delikten wie Mord, wiederholt schweren Gewalttaten, und natürlich Vergewaltigung oder schwere Misshandlung von Kindern.

Nicht wie in den USA oft gehandhabt, nach drei Ladendiebstählen, Zechprellerei oder anderen Dummheiten gleich für 30 Jahre oder Lebenslang in den Bau zu "wandern"...

Die Opfer, dazu zähle ich auch Hinterbliebene und Angehörige, haben vielleicht das Leben, ihre Gesundheit, Job, Ersparnisse, die Lust am Leben oder ihre Rechte durch jene ethischen Missgeburten verloren, die auf die Menschenrechte anderer gepinkelt oder ausradiert haben, aber nun auf "IHR" Recht pochen...

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