Mittwoch, 22. Juni 2011

Mord oder doch Totschlag? Für mich steht fest:

Totschlag, obwohl es die Richter und Geschworenen anders sehen werden...
Ich erinnere mich bei dieser Story (oder orientiere) mich noch an die alten Film- Ganoven mit Ehre. An die früher so brillanten Darsteller von Gentleman-Ganoven wie Alain Delon, Jean Gabin oder Jean Pierre Belmondo. Ich denke dabei auch den ehemaligen Staatsfeind Nr.1, Jaques Mesrine, dessen Lebensmotto "Gott schütze mich vor meinen Freunden, mit meinen Feinden werde ich alleine fertig" von mir übernommen wurde...  



Blutbad in Innenstadt-Büro: Mordprozess vertagt 

Massiv vorbestrafter 71-Jähriger will unabsichtlich geschossen haben

Der Angeklagte war erst im Jänner 2010 vorzeitig auf Bewährung aus einer fünfeinhalbjährigen Haftstrafe entlassen worden - er hatte in versicherungsbetrügerischer Absicht sein Haus in Niederösterreich anzünden lassen. 1986 war der gebürtige Iraner von einem Wiener Gericht wegen Drogen-Handels in groß angelegtem Stil zu 14 Jahren verurteilt worden, wovon er immerhin zehn Jahre absaß. Er konnte nach seiner Entlassung deshalb nicht in seine Heimat abgeschoben werden, weil Suchtgifthändlern im Iran die Todesstrafe droht. Vermögen aus Drogen-Geschäften Aus seinen Drogen-Geschäften dürfte der 71-Jährige ein beträchtliches Vermögen gebunkert gehabt haben. Seiner Darstellung zufolge hat der Angeklagte dem 68-jährigen Asghar A. 250.000 Euro zum "Weißwaschen" übergeben, das Vermögen jedoch niemals zurückbekommen. Im vergangenen Sommer habe er insgesamt 750.00 Euro zur Abwicklung eines Geschäfts benötigt, erklärte Samad A. nun dem Schwurgericht (Vorsitz: Friedrich Forsthuber). Da ihm dafür noch rund eine Viertelmillion fehlte, habe er von seinem Schuldner das Geld zurückgefordert....Quelle und vollständiger Artikel

Ich kann mir nicht helfen, aber der Mann ist mir nicht unsympathisch und ich kann seinen Zorn und Demütigung nachvollziehen, auch wenn Blut floss! (Leider hatte ich selbst nie den Mut, einen der vielen Arschlöcher, die mich oder meine verstorbene Frau jemals betrogen haben, ins "schwarze Loch" zu schicken)
Er vertraute "Kollegen" oder "Freunden" und wollte mit dem Geld vielleicht seinen Lebensabend finanzieren (Rente wird er wohl kaum bekommen) doch die legten ihn rein.
Was soll ein alter Mann tun? Drohen, sich in einen Raufhandel mit jüngeren, und nicht gerade ehrenwerten Personen einlassen?
Ich sehe hier einen "allgemein begreifliche Gemütsbewegung". Vielleicht muss man dazu auch die Welt kennen, in der sich alles abspielte und diese Meinung wird nur eine schwinden kleine Minderheit teilen...
Ich erinnere an die schreckliche Tat eines Türken, der seine Frau vor den Augen seines kleinen Sohnes hinmetzelte und die Frau überlebte nur mit viel Glück (ich mache dafür kein "Wunder" verantwortlich)
hier mein damaliger Bericht bei "weicheier.com":
Wo lebt dieser Wiener Richter eigentlich?
Weil sich seine Ehefrau von ihm trennen wollte und ihm am 12. Oktober 2009 die Scheidungpapiere präsentierte, griff ein 46-jähriger Familienvater türkischer Herkunft zu einem Messer und stach ihr damit über ein Dutzend Mal in Kopf, Brust und Hals. Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischen warf. Die Justiz billigte dem Täter nun zu, in einer "allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung" gehandelt zu haben. Obwohl man infolge der Stichführung und der objektivierten Verletzungen durchaus auf die Idee hätte kommen können, dem Mann wäre es - jedenfalls mit bedingtem Vorsatz - darum gegangen, seine Ehefrau zu töten, wurde er nicht wegen versuchten Mordes angeklagt. Die Staatsanwaltschaft begründete dies einerseits mit dem Umstand, dass sich die Frau im Strafverfahren der Aussage entschlagen hatte, und verwies andererseits auf die Herkunft des Mannes. Dieser stammt aus der Türkei, lebt allerdings seit 1980 in Österreich und besitzt auch die österreichische Staatsbürgerschaft. Dennoch sei "im Zweifel davon auszugehen, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt aufgrund der heftigen Diskussion um den Scheidungvorsatz seiner Gattin in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung war. Gerade Ausländer oder Personen mit Migrationhintergrund befinden sich häufig in besonders schwierigen Lebenssituationen, die sich, auch begünstigt durch die Art ihrer Herkunft, in einem Affekt entladen kann. Obwohl Affekte von Ausländern in Sittenvorstellungen wurzeln können, die österreichischen Staatsbürgern mit längerem Aufenthalt fremd sind, können sie noch allgemein begreiflich sein", führte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift aus. Der Schöffensenat (Vorsitz: Andreas Böhm) schloss sich dieser Ansicht an. Es liege "ein Affektbedingter Tötungsvorsatz", aber kein versuchter Mord vor, hieß es in der Urteilsbegründung. Der 46-Jährige wurde folglich wegen versuchten Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Staatsanwalt, der für eine Strafe "im oberen Viertel" - der Strafrahmen von Totschlag beträgt maximal zehn Jahre - plädiert hatte, meldete daraufhin Strafberufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Für versuchten Mord sieht die Rechtsordnung zehn bis 20 Jahre oder lebenslang vor. (Quelle: derstandard.at, 15.1.10)


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