Dienstag, 29. Oktober 2013

Warum nicht die Höchststrafe?

Am 29.10. 2013 wurde ein türkischer Serienvergewaltiger zu 12 Jahren Haft plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Der Strafrahmen, die Höchststrafe, beträgt 15 Jahren. 

Wenn ich nun den kurzen Artikel auf ORF.at lese, frage ich mich, warum der zweifache Familienvater nicht die Höchststrafe ausfasste? Er zeigte keine Reue, aber lesen Sie selbst einen kurzen Ausschnitt aus dem Artikel: Bereits bei der Erstellung des Gutachtens war der Angeklagte nicht besonders kooperativ. Er beantwortete die Fragen nicht seriös, unter anderem, weil er wegen seines kulturellen Hintergrunds nicht ernsthaft mit Frauen reden könne...... 

Sein bevorzugtes Jagdrevier war die U-Bahn. Der 29-Jährige soll laut Anklage zwischen 2009 und 2012 regelrecht Jagd auf Frauen im Alter zwischen 20 und 30 gemacht haben. Dabei nützte er oft die U-Bahn. Er folgte den Frauen, verwickelte sie in Gespräche und versuchte, sie zu küssen. Insgesamt soll er sich an neun Frauen vergangen haben: Die Anklage listet sechs Vergewaltigungen auf, wobei es in drei Fällen beim Versuch blieb. In drei Fällen spricht die Staatsanwaltschaft zumindest von sexueller Belästigung. Der zweifache Familienvater soll dabei sehr brutal vorgegangen sein und seinen Opfern auch Bargeld und Mobiltelefone abgenommen haben..... 

Bei einem Opfer, einer Gymnasiastin, die zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt war, trat nicht nur eine posttraumatische Störung auf, sie unternahm auch einen Suizid-Versuch und musste die Schule abbrechen. Statt ihren Traumjob als Volksschullehrerin anzupeilen, absolviert sie nun eine Lehre als Sekretärin. Auch ein Traum zerplatzte dank dem Herren, der Schwierigkeiten mit Frauen hat, die nicht tun, was ein "Pascha" so will! Zwölf Jahre plus Einweisung sind sicher keine milde Strafe, aber warum wurden drei Jahre weniger als vom Gesetz vorgesehen, ausgesprochen? Gab es "Milderungsgründe"? Vielleicht die muslimische Kultur im Umgang mit Frauen? Eines ist auf alle Fälle Fakt: Es ist wie mit strahlenden Atommüll: Beides bleibt auch nach der "Entsorgung" hochgefährlich!


2 Kommentare:

  1. Ohne das Verfahren mitverfolgt zu haben, ist so ein Strafmaß schwer zu kommentieren. Nur auf Grund einer Zeitungsmeldung ist das mal gar nicht möglich.
    Wenn er nach 12 Jahren eingewiesen wird... who cares? Damit ist noch nicht mal gesagt, ob er die Anstalt je wieder lebend verlassen darf.

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  2. stimmt schon, Sebastian, aber ich frage eigentlich WAS mildernd hewertet wurde, dass nicht, schon aus Gründen der Generalprävention, die Höchststrafe verhängt wurde? Oder ob es "Milderungsgründe" wie eben die der "andere Kultur" verhinderte? Sehr kooperativ zeigte er sich jedenfalls nicht.
    Vermutlich wird er, da hast du Recht, sehr lange im Knast bleiben müssen, mehr als 12 Jahre...(hoffentlich)
    mvG

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