Montag, 16. April 2012

Das (Un-) Recht geht (nicht) vom Volk aus.....

lautet (ohne die Begriffe in den Klammern) der Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. In Artikel I des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes heißt es: "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus." 
Blanker Hohn, was sich in Deutschland und Österreich so schön anhört.
Bisherige Volksabstimmungen in Österreich:
1978 zur friedlichen Nutzung der Atomenergie: Ein knappes "NEIN" (50,5%)
Bessere "Gehirnwaschmittel" wurden 1994 von Rot-Grün-Schwarz eingesetzt: Es ging über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union. Es stimmten 66,6% mit einem "JA". (leider auch der Herausgeber, der sich von einem "vereinten Europa" mehr erwartet hat als den verstärkten Zustrom nichteuropäischer BürgerInnen und Religionsfanatikern)
Nachher? Nada, nichts! Kein Mensch wird mehr gefragt! Höchstens bei mehr oder weniger dubiosen Umfragen.......
Wenn man "Volksabstimmungen in Deutschland" sucht: Die Redaktion wurde auch auf Wikipedia nicht fündig. Bis auf jene unter der NS-Zeit. Aber vielleicht kann uns da ein(e) Leser(in) besser aufklären?
Übrigens: Die Schlagzeile zu dem Text ist je nach "Geschmack" manipulierbar. Eigentlich wie wir alle...







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