und da kann es schon passieren, mal ein kleines Mädchen zu vergewaltigen und abzumurksen! Das war die "Overtüre", nun die harten Fakten: Nach 25 Jahren wurde nun der Sexual-Mord an der kleinen Christina in Deutschland (am 27. November 1987) geklärt, Dank eines (sehr spät durchgeführten) DNA-Abgleichs....
Warum zu spät? Er gehörte schon damals zu den Verdächtigen.
....Bereits kurz nach der Tat belastete ein Zeuge Thomas O. Damaliger Leiter der Mordkommission war Horst Kuhn (75), gegenüber BILD.de sagte er: „Wir konnten ihn zur Tatzeit einfach nicht an den Tatort bringen.“....
Kaum zu glauben: Erst nach 25 Jahren kommt man auf die Idee eines DNA-Vergleichs! Nun lese ich auf BILD.de gleich auch die Milderungssgründe für die Verteidignung:
...Der mutmaßliche Täter sagte nach seiner Festnahme aus, er habe das Kind getötet, um den Missbrauch zu vertuschen. Mehr als 25 Jahre wurde ihm die Tat nicht nachgewiesen. Er heiratete, blieb in Osnabrück leben und wahrte für sein Umfeld den Schein einer heilen Welt. Kommissar Uwe Hollmann: „Es handelte sich nach außen hin um einen freundlichen Menschen.“....weiterlesen
Da der "nette, unauffällige, freundliche und natürlich mutmaßliche" 45jährige Mörder von "nebenan", der die Tat als Jugendlicher (mit 20 Jahren ja fast noch ein "Kind") begangen hatte, wird nach dem "verständnisvolleren" Jugendstrafrecht abgeurteilt werden. Die "Höchststrafe" beträgt für solche "Kinder" maximal 10 Jahre. Durch "Milderungsgründe" kann dieser Mann mit maximal 8-9 Jahren Haft rechnen, die sich aber Dank Psychologen und "humaner Denkungsart" durch eine "Drittelung" auf 5 bzw. 6 Jahre reduzieren wird. Bei der Höchststrafe, also 10 Jahre drohen dem "freundlichen Menschen" maximal 6,5 Jahre hinter Gittern......
Warum zu spät? Er gehörte schon damals zu den Verdächtigen.
....Bereits kurz nach der Tat belastete ein Zeuge Thomas O. Damaliger Leiter der Mordkommission war Horst Kuhn (75), gegenüber BILD.de sagte er: „Wir konnten ihn zur Tatzeit einfach nicht an den Tatort bringen.“....
Kaum zu glauben: Erst nach 25 Jahren kommt man auf die Idee eines DNA-Vergleichs! Nun lese ich auf BILD.de gleich auch die Milderungssgründe für die Verteidignung:
...Der mutmaßliche Täter sagte nach seiner Festnahme aus, er habe das Kind getötet, um den Missbrauch zu vertuschen. Mehr als 25 Jahre wurde ihm die Tat nicht nachgewiesen. Er heiratete, blieb in Osnabrück leben und wahrte für sein Umfeld den Schein einer heilen Welt. Kommissar Uwe Hollmann: „Es handelte sich nach außen hin um einen freundlichen Menschen.“....weiterlesen
Da der "nette, unauffällige, freundliche und natürlich mutmaßliche" 45jährige Mörder von "nebenan", der die Tat als Jugendlicher (mit 20 Jahren ja fast noch ein "Kind") begangen hatte, wird nach dem "verständnisvolleren" Jugendstrafrecht abgeurteilt werden. Die "Höchststrafe" beträgt für solche "Kinder" maximal 10 Jahre. Durch "Milderungsgründe" kann dieser Mann mit maximal 8-9 Jahren Haft rechnen, die sich aber Dank Psychologen und "humaner Denkungsart" durch eine "Drittelung" auf 5 bzw. 6 Jahre reduzieren wird. Bei der Höchststrafe, also 10 Jahre drohen dem "freundlichen Menschen" maximal 6,5 Jahre hinter Gittern......