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Sonntag, 3. Mai 2015

Gedanken über brutale Nachwuchsverbrecher (Verbrecher, nicht Gauner!)

In Österreich und auch Deutschland sind Jugendliche ab 14 Strafmündig. Das "Schonalter" mir halbierten Strafrahmen und angenehmeren Haftbedingungen, gilt leider auch bei Mord und Totschlag, bis zur Erreichung des 21 Lebensjahres. Bei raffinierten, relativ jung aussehenden Ausländern, die ihre Papiere oft rechtzeitig "entsorgt" haben, wird das Alter oft nur geschätzt....
Hier einige Beispiele zu dem Thema jugendliche Straftäter: (Quelle: Wikipedia)

Vereinigtes Königreich[Bearbeiten]

In Großbritannien gelten Kinder ab dem 10. Lebensjahr als strafmündig. Bis 1998 galt jedoch für 10- bis 14-Jährige eine widerlegbare Vermutung der fehlenden Strafmündigkeit (Doli incapax).

Vereinigte Staaten[Bearbeiten]

In den Vereinigten Staaten unterscheiden sich die Regelungen über den Beginn der Strafmündigkeit von Bundesstaat zu Bundesstaat. Nur 15 Staaten haben Gesetze verabschiedet, in denen der Beginn der Strafmündigkeit explizit festgelegt wird (je nach Bundesstaat zwischen der Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres). In den übrigen Staaten gibt es keine entsprechenden Gesetze; stattdessen wird dort das Common Law zugrundegelegt, das davon ausgeht, dass bei Kindern zwischen 7 und 14 Jahren Verantwortungsfähigkeit zwar noch nicht vorausgesetzt werden kann, dass sie aber dennoch zur Verantwortung gezogen werden dürfen.[4] Das Alter der Strafmündigkeit auf Bundesebene ist das 10. Lebensjahr.
Beim Höchstalter besteht eine größere Ähnlichkeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten, da sie das Jugendstrafsystem in allen Fällen uneingeschränkt für Jugendliche bis 18 Jahre anwenden, wobei in einigen Ländern jedoch die Möglichkeit besteht, diese Regelung - in unterschiedlichem Maße und je nach Fall - auf Jugendliche bis 21 Jahre auszuweiten (Deutschland, Griechenland, Italien, die Niederlande, Österreich und Portugal). Beim Mindestalter sind die Unter- schiede der Strafmündigkeit augenfälliger: 7 Jahre in Irland; 8 Jahre in Schottland und Griechenland; 10 Jahre in England, Wales und Frankreich; 12 Jahre in den Niederlanden und Portugal; 13 Jahre in Polen; 14 Jahre in Österreich, Estland, Deutschland, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Slowenien und Spanien; 15 Jahre in der Tschechischen Republik, Dänemark, Finnland, der Slowakei und Schweden und 16 Jahre in Belgien. Es sollte jedoch bedacht werden, dass es sich bei den vorgesehenen Sanktionen für die Altersspanne zwischen 7 und 13-15 Jahren in den meisten Fällen nicht um Strafmaßnahmen im eigentlichen Sinne handelt bzw. sie stärker auf Freiwilligkeit beruhen als die Sanktionen für Jugendliche zwischen der genannten Altersspanne und 18-21 Jahren und sie die Unterbringung in Anstalten des geschlossenen Vollzugs in vielen Fällen völlig ausschließen.

Dienstag, 6. März 2012

1992 hatte der Herausgeber eine Gesetzesänderung vorgeschlagen...

privat:ⓒFreddy Rabak


...die nun in Deutschland umgesetzt wird! In meiner wöchentlichen Kolumne im "WIE-WO" (Wiener Wochenblatt, Herausgeber der vor wenigen Tagen verstorbene Lebemann Viktor "Vickerl" Hennemann) forderte ich schon vor zwei Jahrzehnten den "Warnschuss-Knast" als Schocktherapie für Nachwuchsverbrecher und stehe heute noch dazu. 
Wie kommen Opfer dazu oft wochenlang im Spital zu liegen während der oder die jugendlichen Täter vor ihren Freunden mit ihrem "Mut", "Stärke", Brutalität und "Männlichkeit" prahlen? Nur Bewährungsstrafen bei Gewaltdelikten verpuffen....
Damals "wagte" ich nur einen Tag zur Debatte zu stellen, aber als Beispiel wurde ein Moped-Dieb gewählt. Es war halt noch die "gute, alte Zeit" mit weniger Gewalt auf den Straßen und sehr selten auf U-Bahnhöfen. Da lagen die heutigen Schläger noch in angeschissenen Windeln.... 


Mittwoch, 27. April 2011

Darf es ein bisschen Knast mehr sein, lieber Totschläger in Ausbildung?


Härtere Strafen gegen JugendgewaltCDU ruft nach "Warnschussarrest"

Die CDU reagiert mit altbekannten Reflexen auf den jüngsten Fall von Jugendgewalt in einem Berliner U-Bahnhof. Innenexperte Bosbach will das Projekt "Warnschussarrest" vorantreiben. Dazu soll es bald einen Gesetzentwurf geben. Grüne und Polizei mahnen dagegen mehr Sicherheitspräsenz an. (Quelle:n-tv.de)
Diesen "nostalgischen" Artikel "Schocktherapie für Nachwuchsverbrecher" verfasste ich im Jahre 1992 für das (inzwischen nicht mehr existente) "WieWo" (Wiener Wochenblatt von Herausgeber, dem nunmehrigen "King of Swing", und Schauspieler in dem preisgekrönten Streifen des österreichischen Regisseurs Ulrich Seidl: "Hundstage": Victor "Wickerl" Hennemann)Heute scheint diese Forderung wieder aktuell zu werden....und ich stehe auch heute noch dazu, entgegen jenen, die auf Uni´s oder Ministerien irgend einen Schwachsinn (laut Statistiken) verzapfen: Mir hätte so eine Maßnahme nach meiner ersten Straftat geholfen...und nicht nur mir!


Der "Strichfilosof" im neuen NEWS:

Ganze Story auf   NEWS.at Quelle: BoD.de Über das Buch Die ungewöhnliche Biografie eines nicht alltäglichen Autors,...

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