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Kaum zu glauben, was ich im Tagesspiegel gelesen habe: Ein Gutachter hält den Dealer für mindestens 21, der behauptet aber 13 zu sein....
Natürlich hatte der "arme Bub" aus dem Libanon keine Papiere (und kane Lire) und das "haute ihn nicht vire" (frei nach Reinhard Fendrich`s Hit "Strada del Sole" ins Hochdeutsche übersetzt: ich habe keine Lire und keine Papiere, das bringt mich nicht nach vorne)
u.a. zu lesen:
Vor Gericht schwand die Bedeutung des Gutachtens in wenigen Minuten. „Ich bin im Jahre 1993 geboren“, behauptete der Dealer. Mit 14 Jahren ist ein Täter strafmündig, bis 18 ein Jugendlicher, von 18 bis 21 Jahren müssen die Richter entscheiden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt. Das Gutachten habe nicht alle Punkte berücksichtigt, die für die Untersuchung angeregt worden waren, gab nun die Staatsanwältin zu bedenken. „Auf mich wirkt er auch jünger als 21“, fand sie. Der schlanke Hassan El-F. hörte still zu.
Die Richterin verkündete schließlich: Nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ sei davon auszugehen, dass er 17 Jahre alt ist. Das Gutachten schließe lediglich definitiv aus, dass er 1997 geboren und damit erst 13 Jahre alt ist. Für die Richtigkeit seiner neuesten Altersangaben spreche sein jugendliches Erscheinungsbild. Die Öffentlichkeit musste den Saal verlassen, denn ein 17-Jähriger hat Anspruch auf deren Ausschluss.
Hört, hört: Wozu dann einen von Steuergeldern bezahlten "Sachverständigen" beschäftigen, wenn das arme Dealerchen von der Staatsanwältin auch "geschätzt" werden kann..? Auf die Art "Daumen mal Pi". noch ein kleiner Auszug dieser Farce:
Hassan El-F. war der Polizei erstmals im Juni 2009 aufgefallen. Bis Juli 2010 soll er an U-Bahnhöfen in Kreuzberg und Neukölln mit Heroin, Kokain und Cannabis gehandelt haben. In zwei Fällen wehrte er sich gegen Beamte, die ihm Drogen abnehmen wollten. Dabei war er einmal mit einem Schlagring und mit Reizgas bewaffnet. Nach jeder Festnahme war der vermeintlich strafunmündige Dealer von der Polizei in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen abgeliefert worden. Meist verschwand er am selben Tag. Weil ihn die Drogenfahnder auf mindestens 18 Jahre schätzten, forderten sie eine Altersbestimmung. Im Prozess soll sich El-F., der derzeit in Obhut des Jugendamtes steht, geständig gezeigt haben. Er wurde vom Gericht für die nächsten zwei Jahre auch einem Bewährungshelfer unterstellt.
Vor Gericht "einigte" man sich dann, wie auf einem orientalischen Markt. Aber ohne Fez auf dem weisen Köpfchen, schließlich auf smarte 17.
Jeder ist scheinbar zufrieden, der Dealer natürlich am meisten: Nach drei Monaten U-Haft kommt er mit einer Bewährungsstrafe davon...