Quelle: Oe24.at
Dieser ach so unglückliche Mann meinte zu seiner Tat:
"I war so in Rage, dass i mi nimmer z'ruckhalten hab können."
"Sie habe ihn ja immer so gequält", meinte der in Selbstmitleid badende Angeklagte. Scheinbar hatten die Geschworenen so etwas wie Verständnis mit dem Schläger und verurteilten den Mann, der aus Zorn eine Pizza-Speisekarte nicht zu finden und seine Mutter beschuldigte sie verlegt zu haben (ist ja für jeden, der Hunger hat, nachzuvollziehen.
Auch Geschworne hatten sicher schon Appetit auf eine Pizza verurteilten den Totschläger (die Frau ist eigentlich tot, obwohl sie atmet) wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen zu acht Jahren Haft. Die Anklage wegen versuchten Mordes wurde mit sechs zu zwei Stimmen verneint.
Der ANTRAG AUF EINWEISUNG IN EINE ANSTALT FÜR GEISTIG ABNORME TÄTER wurde abgewiesen! Er soll doch noch eine Chance bekommen, die zwanzigste Vorstrafe als "rundes Jubiläum" zu erreichen.
Er hatte ja auch erst 16 Vorstrafen, und was sang einst Peter Kraus?
"Mit siebzehn fängt das Leben erst an"
Der Staatsanwalt legte gegen das Urteil Nichtigkeit und Berufung ein...