Dienstag, 17. Mai 2011

Mutter ins Wachkoma prügeln? Scheinbar nicht so schlimm....

Ein 37-jähriger Mann, der am 30 Juli 2010 seine 65 Jahre alte Mutter ins Koma geprügelt hatte, ist am Montag im Wiener Straflandesgericht wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen zu acht Jahren Haft verurteilt wurden. Die Anklage wegen versuchten Mordes wurde mit sechs zu zwei Stimmen verneint. Auch dem Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wurde nicht folge geleistet.
Quelle: Oe24.at


Dieser ach so unglückliche Mann meinte zu seiner Tat:

"I war so in Rage, dass i mi nimmer z'ruckhalten hab können."

"Sie habe ihn ja immer so gequält", meinte der in Selbstmitleid badende Angeklagte.  Scheinbar hatten die Geschworenen so etwas wie Verständnis mit dem Schläger und  verurteilten den Mann, der aus Zorn eine Pizza-Speisekarte nicht zu finden und seine Mutter beschuldigte sie verlegt zu haben (ist ja für jeden, der Hunger hat, nachzuvollziehen. 
Auch Geschworne hatten sicher schon Appetit auf eine Pizza verurteilten den Totschläger (die Frau ist eigentlich tot, obwohl sie atmet)  wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen zu acht Jahren Haft. Die Anklage wegen versuchten Mordes wurde mit sechs zu zwei Stimmen verneint.
Der ANTRAG AUF EINWEISUNG IN EINE ANSTALT FÜR GEISTIG ABNORME TÄTER wurde abgewiesen! Er soll doch noch eine Chance bekommen, die zwanzigste Vorstrafe als "rundes Jubiläum" zu erreichen. 
Er hatte ja auch erst 16 Vorstrafen, und was sang einst Peter Kraus?
"Mit siebzehn fängt das Leben erst an"
Der Staatsanwalt legte gegen das Urteil Nichtigkeit und Berufung ein...

1 Kommentar:

  1. Unfassbar: Die Laien waren schlauer als der Sachverständige!
    Der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer empfahl bei seiner Erklärung, den Angeklagten im Fall eines Schuldspruchs zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen, wo er nach Verbüßung seiner Strafe grundsätzlich weiter unbefristet angehalten werden könne. Dantendorfer bescheinigte dem 37-Jährigen eine "emotional instabile Persönlichkeitsstörung mit dissozialen Anteilen". Die Geschworenen leisteten dem Antrag auf Unterbringung in eine geschlossene Anstalt allerdings überraschenderweise nicht Folge.
    KRONE.at

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