Sollte man Mitleid mit einem (vermutlichen) Frauenmörder aus Gambia haben, der in erster Instanz zu lebenslänglich verurteilt wurde?
Da lese ich auf eine online-Plattform (wo man ein Bild des Opfers veröffentlichte, wo sie mit einer Flasche in der Hand abgebildet ist, u.a. folgendes (rot markiert):
Hat er auch tatsachlich das getan, was ihm vorgeworfen wurde? Die Beweise sprechen eindeutig dafür. Aber es gibt ja auch Tricks, derer sich viele Mörder, Totschläger und ihre Anwälte "bedienen": Unzurechnungsfähigkeit oder eingeschränkte Schuldfähigkeit) Er bestreitet die Tat, wie es die Anklage formuliert, vehement bis zum Schluss und wird es weiter. tun Seine Top-Anwältin und Tierschutz-Aktivistin Dr. Astrid Wagner meinte, es hätte sich vermutlich um einen Unglücksfall beim Sex gehandelt, er könnte doch die Frau einfach zu fest gegen die Matratze gedrückt, oder in der Not-Geilheit ein bisserl zu stark gewürgt haben und ist nachher in Panik geflohen. Danach hätte er das Geschehnis komplett verdrängt, der arme Täter. "Eine mögliche und auch denkbare Vorgansweise", meint der "Plattform-Experte". Pikanterie am Rande. In der Online-Plattform findet der "Experte" u.a. auch: .... Dann wäre es ein Unfall mit tödlichem Ausgang (nicht weniger tragisch für das Opfer) und kein vorsätzlicher Mord, der mit der Höchststrafe geahndet wird....
Da lese ich auf eine online-Plattform (wo man ein Bild des Opfers veröffentlichte, wo sie mit einer Flasche in der Hand abgebildet ist, u.a. folgendes (rot markiert):
Hat er auch tatsachlich das getan, was ihm vorgeworfen wurde? Die Beweise sprechen eindeutig dafür. Aber es gibt ja auch Tricks, derer sich viele Mörder, Totschläger und ihre Anwälte "bedienen": Unzurechnungsfähigkeit oder eingeschränkte Schuldfähigkeit) Er bestreitet die Tat, wie es die Anklage formuliert, vehement bis zum Schluss und wird es weiter. tun Seine Top-Anwältin und Tierschutz-Aktivistin Dr. Astrid Wagner meinte, es hätte sich vermutlich um einen Unglücksfall beim Sex gehandelt, er könnte doch die Frau einfach zu fest gegen die Matratze gedrückt, oder in der Not-Geilheit ein bisserl zu stark gewürgt haben und ist nachher in Panik geflohen. Danach hätte er das Geschehnis komplett verdrängt, der arme Täter. "Eine mögliche und auch denkbare Vorgansweise", meint der "Plattform-Experte". Pikanterie am Rande. In der Online-Plattform findet der "Experte" u.a. auch: .... Dann wäre es ein Unfall mit tödlichem Ausgang (nicht weniger tragisch für das Opfer) und kein vorsätzlicher Mord, der mit der Höchststrafe geahndet wird....
In dem Fall des scheinbar "traumatisierten Flüchtlings" hat sie sogar ein "Privatgutachten" von einem Psychotherapeuten erstellen lassen, (So nebenbei: Der Job als Psychotherapeut erfordert übrigens nicht einmal zwingend ein (Medizin-) Studium) In dem der mutmassliche Täter natürlich nicht einmal weiß, warum er plötzlich als Mörder vor Gericht steht...
Ich frage mich, sauch o nebenbei, wer die horrenden Anwaltskosten (vor einem Schwurgericht plus "Gutachten") bezahlt hat? Der "negerante" Gambier? Natürlich könnte der Fall auch als "PR-Gag" einer aufstrebenden Anwältin gesehen werden, wie es einige (viele?) aufgebrachte User auf anderen FB-Seiten und Forenmehr oder weniger wütend meinen und behaupten....? Der typische Fall, wenn Täter zu Opfern werden, meinten auch viele....
Ich vermute dass diese Vorgangsweise eigentlich unter vielen Anwälten, die "Top-", "Promi-" oder "Star-Anwalt" werden wollen, (oder auch schon sind) der Fall ist. Hauptsache, man steht wieder öfters in den Medien....auch nach der Hauptverhandlung!
Aber letztendlich haben sie ja Recht. Leise treten hilft nicht und jeder Rechtsanwalt will auch leben. Sogar schlechte ;-) Aber wie gesagt: Vorsicht bei "Staranwälten", die keine sind....googeln kann helfen!
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