Samstag, 29. September 2012

(Oberschlaue oder "ganz liebe") Kinderlein kommen in der Werbung....

Filmen, Shows oder diversen "Star"-Veranstaltungen bei etwas belämmerten Konsumenten fast immer gut an ("Jössasna*, wie lieb") Nun klagte eine ELFJÄHRIGE Muslima ihr (Un-) "Recht" auf Befreiung vom Schwimmunterricht erfolglos ein. (Sie ist inzwischen schon zwölf, also in manchen arabischen Ländern schon längst im "heiratsfähigen" Alter. Da badet man doch akkurat nicht mit fremden, kleinen Jungs) Natürlich hat das Mädchen für die Kosten der Klage ihr Taschengeld geopfert und selbstverständlich ging dieses Spektakel vor Gericht nicht auf ein emsiges Betreiben einer moslemischen Gruppierung oder ihrer Eltern aus. (Pardon, ich meinte den Vater) Ich bin fast schon entzückt, wenn ich lese wie ein kleines Mädchen schon auf Kopftuch und Verhüllung "steht"......  
"Leider" klatschten die Richter nicht entzückt in die Hände, wollten auch keine Zugabe, sondern wiesen die Klage ab. Mehr auf der HP von "n-tv":
 Muslime beim Schwimmunterricht

Ein Burkini ist zumutbar

Ein elf Jahre altes Mädchen will sich aus religiösen Gründen vom gemischten Schwimmunterricht befreien lassen. Als das nicht gelingt, klagt die Muslima mehrmals vergeblich. Das hessische Verwaltungsgericht schlägt ihr jetzt vor, einen Ganzkörperbadeanzug zu tragen, statt sich dem Unterricht zu verweigern.Da fällt mir noch ähnliches ein, denn die Frage "wer soll das bezahlen, wer hat so viel Geld"? stellte das Magazin schon einmal:Eine "Klage" gegen Kontrollen der Polizei. Und wer hat...*Ausruf. Drückt Erstaunen, Erschrecken oder auch Entzücken aus und war in den Wiener Vorstädten "beheimatet", bevor es auf die Bundesländer übergriff. Grenzüberschreitend bekannt wurde "Jössasna" durch Georg Danzer: "Jössasna, wos mocht a Nockata im Hawelka" 

1 Kommentar:

  1. Geklagt hatte natürlich nicht die Elfjährige, sondern ihr bärtiger Papi auf Befehl der Moschee. Inzwischen ist das Mädchen 12, war seither nie beim Schwimmen, und wenn sie sich weiterhin auf Befehl ihres islamischen Vaters weigert, am Schwimmen teilzunehmen, was tut die Schule oder der Staat Hessen dann? Wie vergangene Fälle gezeigt haben – nichts! Außerdem kommt sie in die Pubertät, und da gelten wieder andere Schwimm-Gesetze für “deutsche” Mohammederinnen!

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