Filmen, Shows oder diversen "Star"-Veranstaltungen bei etwas belämmerten Konsumenten fast immer gut an ("Jössasna*, wie lieb") Nun klagte eine ELFJÄHRIGE Muslima ihr (Un-) "Recht" auf Befreiung vom Schwimmunterricht erfolglos ein. (Sie ist inzwischen schon zwölf, also in manchen arabischen Ländern schon längst im "heiratsfähigen" Alter. Da badet man doch akkurat nicht mit fremden, kleinen Jungs) Natürlich hat das Mädchen für die Kosten der Klage ihr Taschengeld geopfert und selbstverständlich ging dieses Spektakel vor Gericht nicht auf ein emsiges Betreiben einer moslemischen Gruppierung oder ihrer Eltern aus. (Pardon, ich meinte den Vater) Ich bin fast schon entzückt, wenn ich lese wie ein kleines Mädchen schon auf Kopftuch und Verhüllung "steht"......
"Leider" klatschten die Richter nicht entzückt in die Hände, wollten auch keine Zugabe, sondern wiesen die Klage ab. Mehr auf der HP von "n-tv":
Muslime beim Schwimmunterricht
Geklagt hatte natürlich nicht die Elfjährige, sondern ihr bärtiger Papi auf Befehl der Moschee. Inzwischen ist das Mädchen 12, war seither nie beim Schwimmen, und wenn sie sich weiterhin auf Befehl ihres islamischen Vaters weigert, am Schwimmen teilzunehmen, was tut die Schule oder der Staat Hessen dann? Wie vergangene Fälle gezeigt haben – nichts! Außerdem kommt sie in die Pubertät, und da gelten wieder andere Schwimm-Gesetze für “deutsche” Mohammederinnen!
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