Dienstag, 17. April 2012

Es gibt "solche Massenmörder" und jene "Massenmörder"..

Anders Breivik steht zu Recht als "eiskalter, gefühlsloser, zynischer" Massenmörder vor Gericht. Die zu erwartende Strafe wird zu gering sein, wie auch bei "einfachen" Mördern im "humanen" Europa...
Aber was ist mit jenen Massenmördern, die aus politisch taktischen oder wirtschaftlichen Gründen hofiert werden (und wurden)? Sieger, die sich z.B. nie für die Atombombenabwürfe über ein bereits geschlagenes Japan vor Gericht verantworten mussten...
Oder was geschah mit den viel zu vielen Massenmördern der NS-Zeit? Nazi-Größen verhalf nicht nur der Vatikan oder diverse Geheimdienste zur Flucht. Auch so manche Regierung war sehr kooperativ mit Massenmördern. Ohne jemals wegen Beihilfe angeklagt zu werden. Und jene, die gefasst wurden?  
Wenige wurden hingerichtet. Im Vergleich wenige Nazi-Schergen fassten (im Vergleich geringe) Haftstrafen aus, die fast keiner bis zum Ende absitzen musste. Doch die breite Masse der Massenmörder vor Gericht versteckte sich hinter dem Begriff "Befehlsnotstand" und wurden freigesprochen....
Österreich war fast ein Vorzeigemodell für diese Art (Kunst?) von "Rechtsprechung". Saßen doch gleich wieder (oft) die gleichen Richter und Staatsanwälte, die noch vor kurzem unter dem Hakenkreuz für Todesurteile verantwortlich waren, nun unter dem Wappen der (Bundes-) Republik und verkündeten weiter "Urteile im Namen des Volkes"... 
Zurück zu Breivik. Der faselt etwas von "Notwehr" und ich als Privatperson möchte nur für jeden, der diese Formulierung hinter vorgehaltener Hand teilt oder nur dazu nickt, einen Euro bekommen....
Dabei steht hinter allen derartigen Wahnsinnstaten eine schwachsinnige Ideologie, wie auch bei Terroristen, die im Namen einer Religion oder Ideologie (zwei Begriffe, die eigentlich vielfach schon einem verschmolzen sind) zu Massenmördern werden. Doch letztere sind schon Alltag, politisches Werkzeug und kaum noch Schlagzeilen wert.... 
Juristisch ebenfalls auffällig bei dem Verfahren: 
Bei Breivik greift scheinbar keine Unschuldsvermutung (Aber er könnte ja geisteskrank sein, wie eines der beiden Gutachten aussagt, und müsste in diesem Fall freigesprochen, und in eine Anstalt eingewiesen werden). Doch kein "tüchtiger" Rechtsanwalt verklagt Medien, oder "mahnt" gnadenlos ab, wie es bei "normalen" Schlagzeilen-Morden immer wieder zu beobachten war und auch ist. Übrigens auch bei geständigen MörderInnen.... 
Wir sind noch nicht ganz aus kristallklaren Glas, nun werden wir es. Dank diesem Verfahren und einer EU, die eigentlich auch angeklagt gehört....
Das sind nur Gedanken zu dem Fall, keine Schlussfolgerungen..

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