Mittwoch, 11. Januar 2012

Geduld muss man haben, vielleicht sogar zwischen 16-20 Jahre...


"Eis-Lady" wurde Baby abgenommen

Estibaliz C. hat einen Buben bekommen. Das Kind wird bei seinem Vater aufwachsen.


Da bringt eine junge Frau, der zwei Morde vorgeworfen werden (..und der auch die Unschuldsvermutung zusteht) ein Kind zur Welt und die Justiz nimmt ihr das Kind weg.
Finde ich persönlich richtig, denn wer sollte die Verantwortung übernehmen, wenn die Frau, die ihre Verteidigungstaktik auf psychische Probleme aufbaut, vielleicht durchdreht? Es ist nicht nur beim Lotto "alles möglich"...
Anwalt "Rudi" Rudolf Mayer (ich hatte schon das "Vergnügen" von ihm vertreten zu werden und war sehr zufrieden) ist ein schlauer Fuchs und noch besser in Form, wenn bereits ein Geständnis vorliegt und (oder) eine hohe Strafe droht...
In dem Verfahren (wie auch bei anderen Kapitalverbrechen) kann fast nur mehr ein psychiatrisches Gutachten zu einem milderen Urteil und angenehmeren Haftbedingungen "verhelfen".... 
Nun will jedenfalls der vermutliche Vater (auch hier soll die "Unschuldsvermutung" greifen) das Baby alleine großziehen und auch die Mutter im Gefängnis heiraten. Sollte das Urteil Lebenslang lauten, hat die gebürtige Spanierin trotzdem eine gute Chance nach 15 Jahren freizukommen (wie auch der Serienkiller Jack Unterweger, für den sich bekanntlich viele Prominente, "Intellektuelle" und Künstler, für seine vorzeitige Entlassung einsetzten. Schließlich galt Jack als "Mords-Talent"! Manche Sympathisanten des Frauenmörder waren sogar sehr prominent, wie Literatur-Nobelpreisträgerin Elfriede Jelinek.... 
Da aber bei der "Eis-Lady" zwei Opfer in der Anklageschrift angeführt werden, könnte es etwas schwieriger mit der Mindestdauer der Strafe, die früher mit dem Tode endete, werden. (Die Haftdauer war früher auch auf der "Kopftafel" an der Zelle angebracht: Strafende Tod) Besonders dann, wenn das psychiatrische Gutachten nicht dementsprechend ausfällt....
Dann könnte das "Ice-Girl" (hört sich doch gleich viel besser an?) und ihr künftiger Gatte ihre Hochzeitsnacht in Freiheit vielleicht erst in zwanzig Jahren oder später (aber doch) "nachholen". Bumsen werden die beiden "schon" nach "einigen" Jahren auch im Knast  können....wenn seine Vorsätze auch Bestand haben.
Quelle der Schlagzeile: http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/Doppelmord-in-Wien-Eis-Lady-hat-ihr-Kind-bekommen/52400668

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