Dienstag, 27. Dezember 2011

Deutsche Justiz, gut für einen Witz,

...über den aber nur einer lachen kann: Der verurteilte Täter! Da gibt die Justiz einem Vergewaltiger eine zweite Chance! Der nützte sie tatsächlich, nämlich zur Flucht! (In der Freiheit ist es auch leichter neue Opfer zu finden....) und knapp vier Jahre sind auch kein Honiglecken, die tritt kaum wer freiwillig an! Aber lesen Sie den Screen (hier ohne Foto) aus der BILD:
Verurteilter Kinderschänder auf der Flucht

Der Missbrauchs-Skandal von Fluterschen: Detlef S. missbraucht und vergewaltigt seine Tochter, seine Stieftochter und seinen Stiefsohn 162 Mal. Seine minderjährigen Töchter zwingt er zur Prostitution. Ein Freier: Sevket A. (64). Er ist auf der Flucht!
Koblenz – Sevket A. wurde im August wegen Missbrauchs und Vergewaltigung einer Minderjährigen zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Seit Wochen sollte der Kinderschänder hinter Gittern sitzen. Doch A. erschien nicht zum Haftantritt, ist seit November auf der Flucht.
Jetzt fahndet die Polizei international nach dem ehemaligen Dönerbuden-Besitzer. Der Verdacht: A. hat sich in seine türkische Heimat abgesetzt.
Eine Justiz-Panne, die fassungslos macht. A. musste als verurteilter Kinderschänder nicht sofort ins Gefängnis. Die Begründung der Staatsanwaltschaft: Bei ihm bestehe keine Fluchtgefahr.
Ein Irrtum mit fatalen Folgen. Denn selbst wenn Sevket A. in seiner türkischen Heimat gefasst wird, ist es fraglich, ob er in Deutschland seine Strafe antreten wird.
„Die Türkei liefert ihre Staatsangehörigen nicht aus“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Hund der „Rhein-Zeitung“. 
Sevket A. hatte im Prozess seine Gräuel-Taten gestanden. Auch Detlef S. war geständig. Der Haupttäter zeugte mit seiner Stieftochter acht Kinder. S. wurde zu vierzehneinhalb Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Quelle und Bericht samt Foto von BILD.de
Diesem Artikel ist kaum etwas beizufügen, denn hier wird nicht nach Ausreden gesucht. Aber wie erwähnt "kaum", denn mir fiel doch einiges auf:
Das Wort "Irrtum" hätte besser durch Blödheit oder Ahnungslosigkeit ersetzt werden sollen und die "Justiz-Panne" hätte man eher als Crash bezeichnen sollen! 
PS: Wenn ein Arzt einen Irrtum begeht, muss er sich vor Gericht verantworten! Was ist mit Psychologen, Sachverständige, Staatsanwälte und Richter?

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