screen: derstandard.at |
Meine Person, ohne religiöses Bekenntnis und überzeugter Agnostiker mit Hang zum Atheismus, will diese Besuche nicht mehr mitfinanzieren!
Bei Fragen der (Stammzellen)Forschung, Sexualität und Fragen der Ethik meine ich: Das öffentliche, klerikale Maul verkleben!
Weg mit den Dauer-Gehirnwäsche-Sendungen mit Werbe-Charakter in Radio oder TV, die mit Gebühren von Mitgliedern aller Religionen und auch Konfessionslosen auch finanziert werden!
Ein Aus für willkürliche, (oft von Richtern persönlich abhängige pro oder Kontra Einstellung) gerichtliche Strafverfolgungen für sogenannte "Verhetzung" & "Herabwürdigung religiöser Lehren"
Ein kleiner Auszug aus dem "derstandard" - Artikel:
....der ORF bleibt vom Kirchenvolksbegehren nicht unberührt. Dieser sei per Vertrag gezwungen, ausführliche Religionssendungen auszustrahlen, so die Plattform. Diese seien "vatikannahe Belangsendungen" und würden aus Mitteln der Allgemeinheit bezahlt. Kirchenvertreter hätten außerdem einen eigenen Sitz im stiftungs- und Publikumsrat....
"Radio Schwachsinn" meint: Auch die UEFA und FIFA sollte (wurde auf dieser Seite schon oft gefordert) ein Zeichen setzen: "Tief-Gelb" für religiöse Gesten auf dem Spielfeld! Trikot ausziehen wird mit Gelb bestraft, das "Kreuz schlagen" nicht...
Wer in die Kirche gehen will, soll Eintritt zahlen! Auch die "Zwangstaufe" von Babys sollte endlich abgeschafft werden!
Der Verein soll sich nur in seinen "Vereinslokalen" treffen und sich durch Spenden selbst finanzieren!
Ein Gesetzestext, der einer Demokratie unwürdig ist:
"Verhetzung" (Par. 283 StGB): "(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen. (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht."
"Herabwürdigung religiöser Lehren" (Par. 188 StGB): "Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen." (Quelle: ORF.at)
Die Jesus-Saga oder sind sie noch immer zahlendes Mitglied bei dem Verein, wo Männer Kittel tragen?
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Bitte die Netiquette einhalten und keine Hasstiraden oder Schimpfwörter posten. DANKE!