Österreichs echte Schwerarbeiter bekommen mindestens 25 Euro mehr ausbezahlt. Natürlich 14x im Jahr! Das ewige und strapazierende am Schreibtisch hocken, die immer wieder anstrengenden Tätigkeiten wie Schubladen öffnen, Zeitungen umblättern, Computer ein und ausschalten, gehört gebührend belohnt!
Ich bin echt beruhigt, meint ihr "Staatsdiener" Freddy Rabak und hofft, mit meinem tanken, rauchen, einkaufen, noch mehr dazu beitragen zu dürfen, damit die "Herrschaften" mit mehr Elan und Frische in die frühe Pension gehen können....
*kopfschüttel*
AntwortenLöschenKopfschütteln! fast hätte ich das vergessen: Auch mit diese Tätigkeit sind die Beamten fast schon überfordert! ;-)
AntwortenLöschenIch würde ja für ein leistungsgerechtes Gehalt für Beamte plädieren. Allerdings hätte dieses einen Schönheitsfehler. So mancher Staats- und Gemeindediener müßte sich monatlich einen Kleinkredit aufnehmen müssen, um im Amt bleiben zu dürfen.
AntwortenLöschenLG
Erich
Im Mittelalter hat man z.B. Bäckern, die zu kleine Semmeln gebacken haben, in einen Käfig gesperrt und öffentlich im Fluss untergetaucht. Das Strafmass wurde bei gelobter Besserung nicht auf den Tod vollstreckt.
AntwortenLöschenIch denke mal, das wäre ein angemessenes Vorgehen bei Beamten.
MOREFLASH
HIER NOCHMAL EIN NACHTRAG DER ZWAR MITTELALTERLICH IST ABER DENNOCH SCHANDE ÜBER DENJENIGEN BRINGEN SOLL, DER SICH AN ANDEREN BEREICHERN WILL, WIE ES DIE "VIELE" BEAMTEN MACHEN:
AntwortenLöschenDer Pranger galt als häufiger Ort des Vollzugs der Ehrenstrafe.
Bekannt waren unter anderem auch
- der Bühnenpranger
- der doppelte Pranger
- das Trillhäuschen (in denen Garten-, Feld- und Marktdiebe solange gedreht wurden bis ihnen schwindelt
war und sie sich erbrachen)
- eine „Schandbude“ (in Lübeck; auf dem Dach der Butterbude am Markt wurden Marktfrevler, Preistreiber
und zänkische Frauen öffentlich ausgestellt)
- das „Narrenhäusel“ (ähnliche Form wie das Trillhäuschen, oder unter der Rathaustreppe angebracht und
für die Ausstellung von Trunkenbolden gedacht)
- die „Prechel“ (eine Art standfester Schandgeige), der „Korbpranger“ (kam seltener vor; hier saß der
Missetäter wie in einem Käfig)
Extra erwähnt werden sollte noch die „Wippe“ oder „Schupfe“. Bekannt geworden ist sie hauptsächlich durch ihre Funktion als Strafe des Bäckers der zu kleine Brote gebacken hatte. Mit Hilfe dieser besonderen Vorrichtung wurde der Verurteilte in einen Fluss (oder ein anderes Gewässer) fallengelassen. Er konnte auch mittels eines Schnellgalgens ins Wasser getaucht oder in einem besonderen Stuhl oder Korb in der Höhe festgehalten werden bis er entweder selbst ins Wasser sprang oder das tragende Seil durchtrennt wurde. Häufig wurde der Missetäter dabei verletzt, wodurch deutlich wird, wie verwaschen die Grenzen der Ehrenstrafen zu den übrigen Strafen waren.
MORFLASH