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Donnerstag, 28. April 2011

EUSSR nimmt konkretere Formen an, oder Metternich lässt grüßen!

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird heute im öst. Parlament beschlossen, auf Druck der EU.
Alles was sie tun, was sie per mail schreiben, wie viel Geld sie abheben oder ausgeben, wohin sie mit wem ein Flugzeug besteigen, alles wird gespeichert....
Hotels, Einkäufe, die Web-Seiten und von welchen Ort Sie anrufen oder welche Seiten Sie im Computer besuchen. 
Der Nachbar oder Arbeitskollege will ihnen eine auswischen (oder auch umgekehrt) und vernadert Sie anonym: Kein Problem, irgendwo werden die Schnüffler fündig. Auch wenn sie vielleicht ein Zimmer im Pfusch ausmalen ließen....
Die Bevölkerung steht einfach unter Generalverdacht! Nur jene, die "was zu sagen" haben, oder hatten, (wie Politiker) haben grünes Licht. Verdächtige wie einflussreiche Ex-Politiker können schalten und walten wie sie wollen...
Journalisten oder Ärzte, Umwelt- oder Tierschützer (wie gehabt) stehen im Regen, der aus Brüssel über Europa peitscht...

So meint die Grüne Gabriela Moser in der Debatte: "Heute soll ein neuer Teil des ÖVP-Kabinetts angelobt werden. Erste Tat: Flächendeckende Bespitzelung von Menschen. Das geht ans Mark der Grundrechte, der Menschenrechte und der Freiheitsrechte. Das wollen Sie als Verbrechensbekämpfung?" Jeder kleine Dieb könne das umgehen.,,"

Bonmot des Grünen Pilz: "wissen Sie, welches Glück Grasser und Strasser haben: Dass sie keine Tierschützer sind!"

Harald Stefan (FPÖ) "Lassen wir doch die Kirche im Dorf, wir sind nicht dafür da, irgendwelche EU-Richtlinien zu beschließen." Die Umsetzung habe außerdem mit der Richtlinie nur ganz am Rande etwas zu tun.


Westenthaler, BZÖ: Diskussion sei notwendig, damit die Menschen erfahren, was diese Bundesregierung heute vorhat. "Man stelle sich vor, die EU hat eine Richtlinie herausgegeben, bei welcher Vorratsdaten zur Terrorbekämpfung über sechs Monate gespeichert werden sollen." Die österreichische Bundesregierung starte einen Großangriff auf die Grund- und Freiheitsrechte. Weil bei jeglicher Verdacht, bei jeglicher Vernaderung auf die Telefondaten, Homepages von jedem Bürger zurück gegriffen werden könne.

Jene, die das Gesetz eigentlich treffen sollte, lachen sich ins Fäustchen. Es gibt Umwege, die jeder leicht umgehen kann, der wirklich "etwas anstellen" will. Das Gesetz dient alleine den "eingewachsenen" Staatsbürger zu überwachen und Steuern und Strafen zu kassieren, nicht um die organisierte Kriminalität zu bekämpfen....
Das bla,bla der Regierungsparteien und ihrer Chefs will ich hier gar nicht anführen, ich will heute nicht kotzen...
Da quatschen die "Experten" und Regierungschefs von "Sicherheit" im Internet und wissen, es ist Quatsch! Ich zitiere noch einmal (Quelle):
Hier herrscht zwar eine zum Teil etwas lockerere, demokratischere Diktatur als in einer "echten", wo man sich seine Peiniger per Wahlzettel nicht selbst aussuchen kann, aber auch die "Goschen (Maul) halten" muss. Im ach so "freien" Europa, wo man nicht einmal mehr rauchen, im Internet surfen, telefonieren, Geld abheben, oder einfach seine freie Meinung äußern darf. 
Auch wenn einem in Zukunft ein Muezzin auf seinem Türmchen ins Schlafzimmer schauen wird... 

Montag, 17. Januar 2011

Dreifach-Mörder: Skandal als Folge eines Skandalurteils!

...1969 erwürgte Jürgen B. seine Kneipen-Bekanntschaft Edith T. († 32) in seiner Wohnung, setzte die Leiche unter Strom, legte sie in eine Wanne. Ein Gericht verurteilte den Berliner zu 15 Jahren Gefängnis. In seinem Hafturlaub erwürgte der verurteilte Killer 1979 Ingrid J. († 29), schändete und ermordete ihren 5-jährigen Sohn. Strafe: zwölf Jahre plus Sicherungsverwahrung.
Die wurde 2007 verlängert. Jürgen B. sei stark rückfallgefährdet, urteilte damals ein Gericht. Jetzt muss der Killer trotzdem freigelassen werden. Denn: Die nachträgliche Sicherungsverwahrung verstößt laut Straßburger Urteil gegen die Menschenwürde des Kinderschänders. Grund: Die Sicherungsverwahrung ähnele den normalen Haftbedingungen zu sehr. Damit nicht genug: Als Entschädigung hat Jürgen B. auch noch das Recht auf rund 11 000 Euro Haftentschädigung – auf Kosten der Steuerzahler. ...(Quelle: BILD.de)
Skandal 1:
Schon etwas seltsam das erste Urteil gegen den Killer, (oder "ethischen Mistkübel"): Nur 15 Jahre Haft nach dem ersten Mord und Freigang nach nur ca. 10 Jahren, also nach relativ kurzer Zeit.
Nun aber der wirkliche und aktuelle Skandal:
Da tritt ein verurteilter Mörder das Vertrauen, (Freigang) das man in ihn setzte mit seinen stinkenden und amputationswürdigen Füßen und ermordet gleich zwei wehrlose Menschen. Dafür fasst er 12 Jahre (!) plus Einweisung in die Sicherheitsverwahrung (damals bis zu 10 Jahren) aus! Nach der damaliger Handhabung des Strafrechts und Adam Riese ergab das maximal 22 Jahre!
Wieso, stellt sich sicher so mancher die Frage (so wie ich) gab es nicht gleich Lebenslang (am besten in einer Jauchgrube) oder zumindest 20 Jahre samt Sicherheitsverwahrung? 12 Jahre sind und waren ein Hohn für die genormte Gesellschaft!
Nun haben die deutschen "Moralisten" und "Humanisten" den "Scherm"(ein Töpfchen für die Scheisse) auf dem Kopf, wie man in Wien zu sagen pflegt! 11.000 Taschengeld bekommt der Herr Dreifachmörder auch noch....

Der "Strichfilosof" im neuen NEWS:

Ganze Story auf   NEWS.at Quelle: BoD.de Über das Buch Die ungewöhnliche Biografie eines nicht alltäglichen Autors,...

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