Da sage noch wer, Saudi-Arabien stecke noch im finsteren Mittelalter: Wegen Fachkräftemangel in der Sparte "Kopf abschlagen", also Enthauptungen, wird nun folgendes verlautbart:
Durch den Mangel an Scharfrichtern komme es bei den Hinrichtungen immer wieder zu Verzögerungen, zitierte das saudische Blatt aus einer Erklärung. Das Gremium stellte demnach bereits klar, dass auch Erschießungen mit der islamischen Scharia vereinbar seien.
In dem streng islamischen Land wird die Todesstrafe unter anderem wegen Mordes, Drogenhandels, Vergewaltigung und "Zauberei" verhängt. Quelle: KRONE.at
Freut mich, dass die "Freunde" und "Verbündeten" der USA und zuverlässigen Waffenhandelspartner Deutschlands, endlich die Erfindung des Schwarzpulvers mitbekommen haben...
Übrigens, was die KRONE anzugeben vergaß: Bei einer Vergewaltigung muss das Opfer vier männliche Zeugen angeben, um nicht gesteinigt zu werden.....
siehe Ausschnit aus Wikipedia:
Für einvernehmlichen außerehelichen Geschlechtsverkehr sieht der Koran (Sure 4, Vers 15) bei volljährigen Frauen und Männern, die verheiratet sind oder waren, lebenslangen Hausarrest oder einen von Gott geschaffenen, nicht näher beschriebenen „Ausweg“ vor. Dieser Ausweg ist in der Rechtspraxis dieSteinigung. Als Beweisführung für die Unzucht werden die Aussagen vier männlicher Zeugen gefordert. Des Weiteren hat der Richter den Prozess zugunsten des Beschuldigten zu führen und auch auf die Möglichkeit des Geständnis-Widerrufs hinzuweisen.
Weder Schwangerschaft bei Frauen noch ein Vaterschaftstest bei Männern konstituiert nach der Ansicht der Mehrheit islamischer Rechtsgelehrter einen ausreichenden Beweis für Unzucht. Begründet wird dies mit der Vorschrift, die Hadd-Strafen bei auch nur den leisesten Zweifeln nicht anzuwenden. So soll einem Hadith zufolge Ali ibn Abi Talib eine schwangere Frau gefragt haben, ob sie vergewaltigt worden sei. Als sie dies verneinte, schloss er mit: „Vielleicht hat dich ja jemand im Schlaf vergewaltigt“. Die malikitische Rechtsschule macht hier eine Ausnahme: Ihr zufolge sei eine schwangere Frau zu bestrafen, wenn kein Beweis für eine Vergewaltigung vorliege. Die Beweislast liegt in diesem Fall bei der Frau.