Donnerstag, 22. Dezember 2016

Mal ehrlich, so von Flüchtling zu Flüchtling....

Da hätte ich eine Frage an andere Flüchtlinge, die auch oft vor der Realität oder gar der Ehefrau flüchten und beschränktes Aufenthaltsrecht in Beiseln bekommen:
Habe ich da auch die Rechte eines Asylanten, wenn ich z.B. vor meiner Frau in die Welt der Alkoholiker "flüchte"? Darf ich auch auf milde Richter mit Verständnis für traumatisierte Ehemänner rechnen, sollte ich meine in mir aufgestauten Depressionen oder Zorn abbauen wollen? 
Zufällig habe ich auch all meine Papiere verloren und meine ganze Familie, Papa und Mama, sind schon vor langer Zeit einfach abgehauen. Angeblich in den Himmel, Hölle, Arsch oder Zwirn, oder ins Fegefeuer. Ich weiß es leider nicht mehr so genau und kein mensch hat mich informiert.
Ich bin ja auch, fast hätte ich das Wichtigste vergessen, ein Jugendlicher, den niemand in die Alkohol-Oasen dieser kleinen Welt um mich, begleitet...
Dort, wo Wein, Bier und Spirituosen reichlich fließen.
PS: Bekanntlich wird man im Alter auch wieder kindisch, also infantil und verspielt. Deshalb bitte ich das sündenfreie Christkind, ich war auch immer brav, dass es sich aus seiner Krippe aufrappelt, das Stroh abschüttelt und mir eine Kalaschnikow vorbeibringt. Kann ruhig auch gebraucht sein...

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