Freitag, 9. Oktober 2015

Sind auch verurteile Straftäter bei uns "willkommen"?

Wenn es nur ein "Einzelfall" wäre, aber leider nein, denn auch andere strafrechtlich rechtskräftig verurteilte, im Land "willkommen" geheißene Straftäter werden Dank diverser Vereine (wie Sekten, also Kirchen und ihre gewinnbringenden Sektionen), Politiker und NGO`s auf Steuerkosten weiter im Land (Europa) behalten und verköstigen. Dank der Asylindustrie und deren mit Steuergeldern subventionierten Vereine! 
Unter diesem "Schutz-Schild" stehen auch Gewalttäter, Menschenhändler, Vergewaltiger, Dealer und sogar Totschläger und Mörder!
Auch (schwer) Kriminelle, denen nach ihren Angaben Folter, schlechte Haftbedingungen oder gar der Tod in der Heimat droht, werden nicht abgeschoben sondern weiter bei uns geduldet. Auf "KRONE.at" lese ich z.B. (Auszug) folgendes:
Ein wegen Kinderpornographie und Schlepperei verurteilter Straftäter aus Somalia kann nicht abgeschoben werden. Denn das Verfahren zieht sich wegen Berufungen und Revisionen mittlerweile über Jahre. Jetzt ist sogar der Verfassungsgerichtshof damit befasst, der den entsprechenden Paragrafen kippen soll...
und das "Fazit"? Zum Abschluss ist folgendes nachzulesen:
Es stelle sich die Frage, ob die Maßnahme der Aberkennung des Schutzstatus tatsächlich in Relation zum begangenen Verbrechen steht, heißt es in dem ORF-Bericht. Mit anderen Worten: Man solle nicht alle straffällig gewordenen Asylwerber über einen Kamm scheren. 
Natürlich wurde das Forum, wie fast üblich bei solchen Themen, gesperrt:
Die Storykommentare wurden deaktiviert.
PS: Hoffentlich werden die Gehirne der verantwortlichen Politiker bald aktiviert!

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