screen: BILD.de |
Würden Sie z.B. als Angehörige(r) einer vergewaltigten und ermordeten Frau 15 oder 20 Jahre später dem Täter, weil er sich ja laut "Experten" "geändert" hat und "erfolgreich" an einer "Therapie" (also Gesprächen) teilgenommen hat, verzeihen?
Der Herr auf dem Foto links hat ein Leben ausgelöscht. Fremde Menschen sollen bald "abstimmen", ob das ....loch aus dem Loch rauskommen soll?
(Das "Ergebnis" dieser "Umfrage" von BILD.de ist der Justiz und den ach so klugen Psychologen und Juristen mit Sicherheit scheißegal, sie sind ja die "Fachleute")
Wenn wir schon bei "Löchern" sind: BILD.de stopft mit Emotionen das mediale Sommerloch. (Zur Erinnerung: Degowski und sein "Partner" Rösner töteten 1988 bei der Geiselnahme von Gladbeck kaltblütig drei Menschen. Einen Polizisten, einen jungen Mann und eine junge Frau..
Ich persönlich meine, dass kein Mensch, mit und ohne Talar oder Studium, Mördern "verzeihen" kann und darf, das Recht würde den Opfern zustehen, doch die sind stumm und verwest......
Da könnte man doch auch gleich Massenmördern wie Ted Bundy (nicht verwandt mit dem "Schuhverkäufer" Al Bundy) oder noch grasser: Stalin, Hitler und ihren zahlreichen Schergen und Mittätern verzeihen? Vielleicht kommt eines Tages ein Psychologe daher und erzählt eine rührende Geschichte von einem kranken Hitler und "nicht zurechnungsfähigen" Kumpanen, die einfach nicht in der Lage waren, ihre Taten zu verstehen....?
Anwältin: Degowski kommt in zwei bis drei Jahren frei
Bist Du für die Todesstrafe? Liest sich so zwischen den Zeilen....
AntwortenLöschenMarina, Wien
Ein klares Nein zur Todesstrafe, denn es gibt auch unschuldig Verurteilte! Aber ich werfe die Frage auf: "Darf´s ein bisserl mehr sein?" Besonders bei Killern von Kindern und Frauen, denn die bedürfen eines massiven Schutzschildes des Gesetzes vor männlichen Machos und Egoisten, deren Stolz "verletzt" wurde!
AntwortenLöschenIch meine unter 30 Jahren Haft sollte über eine mögliche Entlassung solcher geistig abnormer Missgeburten gar nicht diskutiert werden!
Bei besonders brutalen Mördern oder Serienkillern sollte vom Gesetzgeber auch eine lebenslange Haftstrafe ohne Möglichkeit auf Bewährung ins Kalkül gezogen werden..
lG