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Montag, 12. Januar 2015

Das wird für Millionen "Charlies" ein sauteurer "Trauerflor":

und viele Trauernde und Heuchler werden sich wünschen, niemals "Charlie" gewesen zu sein, nicht ihre "Facebook-Accounts" mit dem Spruch “Je suis Charlie” verziert zu haben!! Denn da lese ich folgendes:
Millionenfache Urheberrechtsverletzung: Charlie Hebdo verschickt Abmahnungen wegen “Je suis Charlie”-Bildes
......Mittlerweile ist eine große Pariser Kanzlei beauftragt worden, den vielfachen Urheberechtsverstößen nachzugehen und die Nutzer des Bildes abzumahnen. “Eine gewaltige Aufgabe, nach erstem Kenntnisstand wurde das Werk in nahezu allen Ländern Europas widerrechtlich verwendet. Dazu kommen Menschen aus Nordamerika, weiten Teilen des Nahen Ostens und Asiens,” so ein Anwalt der Kanzlei. “Da kommt einiges zusammen. Und viel Arbeit auf uns zu.” Das Bild wurde sehr häufig als Profilbild verwendet, in sozialen Netzwerken geteilt oder ausgedruckt....
Quelle: eine-zeitung.net
Also alle schnell "ent-charlie-ren"! Das würde ich z.B. auch dem Grünen Ex-Abgeordneten Karl Öllinger raten, auch dem "Nespresso-Mann" George Clooney... ;-)

Freitag, 15. Oktober 2010

Vorsicht, neues Abzocke-mail unterwegs! Ein Fake! Im "Namen" von Rechtsanwalt Florian Giese!

Ein Rechtsanwalt Florian Giese verschickt scheinbar derzeit eine Zahlungsaufforderung im Auftrag der Firma Videorama GmbH.

Gegenstand für die Aufforderung sind illegale MP3 Downloads und eine damit begangene Urheberrechtsverletzung! Einfach und kurz gesagt: Da will Sie jemand über den Tisch ziehen!

Zwar existiert dieser RA. Giese, ebenso die Firma Videorama GmbH. Letztere ist für Porno "zuständig" und der Anwalt wird inzwischen wahrscheinlich auch schon wissen, dass sein Name missbraucht wurde...

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH,
Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie gestellt.

Aktenzeichen: 350 Js 483/10 Sta Essen

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 84.190.31.155

Ihre E-Mail Adresse: flexi_de@yahoo.de

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21
Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen,
Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten
aussergerichtlich zu loesen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 18.10.2010 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse zahlung@rechtsanwalt-giese.info

Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Florian Giese



Hier die Home-Page von rechtsanwalt-giese.de, wo sich der Jurist von diesen mails deutlich distanziert! Auch Videorama sei hier verlinkt...

Der "Strichfilosof" im neuen NEWS:

Ganze Story auf   NEWS.at Quelle: BoD.de Über das Buch Die ungewöhnliche Biografie eines nicht alltäglichen Autors,...

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