Auch diese Frage gehört endlich einmal juristisch "geklärt"! Doch leider kann dies keine "Kläranlage" ohne Ansicht der Person leisten, sondern Richterinnen und Anwälte, die wahrscheinlich eingeschriebene "Vereins-Mitglieder" dieser höchst fragwürdigen, aber steuerlich und finanziell bevorzugten Vereine sind, werden nun entscheiden. Wie das "Verfahren" ausgehen wird, kann sich aber schon jetzt jeder Leser (und natürlich Leserin) in den "bunten" Friedhofs-Farben wie grau/schwarz/weiss ausmalen...
Endlich Klarheit über Gott!
Das Münchner Verwaltungsgericht muss klären, ob es eine höherer Instanz gibt, welche die Richtige ist und wie man ihr standesgemäß dient um Gebühren zu sparen.
Begonnen hat alles mit einem unscheinbaren Paragrafen im Rundfunkstaatsvertrag. Dort wird für Betriebsräume, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind Beitragsfreiheit versprochen.....Quelle und ganzer Artikel: bfg-augsburg.de