....auf 69 Jahre!
Am besten wäre doch gleich folgendes: Rente erst ab dem ersten Jahr nach Eintritt des Todes. 12 Monate ununterbrochene Liegezeit müssen nachgewiesen werden.
Eine Ausnahme: Asylanten und Migranten sind bereits nach einem Jahr Aufenthalt in Deutschland als Bezugsberechtigte einzustufen. Kleiner Haken: Die ganze Familie muss insgesamt 69 Lebensjahre vorweisen....
Am besten wäre doch gleich folgendes: Rente erst ab dem ersten Jahr nach Eintritt des Todes. 12 Monate ununterbrochene Liegezeit müssen nachgewiesen werden.
Eine Ausnahme: Asylanten und Migranten sind bereits nach einem Jahr Aufenthalt in Deutschland als Bezugsberechtigte einzustufen. Kleiner Haken: Die ganze Familie muss insgesamt 69 Lebensjahre vorweisen....