Gericht billigt "Handschuh-Ehe"
Die Frau hatten ihren Zukünftigen noch nie gesehen und die Ehe wurde am Telefon abgeschlossen. Trotzdem ist diese im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland gültig, entschied jetzt das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) in Zweibrücken.
Entscheidend sei, ob das ausländische Recht diese Form der Eheschließung zulässt, urteilten die Richter. In diesem Fall könnten dann deutsche Rechtsmaßstäbe nicht angelegt werden (Az.: 3 W 175/10). Das Gericht gab mit seinem am Mittwoch bekannt gewordenem Beschluss einem Ehepaar Recht, das die Ehe nach pakistanischem Recht geschlossen hatte. Danach ist eine so genannte Handschuh-Ehe, die am Telefon vereinbart wird, erlaubt. Ehemann und Ehefrau sahen sich erst Monate später zum ersten Mal persönlich.
Ein Standesbeamter in Deutschland hatte sich geweigert, die Heirat anzuerkennen. Dem widersprachen die Zweibrücker Richter. Zwar könne nach deutschem Recht eine Ehe nur persönlich und in Anwesenheit beider Ehepartner geschlossen werden. Das stehe aber einer Anerkennung einer nach anderen Bräuchen und Rechtsregeln geschlossenen Ehe nicht entgegen. (Quelle: swr.de)