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Freitag, 13. Januar 2012

Töten erlaubt, pinkeln verboten.....

Eigenartige Welt: Da wird gegen religiöse Fanatiker, steinzeitliche Frauenunterdrücker, Terroristen und Ausbeuter ihres eigenen Volkes, Krieg geführt und US-Soldaten haben die Lizenz zum töten, die sie auch weidlich ausnützen. Wie ihr Gegner!
Nun urinierten (hört sich besser an als pinkeln) einige Kämpfer der  "guten Amis" auf einige Gefallene der bösen Talibans. 
Auf Gegner, die vielleicht ihre Kameraden getötet oder schwer verwundet haben. Auf die Leichen jener, gegen die sie aufgehetzt wurden, auf Leute, die auch ihren Tod wollten. Sicher nicht die "feine amerikanische Art", aber diese Handlung nun heuchlerisch in eine Kategorie wie gemeinen Mord oder Vergewaltigung zu stellen, ist verlogen und strengstens bestraft sollte eigentlich jener "Kamerad" werden, der diese Bilder (gegen Geld?) in Umlauf brachte.  
Dieser dreckige Typ in einem schmutzigen Krieg hat nun mit seinem Gewissen (falls vorhanden) einige künftige Anschläge und unschuldige Tote zu verantworten....
Übrigens: Leichenschändung bzw. "Störung der Totenruhe" wird in Österreich nach § 190 StGB bestraft. Ein kurzer Auszug aus dem Paragraphen:  
"....wer einen Leichnam mißhandelt oder einen Leichnam, die Asche eines Toten oder eine Beisetzungs-, Aufbahrungs- oder Totengedenkstätte verunehrt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."
Im Prinzip ein Bagatelldelikt, wenn man es als Ösi betrachtet... 

Der "Strichfilosof" im neuen NEWS:

Ganze Story auf   NEWS.at Quelle: BoD.de Über das Buch Die ungewöhnliche Biografie eines nicht alltäglichen Autors,...

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