Ein 52-Jähriger versuchte seine Noch-Ehefrau auf der Straße abzustechen. Er sieht einen Unfall und will keine Verletzungsabsichten gehabt haben. Er wollte sie nur erschrecken. Die zwei Stiche, einer davon 10 cm tief, waren ein "Unfall".... behauptete der Gemahl vor Gericht.
Dass er "Das ist meine Frau! Sie hat mein Leben zerstört! Ich will sie umbringen!", am Morgen des 19. August schrie, nachdem ihn Passanten überwältigt und am Boden fixierten, hatte er wohl in der Aufregung vergessen..
Von den acht Geschwornen glaubten ihm -ich denke eher seiner Star-Anwältin Dr. Astrid Wagner- vier und da es in der Schuldfrage keine Eventualfrage wie absichtliche oder schwere "Körperverletzung" gab, wäre vielleicht sogar ein Schuldspruch wegen schwerer Körperverletzung-mit oder ohne Dauerfolgen gefällt worden. Natürlich wäre die Strafe auch für einen "versuchten Totschlag" viel geringer als die Strafandrohung für einen Mordversuch. Doch diese Frage wurde scheinbar auch nicht gestellt.
Der Richter hob (da sage ich mal "Bravo") das seiner Meinung nach als Fehl-Urteil qualifizierte der Geschworenen wegen des "Irrtums" auf und es wird eine neue Verhandlung wegen Mordversuch geben. Noch einmal muss die schwer traumatisierte Frau des Angeklagten ihr Martyrium psychisch durchmachen -er hatte sie 21 Jahre kontrolliert. Ihrer Aussage nach sogar tyrannisiert.
Das will ich zu dem Fall als Außenstehender und von Zeitungen informierter noch sagen:
Wer mit einem Messer auf Menschen -und auch Tiere- einsticht, will morden. Die Ausrede man wollte nur "erschrecken" oder maximal "leicht verletzen" ist eine billige Lüge vor sich, der Polizei und vor Gericht.
Entweder wehren sich die Opfer, das zeigen auch Abwehrverletzungen, wie sie auch die Frau an den Händen hatte, oder sie laufen davon und der Täter ihnen nach. Sie bewegen sich also und da ist kein "gezielter" Stich, der lebensnotwendigen Organe "verschont", möglich. Solche "nicht lebensgefährlichen" Stiche in der Bewegung angeführt könnten nicht einmal geübte Chirurgen mit einem Skalpell ausführen.
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