"Start frei" für eine erfolgreiche Hinrichtung!Der 1984 zum Tode verurteilte Sexualmörder Romell Broom wird noch einmal, nach der 2009 abgebrochenen Hinrichtung, weil man keine geeignete Vene fand, zur Todeskammer geführt werden. Das entschied nun der Oberste Gerichtshofs des US-Bundesstaats Ohio.
Das "angenehme" daran: Der Killer darf noch einmal eine Henkersmahlzeit "genießen". .
Nach dem abgewiesenen Einspruch seiner Anwälte wird ein neuer Versuch gestartet, geeignete Venen für die Todesspritze zu finden...
Es mag hart klingen, denn in Europa, besonders Deutschland und Österreich, wäre der Killer schon längst ein freier Mensch, aber das vergewaltigte und ermordete Opfer, zum Zeitpunkt seiner Ermordung 14 Jahre alt, ist auch nach über 30 Jahren noch immer tot und wird es auch bleiben...https://de.wikipedia.org/wiki/Romell_Broom
Das "angenehme" daran: Der Killer darf noch einmal eine Henkersmahlzeit "genießen". .
Nach dem abgewiesenen Einspruch seiner Anwälte wird ein neuer Versuch gestartet, geeignete Venen für die Todesspritze zu finden...
Es mag hart klingen, denn in Europa, besonders Deutschland und Österreich, wäre der Killer schon längst ein freier Mensch, aber das vergewaltigte und ermordete Opfer, zum Zeitpunkt seiner Ermordung 14 Jahre alt, ist auch nach über 30 Jahren noch immer tot und wird es auch bleiben...https://de.wikipedia.org/wiki/Romell_Broom
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